Berufsunfähigkeit als Ärztin

Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out? Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zahlt Vergleichsbetrag an Assistenzärztin vor dem LG Gera

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem gerichtlichen Berufsunfähigkeitsverfahren wegen Burn-Out vor dem LG Gera die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. an eine Assistenzärztin.

Assistenzärztin in der Onkologie, Gynäkologie und Unfallchirurgie

Die Assistenzärztin studierte Humanmedizin und erhielt anschließend ihre Approbation als Ärztin. Die Assistenzarztausbildung bestritt sie im Bereich Onkologie, Gynäkologie und in der Unfallchirurgie.  In der Onkologie bereitete die Assistenzärztin täglich die Materialien zur Blutentnahme vor und führte den Eingriff anschließend selbstständig bei den Patienten durch. Ferner bereitete sie die Visite vor und führte diese durch.

Im Durschnitt verbrachte sie über zwei Stunden täglich mit der Aufnahme von Patienten. Hierzu gehörte eine vollständige Anamnese nebst körperlicher Untersuchung sowie das Verfassen des Entlassungsberichtes. Es wurden auch Nachbesprechungen mit den Patienten durchgeführt. Ferner besprach die Ärztin mit den zuständigen Oberärzten und den Patienten Röntgen-, CT- und MRT-Bilder. Einmal in der Woche hatte sie die Möglichkeit an einem Praxisseminar teilzunehmen.

Ein typischer Arbeitstag in der Gynäkologie und der Unfallchirurgie ähnelte dem in der Onkologie sehr. Hier war ebenfalls die Vorbereitung des Blutabnehmens und das Blutabnehmen an sich ein Teil der Tätigkeit. Die tägliche Visite gehörte ebenfalls zu einem üblichen Tagesablauf der Ärztin. In der Regel befand sich die Assistenzärztin täglich über drei Stunden im OP und versorgte die Patienten anschließend bezüglich der Wundkontrolle und des Verbandwechsels.

Wegen Burn-Out berufsunfähig?

Im Laufe der Tätigkeit fühlte sich die Assistenzärztin zunehmend erschöpft. Nach mehreren Vorstellungen bei unterschiedlichen Ärzten stellte sich heraus, dass die Assistenzärztin zunächst an einer leichten depressiven Episode litt, diese sich jedoch mit der Zeit verschlimmerte und zu einer mittelschweren bis hin zu einer schweren rezidivierenden depressiven Episode entwickelte. Ferner litt sie an Burn-Out, Borderline als Persönlichkeitsstörung, Skoliose und Asthma bronchiale.

Sie begab sich nach Erhalt der Diagnosen sowohl auf eine Mutter-Kind-Kur als auch in eine ambulante Therapie und in eine Verhaltenstherapie. Nach wochenlanger Krankschreibung, beantragte die Assistenzärztin schließlich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu auch: Der BU-Leistungsantrag) bei der Alten Leipziger Lebensversicherung a.G..

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsprüfung durch die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.

Im Rahmen der Leistungsprüfung bemängelte der Berufsunfähigkeitsversicherer, dass die Assistenzärztin den Leistungsantrag ca. drei Jahre nach Eintritt der Berufsunfähigkeit wegen Burn-out einreichte. Somit sei die Anmeldefrist nicht gewahrt worden Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. lehnte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente also wegen Versäumnis der in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Meldefrist ab.

Die Assistenzärztin war mit der Leistungsentscheidung nicht einverstanden und suchte sich professionelle anwaltliche Unterstützung. Sie wandte sich dazu an die renommierte und auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Nachdem sich die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow einen Überblick über die Sachlage verschaffen konnten, forderten Sie die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. nochmals zur Leistungserbringung auf. Dabei wurde auch nochmals detailliert zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vorgetragen. Der Versicherer lehnte die Leistungserbringung jedoch weiterhin ab. Die Assistenzärztin entschied sich daraufhin Klage vor dem Landgericht Gera zu erheben.

Verfahren vor dem Landgericht Gera

Nach Klageerhebung führten die Parteien ein schriftliches Vorverfahren durch. Dabei begannen Vergleichsgespräche. Nachdem das Landgericht Gera zum Gerichtstermin geladen hatte, wurden die Vergleichsgespräche konkreter. Dieses war auch der ausdrückliche Wunsch der Ärztin. Schlussendlich konnten sich die Parteien dann vor dem Landgericht Gera auf einen Vergleich einigen. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. verpflichtet sich darin an die Assistenzärztin einen fünfstelligen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Expertenrat zahlt sich im Berufsunfähigkeitsverfahren aus!

Die frühe Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise ist in Berufsunfähigkeitsverfahren besonders empfehlenswert. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt unter anderem über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Versicherungsnehmer in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens unterstützen können. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten vollumfassend und weisen auf alle wichtigen Aspekte des BU-Verfahrens hin. Gerade in Leistungsprüfungsverfahren ist es wichtig eine individuelle und konkrete Strategie zu entwickeln, mit welcher die berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.

Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Ärzten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Arzt. Informationen und Rechtsprechung ist zudem unter im Bereich „Versicherungsrecht“ sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ nachzulesen. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte zu Berufsunfähigkeitsverfahren nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke erreicht Vergleichszahlung in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Burn-Out.

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.