Die Nürnberger Lebensversicherung AG zahlte an die Versicherungsnehmerin in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg wegen einer Berufsunfähigkeit von Steuerfachangestellter einen Vergleichsbetrag.
Die Steuerfachangestellte war an fünf Tagen der Woche sechs bis achteinhalb Stunden in einer Steuerberaterkanzlei tätig. Grundsätzlich bestand Ihre Tätigkeit aus der Mandantenbetreuung. Hierfür prüfte sie jeden Morgen zunächst Ihr E-Mail-Postfach und beantwortet die E-Mails. Im Weiteren prüfte sie die Termine, die für den jeweiligen Tag auf der Agenda standen. Über den gesamten Tag verteilt nahm sie Telefonate an und erteilte Mandanten und Neuanfragen Auskunft.
Neben dem mandantenorientierten Teil Ihrer Tätigkeit bearbeitete die Steuerfachangestellte den Großteil des Tages fachliche Angelegenheiten. Belege die von Mandanten per Post übersandt werden, mussten in der Regel zunächst sortiert und zu den Akten gespeichert werden. Anschließend mussten die Beträge auf die Konten eingebucht oder umgebucht werden. Ferner notierte sie Gewinn-/Verluständerungen, prüft Bilanzen und erstellt Inventarverzeichnisse. Auch rief die Steuerfachangestellte Datensätze bei der zuständigen Finanzverwaltung ab, prüfte die Sonderausgaben ihrer Mandanten, fordert fehlende Belege an und erstellte die Steuerberechnungen, die für Besprechungen mit den Mandanten genutzt werden. Auch war die Steuerfachangestellte für die Fristenkontrolle zuständig.
Die Steuerfachangestellte führte über mehrere Jahre eine Beziehung mit Ihrem Partner, welcher narzisstische Züge aufwies. Dies bedrückte sie zunehmend. Dieser Zustand überforderte sie bereits nach kurzer Zeit, da betriebsintern viele Mitarbeiter durch Krankheit oder Urlaub fehlten und die Steuerfachangestellte die fehlende Arbeitskraft ausgleichen musste. Die Steuerfachangestellte erkrankte immer wieder an verschiedenen Infekten. Nach einiger Zeit attestierte Ihr Arzt ihr eine vorerst anhaltende Arbeitsunfähigkeit und stellte einen Antrag für eine Rehabilitationsmaßnahme. Ferner wurden folgende Krankheiten diagnostiziert: rezidivierende depressive Episode (mittelgradig), Erschöpfungsreaktion, Spannungskopfschmerzen, Somatisierungsstörung, Somatoforme autonome Funktionsstörung, Burn-Out-Syndrom, Magen-Darm-Beschwerden, Schlafstörungen, innerliche Unruhe, Karpaltunnelsyndrom beidseitig und ein Myofasziales Schmerzsyndrom rechts.
Mit den vorliegenden Beschwerden war es der Versicherungsnehmerin nicht mehr möglich, ihrem Beruf nachzukommen. Sowohl die physischen als auch die psychischen Leiden führten dazu, dass die Steuerfachangestellte ständig ihre Aufgaben nach hinten verschob und die Erledigung hinauszögerte. Bereits der Gedanke an die morgigen Aufgaben führten zur inneren Unruhe und Schlafstörung. So war es der Steuerfachangestellten auch nicht mehr möglich, sich für längere Zeit mit Mandanten zu unterhalten, da sie keine Kapazität für die Probleme anderer aufbringen konnte. Im speziellen führte das Karpaltunnelsyndrom dazu, dass Tippen oder handschriftliche Notizen so schmerzhaft waren, dass sie kaum noch durchgeführt werden konnten.
Sodann entschied sich die Steuerfachangestellte, einen Antrag auf Leistungen bei Ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, zu stellen. Bedauerlicherweise lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG nach Einholung eines Sachverständigengutachtens die Leistungserbringung ab, da der Sachverständige der Steuerfachangestellten Simulation vorwarf. Dem stimmte die Steuerfachangestellte nicht zu und wandte sich an die Hamburger Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst sichteten die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow die vorliegenden Unterlagen samt Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung und medizinischen Unterlagen. Anschließend forderten die Rechtsanwälte die Nürnberger Lebensversicherung AG zur Leistungserbringung auf. Dem kam die Nürnberger Lebensversicherung AG nicht nach und lehnte die Leistungserbringung aus den vorgenannten Gründen wiederholt ab. Vor diesem Hintergrund entschloss sich die Steuerfachangestellt, Klage vor dem Landgericht Lüneburg zu erheben.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow fertigten die Klageschrift und übersandten diese nebst aller Anlagen an das zuständige Gericht. Dies ordnete das schriftliche Vorverfahren an, um die genaue Sach- und Rechtslage von den Parteien darlegen zu lassen. Hiernach beraumte das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dieser wurde jedoch nach einer Einigung der Parteien abgeladen. Die Steuerfachangestellte und die Nürnberger Lebensversicherung AG einigten sich auf die Zahlung einer Vergleichssumme gegen die Vertragsaufhebung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Auch entschlossen sich die Parteien, die Kosten für das gerichtliche Verfahren gegeneinander aufzuheben.
Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg zeigt wieder einmal, dass es durchaus sinnvoll ist, sich bei Unstimmigkeiten mit der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die sich im Versicherungsrecht spezialisiert haben. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Die entsprechende Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts zahlreich sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow ist dabei bundesweit tätig. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung einsehen. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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