Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in Streit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente vor dem LG Hildesheim die Zahlung eines Vergleichsbetrages der VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover an einen Straßenwärter.
Die Tätigkeit des Straßenwärters war von der Saison anhängig. Zu jeder Jahreszeit gehörte jedoch das Absichern von Unfallstellen dazu. Hierfür mussten im Vorfeld die entsprechenden Schilder für den Einsatz ausgewählt werden. Nach Ankunft an der Unfallstelle mussten die Schilder und Arbeitsgeräte ausgeladen und aufgestellt werden.
Im Winter ist der Straßenwärter vor allem für das Streuen und Räumen der Straßen im Rahmen des Winterdienstes verantwortlich. Auch wurden hierbei Winterzäune aufgestellt. Für die Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Straßen musste der Straßenwärter Bitumeneimer mit einem Gewicht von über 25 kg für Straßenschäden bzw. Schlaglöcher tragen. Auch wurden hierfür Verkehrszeichen und Leitpfosten bewegt.
In den Sommermonaten war die Grün- und Gehölzpflege täglich zu verrichten. Die entsprechenden Grünflächen und Sichtbereiche an Straßen und Kreuzungen wurden gemäht, Böschungsbereiche wurden mit Hilfe einer Kettensäge in Form gebracht, es wurden Hächselarbeiten verrichtet und Sträucher zurückgeschnitten. Ferner wurden Abwasserabdeckungen gereinigt sowie Raststättenanlagen mit einem Laubgebläse sauber gehalten.
Der Gesundheitszustand des Straßenwärters verschlechterte sich über mehrere Jahre hinweg. Zunächst litt er an Bewegungsschmerzen in den Händen, woraufhin sein Hausarzt eine Arthritis feststellte. Dem folgte zeitnahe die Diagnose einer Oligoarthritis (Entzündung von fünf Gelenken). Hiernach erhielt der Straßenwärter die Diagnose einer Osteochondrose (Verschleiß der Bandscheiben). Im Gesamten litt der Straßenwärter an den folgenden Erkrankungen:
So litt der Straßenwärter während der Ausübung seiner Tätigkeit unter starken Schmerzen, meist bedingt durch nicht leidensgerechte Zwangshaltungen. Hinzu kam ein extremer Stress, der dadurch ausgelöst wurde, dass der Versicherungsnehmer das Gefühl hatte, den Belastungen nicht mehr gewachsen zu sein. Ferner hatten die Wetterverhältnisse und vor allem ein extremer Wetterumschwung für eine Verstärkung der Schmerzen gesorgt.
Das Auf- und Absteigen auf den LKW führte mehrmals am Tag zu starken Schmerzen. Auch die Hand- und Greifkraft und die Feinmotorik des Straßenwärters wurden durch das Rheuma eingeschränkt. Die zunehmenden Schmerzen ließen den Straßenwärter sich nicht mehr auf die eigentliche Arbeit konzentrieren. So fühlte er sich beim Bedienen von schweren Maschinen stets unsicher.
Daher entschied der Straßenwärter einen Leistungsantrag bezüglich Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover zu stellen. Bedauerlicherweise lehnte der Versicherer die Leistungserbringung ab, trat wegen einer vorgeworfenen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurück (siehe hierzu: Rücktritt des Versicherers) und erklärte ferner die Anfechtung seiner Vertragsannahmeerklärung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover stütze ihre Leistungsablehnung darauf, dass der Straßenwärter im Antrag auf Abschluss der Versicherung lediglich einen Leistenbruch angab und nicht die weitere Behandlung bezüglich weiterer kleinerer „Erkrankungen“.
Den Antrag auf Abschluss der Versicherung hatte der Straßenwärter gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinem Versicherungsvertreter ausgefüllt. Im Gespräch ging es an erster Stelle um private Angelegenheiten. Der Versicherungsvertreter beteuerte fortlaufend, dass lediglich die Angabe von „richtigen“ Erkrankungen erforderlich sei. Da sich der Straßenwärter jedoch vor Eintritt der Berufsunfähigkeit und bis auf den Leistenbruch nicht „krank“ fühlte, gab er diese kleineren Erkrankungen nicht an.
Der Straßenwärter übergab nach Erhalt der Ablehnung, den Fall an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Diese prüften die eingereichten Unterlagen und den Versicherungsvertrag zunächst. Anschließend forderten sie mit Überreichung von ärztlichen Berichten die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover dazu auf, die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen und zu erklären, dass der erklärte Rücktritt von dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag sowie die zugleich erklärte Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung unwirksam sind und der Berufsunfähigkeits-versicherungsvertrag uneingeschränkt fortbesteht. Dies lehnte der Versicherer jedoch weiterhin ab.
Nach weiterem Schriftwechsel entschied sich der Straßenwärter, Klage beim Landgericht Hildesheim zu erheben. Kurze Zeit nach Einreichung der Klageschrift beim Gericht wandte sich die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover nochmals erneut selbst an die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit einem außergerichtlichen Vergleichsvorschlag. Dem stimmte der Straßenwärter schließlich zu. Die VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover zahlte danach zur Erledigung des Gerichtsverfahrens und zur Vertragsaufhebung des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an den Straßenwärter.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.