Im Streit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente stimmte die Nürnberger Lebensversicherung AG vor dem LG Bamberg der Zahlung eines Vergleichsbetrages an einen Versicherungsnehmer zu.
Der Versicherungsnehmer erlernte den Beruf des Industriekaufmanns, entschied sich aber im Laufe der Jahre zur Selbstständigkeit im Bereich der IT- und Telekommunikationsbrache. Die Tätigkeit des Versicherungsnehmers beruhte im Grunde auf der Vermittlung von Mobilfunkverträgen gegen Provision. In einer üblichen Arbeitswoche arbeitete der Versicherungsnehmer ca. 60 Stunden. Ein typischer Arbeitstag begann mit der Konditionsverhandlung mit den Anbietern. Diese wurden in der Regel telefonisch abgehalten. Hierzu musste vorab eine Marktrecherche durchgeführt werden und die vorhandenen Angebote der Wettbewerber analysiert werden. Anschließend wurde ein eigenes Konzept entwickelt und ein schlüssiges Vermarktungskonzept entworfen.
Im Weiteren arbeitete der Versicherungsnehmer am Beschaffungsmanagement. Die Absprache mit den entsprechenden Lieferanten, sowie die Aufklärung über die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Produkten in quantitativer und qualitativer Hinsicht fand im Nachgang statt.
Der Versicherungsnehmer unterhielt auch einen Online-Shop. Hierfür musste er regelmäßig neue Angebote einstellen und die Artikelbeschreibungen verfassen. Ferner musste er die AGB, Widerrufsbelehrungen und Preisinformationen der Anbieter mit einpflegen. Überdies mussten die gesetzlichen Regelungen stets überprüft werden und die Internetseite dementsprechend aktuell gehalten werden. Nach einem Kauf erhielten die Kunden in der Regel eine Bestätigungsmail. Diese musste im System konfiguriert werden. Hierbei musste der Versicherungsnehmer sehr akribisch arbeiten und die Schnittstellenkompatibilität prüfen. Im Bereich des Marketings bot der Versicherungsnehmer Werbung über einen Newsletter, eine App und einen Blog an. Alle Plattformen mussten dauerhaft betreut werden.
Neben der Kontrolle der verkauften Stückzahlen bearbeitete der Versicherungsnehmer auch täglich die Bewertungen, welche online abgegeben wurden, und die eingegangenen Reklamationen. Im Bereich des Fehlermanagements war der Versicherungsnehmer stets im Austausch mit den Anbietern. Das Ziel war die optimale Versorgung des Kunden sowie deren reibungslose und schnelle Belieferung. Den buchhalterischen Teil gab der Versicherungsnehmer im größten Teil an eine Steuerberatung. Doch mussten die eingegangenen Rechnungen und die Zahlungseingänge und -ausgänge persönlich auf die Korrektheit überprüft werden.
Im Verlauf erlitt der Versicherungsnehmer zunehmend Kopfschmerzattacken und verlor das Gefühl in seiner linken Gesichtshälfte. Hiernach begab er sich in eine Klinik. Ab Herbst desselben Jahres arbeitete die Ehefrau des Versicherungsnehmers in Vollzeit mit im Betrieb. Hierfür war eine detaillierte Einarbeitung notwendig. Kurze Zeit später litt der Versicherungsnehmer an Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, starkem Schwitzen und Magenschmerzen. Während des Krankheitszeitraumes verlor er 7kg an Gewicht. Nach Verschlechterung der Schmerzen im Magenraum, begab sich der Versicherungsnehmer in Behandlung.
Anschließend wurde in der zuständigen Klinik eine Magenschleimhautentzündung festgestellt. Als Therapie wurde Stressreduktion angeordnet. Anschließend erkrankte die Ehefrau des Versicherungsnehmers und war für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig. Die Erschöpfungserscheinungen verschlechterten sich zunehmend. Im weiteren Verlauf erlitt der Versicherungsnehmer ständig neue Erkrankungen. Unter anderem gehörten dazu: Atemwegsinfekte, Nasennebenhöhlenentzündungen, Lungenprobleme, Asthma und die Diagnose diverser Allergien. Als Hauptdiagnosen wurden folgende gestellt:
Dem Versicherungsnehmer war es danach nicht mehr möglich, mehr als ein grobes Überfliegen von Rechnungen und Texten zu übernehmen. Bei Telefonaten hoffte er stets, keine inhaltlichen Aussagen treffen zu müssen. Der Versicherungsnehmer entschied sich auf Anraten des behandelnden Arztes, sich in den Krankenstand zu begeben. Folglich beantragte er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu: Der Leistungsantrag) bei der Nürnberger Lebensversicherung AG.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG erhielt der Versicherungsnehmer eine Leistungsablehnung. Der Versicherer bestand nach Einholung eines Gutachtens darauf, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Daraufhin nahm der Versicherungsnehmer die Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Anspruch.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verschafften sich einen Überblick über das Vertragswerk und forderten die Nürnberger Lebensversicherung im Anschluss zur Leistungserbringung auf. Nach Ansicht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte war der Versicherungsnehmer nicht im Stande, seine Tätigkeit als Selbstständiger in der IT- und Telekommunikationsbranche zu mehr als 50 % auszuüben. Trotz einer schriftsätzlichen Argumentation lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG jedoch die Leistungserbringung weiterhin ab. Nach Abstimmung mit dem ihn betreuenden Fachanwalt für Versicherungsrecht entschied sich der Versicherungsnehmer daher Klage vor dem Landgericht Bamberg zu erheben.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow versandten die Klage an das Landgericht Bamberg. Das Gericht ordnete im ersten Zuge das schriftliche Vorverfahren an. Die Parteien stellten die Gesichtspunkte des Verfahrens schriftsätzlich dar. Anschließend terminierte das Landgericht Bamberg einen Gerichtstermin zur Güteverhandlung und sich anschließender mündlicher Verhandlung.
Im Termin verglichen sich die Parteien. Der Vergleich beinhaltete die Zahlung einer sechsstelligen Vergleichssumme an den Versicherungsnehmer sowie die Übernahme der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren durch die Nürnberger Lebensversicherung AG. Ferner einigten sich die Parteien, dass die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufgehoben wird.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Ablehnung eines Leistungsantrages eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen (siehe hierzu Fallbeispiele der Kanzlei Jöhnke & Reichow). Konkrete Beispiele zur Berufsunfähigkeit bei Depression finden Sie Hier. Eine Zusammenfassung finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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