Berufsunfähigkeit wegen Schulterschmerzen? Versicherter erhält Vergleichsbetrag von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung vor dem LG Duisburg

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Duisburg hinsichtlich der Frage einer Berufsunfähigkeit wegen Schulterschmerzen die Zahlung eines Vergleichsbetrages durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung.

Tätigkeit als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb

Der Versicherte war seit 25 Jahren als Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb tätig. Ein üblicher Arbeitstag begann um 08:00 Uhr. Hier bereitete er das Scannen der Sendungen vor. Dazu nahm er sowohl den Scanner und den Drucker aus der Ladestation und meldete sich an. Anschließend scannte er für ca. 1,5 Stunden die Sendungen und lud sie in den LKW.

Anschließend erfolgte die Zustellung der Sendungen. Dies machte den Hauptteil der Tätigkeit aus. Der Versicherte fuhr mit dem LKW seine Route ab und musste ständig ein- und aussteigen und die jeweiligen Pakete tragen. Nach Beendigung der Zustellungen gab der Versicherte die nicht zustellbaren Sendungen im Postdepot ab. Anschließend erfolgte noch eine Abrechnung.

Berufsunfähigkeit wegen Schulterschmerzen?

Der Versicherte litt zunehmend an starken Schmerzen im Bereich der Schulter. Diese traten gerade auf, wenn der Versicherte bei der beruflichen Tätigkeit Paket mit einem Gewicht bis zu 31,5 kg heben und tragen musste.

Auch beim Fahren des LKW litt er an Schmerzen in den Schultern, Armen und Händen. Durch die Schmerzen wurden teilweise auch Krämpfe verursacht, was zu einer Gefahr im Straßenverkehr führte. Lenkbewegungen im Allgemeinen führten bereits zu Schmerzen. Die Schmerzen führten auch dazu, dass der Versicherte die tägliche Arbeit nicht mehr in der vorgegebenen Zeit erledigen konnte. Die längere Arbeitszeit führte zu Unruhe, Erschöpfung und Schlafproblemen.

Dienstunfähigkeit = Berufsunfähigkeit?

Nachdem der Versicherte von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt worden war, beantragte er Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Der Versicherte unterhielt eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung mit einer entsprechenden „Beamtenklausel“.

Nach Einreichung des Leistungsantrages erhielt der Versicherte eine Leistungsablehnung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung. Mit dieser Entscheidung war der Versicherte nicht einverstanden und wandte sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Interessenvertretung gegen die DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften die Leistungsablehnung der DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung und forderten diese anschließend zur Leistungserbringung auf. Auch nach einer entsprechenden Aufforderung bleib die DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung jedoch bei ihrer Leistungsablehnung. Sie berief sich dabei auf einen vertraglichen Leistungsausschluss. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow argumentierten jedoch, dass der entsprechende Leistungsausschluss unwirksam, jedenfalls jedoch nicht einschlägig sei.

Nachdem außergerichtlich eine einvernehmliche Klärung der Angelegenheit nicht möglich war, beauftragte der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der gerichtlichen Weiterverfolgung seiner Forderungen vor dem Landgericht Duisburg.

 

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Gerichtliches Verfahren vor dem LG Duisburg

Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Duisburg, ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an. Anschließend erörterten die Parteien Ihre Standpunkte schriftsätzlich.

Das Landgericht Duisburg beraumte im nächsten Schritt eine mündliche Verhandlung an. Hierbei wurde zunächst die Parteivernehmung durchgeführt. In einem weiteren Gerichtstermin wurden Zeugen zur beruflichen Tätigkeit des Versicherten gehört. Anschließend sollte ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, da es den Parteien zwischenzeitlich gelang sich zu einigen. Der Vergleich umfasste dabei die Zahlung einer fünfstelligen Vergleichssumme an den Versicherten.

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Das Verfahren vor dem Landgericht Duisburg zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist durchaus anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke erreicht Vergleichszahlung des Versicherers in Streit um Berufsunfähigkeit wegen Schulterschmerzen.

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