Die Allianz Lebensversicherungs-AG erkannte die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eines Baufinanzierungsspezialisten an. Die Versicherungsrechtskanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hatte den Baufinanzierungspezialisten beim Antragsverfahrens begleitet.
Zunächst startete der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit als Junior Baufinanzierungsspezialist, später als Professional Baufinanzierungsspezialist und letztlich dann als Senior.
Der morgen startete für den Versicherungsnehmer in der Regel mit Rückrufen an Kunden, die über das vergangene Wochenende oder am vergangenen Abend angerufen haben. Hiernach erfolgte die tägliche Teambesprechung, welche zur Prüfung der tagesaktuellen Markt- und Zinsveränderungen diente. Auch wurden die Bankregulatoriken besprochen und anderweitige Geschehnisse. Im weiteren Verlauf des Tages, prüfte und sortiere der Baufinanzierungsspezialist immer wieder die eingereichten Unterlagen der Kunden wie Bonitätsbescheinigungen, Schufa-Auskünfte und ausgefüllte Anträge. Auch telefonierte der Baufinanzierungsspezialist über den ganzen Arbeitstag hinweg stets mit Kunden zur Beantwortung noch offener Fragen, zur Terminabsprache oder auch mit Banken, sofern hier noch Themen offen waren die eine Abstimmung bedürfen. Im Laufe des Tages prüfte der Baufinanzierungsspezialist stets die aktuellen Medien im entsprechenden Themenbereich.
Eines Tages wachte der Baufinanzierungsspezialist mit einem unangenehmen Augenzucken auf. Dieser störte ihn über den Tag verteilt vor allem in Videobesprechungen. Anschließend stellte sich der Baufinanzierungsspezialist unverzüglich bei einem Augenarzt vor. Dieser überwies ihn weiter an einen Neurologen, da die Sehkraft durch das Augenzucken nicht beeinflusst worden ist. Der Neurologe diagnostizierte einen sogenannten Spasmus hemifacialis. Ferner wurde ein MRT vom Kopf des Baufinanzierungsspezialisten gemacht und weitere Therapiemaßnahmen vereinbart.
Im Laufe der Zeit wurde das weiterhin bestehende Augenzucken durch permanente Kopfschmerzen begleitet. Die äußersten sich unter anderem auch in Kopfschmerzattacken, welche an der Häufigkeit zunahmen und gleichzeitig das Konzentrationsvermögen des Baufinanzierungsspezialisten sinken ließen.
So fiel auch das Leistungsvermögen des Baufinanzierungsspezialisten hinsichtlich seiner beruflichen Tätigkeit. Sowohl die Kundenakquise als auch kompetente Beratung litten unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Baufinanzierungsspezialisten.
Folglich konnte der Baufinanzierungsspezialist lediglich einfache Telefonate ohne fachlichen Inhalt führen. Die Teilnahme an Teambesprechungen verlief in der Regel ruhig und ohne große Mitwirkung seinerseits. Die von den Kunden eingereichten Unterlagen konnten nur noch etappenweise gesichtet und geprüft werden, da sowohl die Konzentration mit der Zeit nachließ als auch der Schmerz zunahm. Vor allem können die Tätigkeiten nur noch in einer deutlich reduzierten Geschwindigkeit erledigt werden. Auch die Aufnahmefähigkeit leidet unter den Beeinträchtigungen. Bedauerlicherweise war es dem Baufinanzierungsspezialist teilweise nicht mehr möglich, die aktuellen Medien zu lesen und sich dann nachhaltig noch an den Inhalt und die daraus gezogenen Schlüsse zu erinnern.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Der Baufinanzierungsspezialist entschied sich kompetente Unterstützung in Anspruch zu nehmen und wandte sich daraufhin an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Um den Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ausfüllen zu können, war erst einmal die Informationsbeibringung durch den Baufinanzierungsspezialisten nötig. Neben allen medizinischen Unterlagen wie Arztberichte, Atteste und Entlassungsberichte reichte der Baufinanzierungsspezialist auch Entgeltnachweise und anderweitige Unterlagen bei den Rechtsanwälten zur Prüfung ein.
Die auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälte bereiteten nach inhaltlicher und rechtlicher Prüfung den Leistungsantrag für den Baufinanzierungsspezialisten vor. Dieser wurde so dann beim Versicherer eingereicht. Nach ca. drei Monaten der Leistungsprüfung und wenigen Rückfragen erkannte die Allianz Lebensversicherungs-AG die Leistungserbringung für den Baufinanzierungsspezialisten an!
Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Versicherungsnehmer in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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