Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Fuhrparkleiter in einem Verfahren vor dem LG Würzburg wegen Berufsunfähigkeitsrente die Zahlung einer Vergleichssumme von der Nürnberger Lebensversicherung AG.
Der Morgen begann für den Fuhrparkleiter um 06.30 Uhr mit der Sichtung der eingegangenen Post. Diese wurde innerhalb der nächsten 45 Minuten geöffnet, gesichtet, nach Dringlichkeit sortiert und gescannt. Anschließend widmete sich der Fuhrparkleiter seinen E-Mails. Täglich erreichten ihn zwischen 80 und 130 E-Mails, welche er las und beantwortete. Im Weiteren bearbeitete er seine Wiedervorlagen und die eingescannte Post.
Ab 08:30 Uhr bearbeitete der Fuhrparkleiter stets die Schadenmeldungen von Unfällen. Auch war er für die Reparaturfreigaben, welche an die Versicherer und Werkstätten übermittelt werden müssen, zuständig. Nebenbei führte er Rücksprachen zum Thema Leasing durch, beantwortete Rückfragen von Nutzern, führte Telefonate mit den Versicherern und der Polizei.
Gegen die Mittagszeit fanden regelmäßig Meetings mit dem Controlling hinsichtlich der Monats- und Quartalskosten statt. Es wurden Beratungen für die Geschäftsleitung durchgeführt und über Kostensenkungen gesprochen. Die Mittagspause erstreckte sich in der Regel auf maximal 15 Minuten pro Tag.
Am Nachmittag holte der Fuhrparkleiter Leasingangebote ein, prüfte diese anschließend nach den internen Vorgaben und führte Telefonate mit Großhändlern. Zwischenzeitlich wurde stets Rücksprache mit den Kunden bezüglich Konfigurationen gehalten.
Am frühen Abend fanden dann in der Regel die Rechnungsprüfungen und Freigaben der Leasingrechnungen, Kraftstoffrechnungen, Versicherungsabrechnungen, Zulassungsrechnungen, Überführungsrechnungen, Werkstattrechnungen und die Reklamationen falscher Rechnungen statt. Im Weiteren mahnte der Fuhrparkleiter auch bei nicht gedeckten Rechnungen im Namen des Unternehmens. Da die Buchhaltung im Ausland geführt wurde, musste er stets Unterlagen dort anfordern. Zuletzt führte der Fuhrparkleiter die Führerscheinkontrolle durch und pflegte neue Kunden in das System ein.
Dem Fuhrparkleiter plagte eine rezidivierende mittelschwere depressive Störung. Diese wurde durch folgende Krankheitsbilder begleitet:
All diese Erkrankungen verschlechterten den Allgemeinzustand des Fuhrparkleiters enorm. Er litt beim Lesen bereits nach 10-15 Minuten an Kopfschmerzen und Konzentrationsmangel. Dies machte das Lesen sehr schwer bis unmöglich. Es sammelten sich daher im Laufe der Zeit zwischen 200 bis 300 ungelesene E-Mails in seinem Posteingang.
Während der Meetings mit der Geschäftsleitung litt er unter Angst und Panikattacken. Ihm war es in solchen Meetings nicht möglich, etwas zum Gespräch beizutragen. Der Konzentrationsmangel führte gemeinsam mit der Angst und der Panik vor Fehlern dazu, dass der Fuhrparkleiter an Schweißausbrüchen litt und das vollständige Anfordern von Angeboten nicht mehr möglich war.
Im Rahmen der Finanzen konnte sich der Fuhrparkleiter nicht auf das Erstellen oder Kontrollieren einer Rechnung konzentrieren. Die darin vorkommenden Zahlen irritierten ihn sehr. Daher beantragte er schlussendlich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der Nürnberger Lebensversicherung AG. Nach Erhalt einer Leistungsablehnung wandte sich der Fuhrparkleiter an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Seitens des Versicherers wurde eine Begutachtung des Gesundheitszustandes des Fuhrparkleiters durchgeführt. Diese führte zu dem Ergebnis, dass der Versicherer dem Fuhrparkleiter Aggravation – also eine Übertreibung von Krankheitserscheinungen – (siehe hierzu: Aggravation und Berufsunfähigkeit) unterstellte. Die Prüfung der Leistungsablehnung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte kam hingegen zu einem anderen Ergebnis. Auch nach einer außergerichtlichen Aufforderung, die vertraglich zugesicherten Berufsunfähigkeitsrenten zu zahlen, lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG die Leistungserbringung jedoch weiterhin ab. Sodann war Klage geboten.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erstellten eine Klageschrift und stimmten diese mit dem Fuhrparkleiter ab. Anschließend wurde die Klage an das Landgericht Würzburg versendet. Dieses war örtlich zuständig, da der Fuhrparkleiter dort seinen Wohnsitz hatte.
Die Parteien führten das schriftliche Vorverfahren durch. Nach streitiger Verhandlung in Würzburg führten die Parteien über einige Wochen Vergleichsgespräche. Schlussendlich einigten sie sich dabei auf die Zahlung einer fünftstelligen Vergleichssumme.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Versicherungsrechts bzw. konkret der Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit gerne unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Depression finden Sie hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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