Im Streit um die Berufsunfähigkeit erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung einer Vergleichssumme der Generali Deutschland Lebensversicherung AG an eine Krankenschwester.
Der Frühdienst begann für die Krankenschwester um 06:00 Uhr morgens. Nach der Übergabe durch den Nachtdienst wurden zunächst alle Patienten vorbereitet, die an dem Tag eine OP haben sollten. Anschließend begann bereits die Visite. Hierbei begleitete die Krankenschwester die Ärzte von Patient zu Patient und es wurde über die Medikation, die Wunde, eine mögliche Reha und die Entlassung gesprochen.
Im Anschluss prüfte die Krankenschwester, ob alle Punkte der „OP-Checkliste“ abgearbeitet worden waren. Hierfür prüfte sie die OP- und Narkoseeinwilligung, ob der Schmuck abgelegt worden war und ob das OP-Gebiet korrekt markiert worden war. Anschließend begab sich die Krankenschwester wieder auf ihre Station. Hier konsultierte sie die Ärzte bei schlechten Laborbefunden, nahm Urinproben ab, hängte Infusionen an, änderte die Medikation und telefonierte mit Angehörigen.
Ab 07:30 Uhr wurden die Frühstückstablette in die Patientenzimmer gebracht. Teilweise mussten hierfür manche Patienten mobilisiert und gelagert werden. Patienten, die an Diabetes litten, mussten mit Hilfe der Krankenschwester vor dem Essen ihren Blutzucker messen. Nach dem Essen wurden die Tablets dann wieder abgeräumt.
Im Anschluss begann ein Rundgang bezüglich der Grund- und Behandlungspflege. Hierbei half die Krankenschwester den Patienten beim Waschen, Zähneputzen und Anziehen. Ferner wurde bei jedem Patienten einmal vormittags die Vitalzeichenkontrolle durchgeführt. Über alle Vorgänge mussten Eintragungen in die Patientenakte und in das Computersystem gemacht werden.
Im Nachtdienst wurden in der Regel die meisten Aufgaben abgearbeitet, für die tagsüber keine Zeit blieb. Hierzu gehörte das Richten der Medikation für den Folgetag, die Bestellung von Medikamenten, die Bestellung von Betäubungsmitteln und das Vorbereiten von Notizzetteln mit den Namen der Patienten, die am Folgetag eine OP haben sollten und demensprechend kein Frühstück erhalten durften.
Die Krankenschwester litt zunehmend an massiven Bauchkrämpfen, extremer Gewichtsreduktion und Gelenkschmerzen. Schlussendlich wurde bei ihr eine Cholezystitis (Entzündung der Gallenblase) diagnostiziert. Mit der Zeit musste die Gallenblase operativ entfernt werden (Cholezysektomie).
Das Leben danach ist oft durch Durchfall geprägt, da sich die Gallenflüssigkeit direkt in den Darm entleert. Bis dahin litt die Krankenschwester an Gallensteinen. Ferner litt sie an einer chronischen Pankreasinsuffizienz, einer Gastritis, einer Hypotomie und struma nodosa (Knoten in der Schilddrüse). Durch den dauerhaften Schmerz und der fehlenden Kraft durch die Gewichtsreduktion, war es der Krankenschwester nicht mehr möglich, ihren Beruf auszuüben. So entschied sie sich daher, einen Leistungsantrag bzgl. der Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG zu stellen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Prüfung des Leistungsantrages und der eingereichten ärztlichen Unterlagen lehnte die Generali Deutschland Lebensversicherung AG den Leistungsantrag nicht nur ab, sondern erklärte auch den Rücktritt vom Vertrag wegen einer angeblichen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Laut des Versicherers hätte die Krankenschwester die Gesundheitsfragen bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantwortet und damit bewusst und willentlich Einfluss auf die Entscheidung, ob der Versicherer den Antrag auf Abschluss der Versicherung annehmen würde, genommen. Daraufhin wandte sich die Krankenschwester an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Im außergerichtlichen Verfahren wandten sich die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte an die Generali Deutschland Lebensversicherung AG. Gleichwohl lehnte der Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente weiterhin ab. Die Rechtsanwälte erstellten eine Klageschrift und stimmten diese mit der Krankenschwester ab. Anschließend wurde die Klageschrift an das Landgericht Tübingen versendet. Das Landgericht Tübingen war dabei örtlich zuständig, weil die Krankenschwester im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Tübingen wohnte.
Im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Tübingen verglichen sich die Parteien ohne mündliche Verhandlung. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG zahlte eine fünfstellige Vergleichssumme an die Krankenschwester und übernahm die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Im Gegenzug wurde der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgehoben.
Das Verfahren vor dem Landgericht Tübingen zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist durchaus anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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