Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichten für einen Versicherungsnehmer eine Vergleichszahlung in fünftstelliger Höhe durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Weiden i.d. Oberpfalz bezüglich Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Versicherungsnehmer machte in seiner Jugend eine Lehre zum Metzger. Nach Beendigung der Lehre arbeitete er auch zunächst weiter in diesem Beruf. Im Verlauf der Jahre begann er, Nachhilfe im Lebensmittelbereich bezüglich der Fachtheorie, dem Fachrechnen und der Sozialkunde zu geben. Dies reichte ihm aber noch nicht aus und er wurde sowohl als Hausmeister tätig und nahm eine Stelle als Buchhalter an. So war die Woche des Versicherungsnehmers mit den verschiedenen beruflichen Tätigkeiten bestückt.
Nach einiger Zeit bemerkte der Versicherungsnehmer eine sich verschlechternde gesundheitliche Situation und ließ dies ärztlich untersuchen. Er litt unter einer depressiven Symptomatik (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression), welche durch einige weiterer Störungen begleitet wurde. So litt der Versicherungsnehmer auch unter: Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen, Merkfähigkeitsstörungen, Antriebsschwäche und Zukunftsängsten.
Die Schlafstörungen verringerten ungemein die Merkfähigkeit und das Konzentrationsvermögen des Versicherungsnehmers. So schränkten die weiteren Krankheitsbilder die noch vorhandene Kapazität noch weiter ein. Durch den hohen Leistungsdruck aufgrund der Mehrfachbeschäftigung des Versicherungsnehmers entwickelte sich zudem eine arterielle Hypertonie (ugs.: Bluthochdruck).
Nach einiger Zeit wurde dem Versicherungsnehmer bewusst, dass eine Ausübung seiner Tätigkeiten im gleichen Maß, wie vor Erkrankung nicht mehr möglich ist. So beantragte er Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach Einreichung des Berufsunfähigkeitsleistungsantrages bei dem Versicherer entschied dieser sich dazu, ein nervenärztliches Gutachten über den Versicherungsnehmer einzuholen. Nach Begutachtungstermin und Erhalt des Gutachtens, lehnte der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. die Leistungserbringung ab.
Der Versicherungsnehmer erhielt bereits durch einen weiteren Berufsunfähigkeitsversicherer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag und übersandte das Anerkenntnis dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. Dieser lehnte jedoch weiterhin die Leistungserbringung ab.
Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer an die Hamburger Fachanwälte für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei legitimierte sich gegenüber dem Versicherer und forderte im ersten Zuge einen Aktenauszug an. Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen bezifferten die Rechtsanwälte den Anspruch des Versicherungsnehmers und forderten den Versicherer zur Leistungserbringung auf. Auch hier lehnte der Versicherer mehrmals ab. Daraufhin entschied sich der Versicherungsnehmer dazu, Klage vor dem Landgericht i.d. Oberpfalz zu erheben.
Nach schriftsätzlicher Erörterung der Ansprüche der Parteien lud das Gericht zur mündlichen Verhandlung. Im Rahmen des Gerichtstermins einigten sich die Parteien auf die Zahlung einer Vergleichssumme in fünftstelliger Höhe. Im Gegenzug wurde die nur noch wenige Jahre laufende Berufsunfähigkeitsversicherung aufgehoben und beendet.
Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Leistungsablehnung eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts verfügt, überprüfen zu lassen.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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