Die Hamburger Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine Gas- und Wasserinstallateur ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen einer Parkinson – Erkrankung von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung, der ERGO Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer schloss im Jahre 1983 seine Lehre zum Gas- und Wasserinstallateur erfolgreich ab. Nach Abschluss der Lehre sammelte der Gas- und Wasserinstallateur einige Jahre Berufserfahrung und übernahm anschließend die Tätigkeit eines Bauleiters. Sodann entschied sich der Gas- und Wasserinstallateur die Meisterschule zu besuchen und schloss auch diese anschließend erfolgreich ab. Daraufhin macht sich der Gas- und Wasserinstallateur in seinem gelernten Beruf selbstständig.
Die Tätigkeit bezog sich auf die Ausschreibungsbearbeitung, Planungszeichnung, Berechnung, auf den Einbau und die Montage von Solarthermieanlagen, Gasheizungsanlagen, Fußbodenheizungen, Gas-, Wasser- und Abwasserverteilungen im Gebäude, Lüftungsanlagen sowie der Bäder und sonstigen Sanitäranlagen. Ferner tauschte der Gas- und Wasserinstallateur auch Heizungskörper aus, verrichtete Notdienste und bearbeitete die vorbereitende Buchführung.
Für den größten Teil der Tätigkeit -insbesondere in der Selbstständigkeit- ist stets eine ruhige Hand sowie ein ruhiges Gemüt notwendig.
Mit der Zeit fiel dem Gas- und Wasserinstallateur vermehrt auf, dass nach einigen Stunden Arbeit die rechte Hand anfing zu zittern. Zunächst ging der Gas- und Wasserinstallateur von einer normalen Erschöpfungssymptomatik aus. Nach Abklärung durch einen Arzt erwies sich das Leiden des Gas- und Wasserinstallateurs als Morbus Parkinson. Das Nervensystem des Gas- und Wasserinstallateurs war chronisch erkrankt und lässt die Nervenzellen des Mittelhirns absterben.
Ferner leidet der Gas- und Wasserinstallateur an einer zerebralen Mikroangiopathie. Dies lässt den Durchblutungsfluss im Gehirn stören und kann zu Schlaganfällen führen. Auch kann dies zu einer durchblutungsbedingten Demenz führen. Überdies ist die Halsschlagader des Gas- und Wasserinstallateurs aufgrund einer Arteriosklerose verengt.
Der Gas- und Wasserinstallateur litt vermehrt an Konzentrationsschwierigkeiten aufgrund derer er Notfälle, Heizungsausfälle und Rohrbrüche meist sofort ablehnt und Kollegen empfiehlt. Auch bricht er seine Tätigkeit sofort ab sobald er merkt, dass seine Konzentration sich vermindert.
Die administrative Tätigkeit, die der Gas- und Wasserinstallateur meist abends zuhause erledigt kann er meist nicht mehr ausführen. Diese Tätigkeiten werden dann vermehrt auf den nächsten Tag verschoben.
Nach Ablauf einiger Zeit wurde dem Gas- und Wasserinstallateur bewusst, dass die Ausübung seiner Tätigkeit nicht mehr zu bewältigen ist und entschied sich einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der Gas- und Wasserinstallateur wandte sich an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Hamburg. Nach gemeinsamer Sichtung und Überprüfung der bestehenden Unterlagen sowie Besprechung des weiteren Vorgehens, erarbeitete der Gas- und Wasserinstallateur in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Jöhnke & Reichow die Anlagen zum Berufsunfähigkeitsleistungsantrages. Der Inhalt sowie die Anlagen wurden seitens der Kanzlei auf Beständigkeit und Sinnhaftigkeit geprüft, so dass der Leistungsantrag bei der ERGO Lebensversicherung AG eingereicht werden konnte.
Der Versicherer begann mit der Leistungsprüfung und erkannte nach Übersendung eines weiteren Arztberichtes auch sofort die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers vollumfänglich an.
Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Durch fachkundige anwaltliche Beratung können die Chance auf zeitnahe Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhöht werden. Zwar ist Versicherten und Versicherungsvermittlern dennoch zu raten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen. Fachkundige juristische Unterstützung sollte dennoch in Anspruch genommen werden. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kenntnis im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht notwendig. Lediglich durch eine tägliche Praxis im Versicherungsrecht, sowie langjähriger Erfahrung im Umgang mit Leistungsanträgen, können gute und adäquate Ergebnisse erzielt werden.
Weitere Informationen und spannende Rechtsprechung finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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