Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Streit um eine Berufsunfähigkeit wegen Parkinson vor dem LG Kassel für eine Zahnärztin eine einvernehmliche Einigung mit der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., die ihre Leistungspflicht zunächst wegen einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung der Zahnärztin abgelehnt hatte.
Die Zahnärztin war freiberuflich in ihrer zusammen mit ihrem Ehemann betriebenen Praxis tätig. In der Regel arbeite sie 7,5 Stunden am Behandlungsstuhl und 30 Min am Tag widmetet sie der Praxisorganisation und der Bürotätigkeit.
An drei Tagen in der Woche war sie sowohl vormittags als auch nachmittags für ihre Patienten da. Hier führte Sie insbesondere folgende Tätigkeiten durch:
Die Zahnärztin beschäftige mit ihrem Ehemann gemeinsam zwei zahnmedizinische Fachangestellte. Je nach Terminplanung behandelte die Zahnärztin zwischen 6 und 15 Patienten am Tag. Freitags war die Zahnärztin vor allem mit der Buchhaltung der Praxis beschäftigt. Sie kontrollierte hierbei die Zahlungseingänge, tätigte Überweisungen und kümmerte sich um allgemeine Bürotätigkeiten wie die Ablage von Rechnungen und Schriftverkehr.
Die Zahnärztin erhielt die Diagnose, an Morbus Parkinson erkrankt zu sein. Diese Erkrankung des Nervensystems stört die Beweglichkeit und den Bewegungsablauf der Erkrankten. Die körperliche Beeinträchtigung führt zur Verminderung der Feinmotorik.
Die auftretenden Tremores in beiden Händen führten bei der Zahnärztin teilweise auch zu Krämpfen in den Händen. Dies trat insbesondere bei längeren statischen Arbeiten auf. Mit der Erkrankung können solche Arbeiten nur noch über einen Zeitraum von täglich 15 Minuten ausgeübt werden. Im Allgemeinen sind die Bewegungsabläufe verlangsamt und die Koordinationskontrolle lässt nach kurzer Zeit bereits nach. Häufige Arbeitsunterbrechungen sind somit die Regel.
Die Zahnärztin spürte wenig Kraft in Händen und Fingern, was gleichzeitig auch zu einer Konzentrationsstörung führte. Dies führte dazu, dass lediglich der Ehemann der Zahnärztin schwierige bzw. anspruchsvolle Untersuchungen und Behandlungen durchführen konnte. Der Zahnärztin selbst war dies leider nicht mehr möglich. So entschied sie sich, einen Leistungsantrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. zu stellen (siehe auch Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Rahmen der Leistungsprüfung bemängelte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., dass die Zahnärztin einige Monate vor Antragstellung auf Abschluss der Versicherung bei einem Arzt wegen Schmerzen in ihrem Daumenglied war. Angeben wurde im Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages jedoch durch die Zahnärztin, dass sie sich eine Verletzung des Bewegungsapparates Daumen – fünf Jahre vor Abschluss der Versicherung- zugezogen hatte. Der Versicherer führte aus, dass er bei Kenntnis der Vorerkrankung und den „nicht angezeigten“ Umständen den Vertrag nicht zu den gewährten Bedingungen angeboten hätte. Daher erklärte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. sowohl den Rücktritt vom Versicherungsvertrag als auch die Anfechtung.
Die Zahnärztin konsultierte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg. Nach Prüfung der Unterlagen wandten sich Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte an die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. und forderten diese unter Übersendung von die Berufsunfähigkeit begründenden Arztberichten den Versicherer zur Leistungserbringung auf. Dies lehnte die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. weiterhin aufgrund der vorgenannten Gründe ab. Mangels Einigungsbereitschaft des Versicherers entschied sich die Zahnärztin zur Klageerhebung vor dem Landgericht Kassel.
Im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens legten die Parteien zunächst schriftsätzlich ihre jeweiligen Argumente gegenüber dem Gericht da. Anschließend kam es zu einer mündlichen Verhandlung und dabei wurde auch die Zahnärztin informatorisch vom Landgericht Kassel angehört. Anschließend erlies das Gericht einen Hinweisbeschluss, in dem es ausführte, dass es nicht von einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ausginge.
Nach einem weiteren schriftsätzlichen Austausch der Parteien entschieden diese sich, einen Vergleich zu schließen. Die Parteien einigten sich darauf, dass der Versicherer bis zum Ende der Vertragslaufzeit 60 % der vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. verpflichtete sich ferner, die der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Leistungsablehnung eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Zahnärzten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Zahnarzt. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren generell können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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