Nachdem der Versicherungsnehmer durch seinen Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist, beantragte er mithilfe der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel und erhielt kurze Zeit später das Anerkenntnis der Dienstunfähigkeit eines Polizeibeamten durch die DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung AG.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung entspricht dem Grunde nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ergänzt wird das Bedingungswerk jedoch um eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, bzw. auch „Beamtenklausel“ genannt. Somit ist diese Art der Absicherung der Berufskraft lediglich für Beamte auf Lebenszeit nutzbar. Bedingungsgemäß „dienstunfähig“ sind Beamten jedoch nur, wenn sie von Ihrem Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
Ein Polizeibeamter schloss zu Beginn seiner Karriere eine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung AG ab. Der Polizeibeamte litt im Laufe der Zeit sowohl an einer Gastroenteritis (Entzündung der Schleimhäute des Magens und des Dünndarms) als auch an einer Pansinusitis (gleichzeitige Entzündung alle Nasennebenhöhlen).
Sodann wandte sich der Polizeibeamte an seinen Dienstherrn. Dieser ließ die Polizeidienstfähigkeit und die allgemeine Dienstfähigkeit durch ein polizeiamtsärztliches Gutachten überprüfen. Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung zeigte auf, dass die gesundheitliche Eignung zur Tätigkeit in der Wechselschicht, im Nachtdienst, des Führens von Dienstfahrzeugen unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten oder das Führen einer Dienstwaffe, nicht mehr vorhanden war. Nach dem der Dienstherr das Gutachten erhielt und auswertete, wies der Dienstherr den Polizeibeamten daraufhin, dass er vor hat ihn aufgrund von polizeilicher und allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Hierzu konnte der Polizeibeamte binnen einer Frist von einem Monat eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Aufgrund der vorliegenden gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen stimmte der Polizeibeamte dem Vorgehen des Dienstherrn zu. Folglich setzte der Dienstherr den Polizeibeamten nach dem Landesbeamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz mit einer Verfügung in den vorzeitigen Ruhestand.
Der Polizeibeamte wandte sich anschließend an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um sich bei Begutachtung durch den Dienstherrn und ebenso bei der Leistungsantragsstellung unterstützen zu lassen. Nach Sichtung der Unterlagen und Prüfung der Rechtslage, haben die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Polizeibeamten vollumfänglich beraten und begleitet. Nicht selten versucht der Dienstherr vor einer Inruhestandversetzung den Beamten auf eine anderer Stellt zu verweisen. Dieses trifft nur selten auf die Zustimmung der Beamten, so damit eine völlig anderer Tätigkeiteinhergeht, als vorher konkret ausgeübt wurde. Mithin war eine Versetzung zu vermeiden und eine allgemeine Dienstunfähigkeit zu begründen.
Alsdann füllten die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow gemeinsam mit dem Polizeibeamten den Leistungsantrag aus. Dieses wurde so dann bei der DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung AG zur Prüfung eingereicht.
Da in den Verfügungen zur Versetzung in den Ruhestand keine Diagnosen aufgelistet werden, ist es dem Versicherer meist nicht ersichtlich, ob die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen oder anderweitigen Gründen erfolgt. Es kommt auch auf den Versicherungsvertrag bzw. auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen an, ob der Versicherer an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden ist, oder ob der Versicherer noch eine materielle bzw. medizinische Prüfung des Gesundheitszustandes des Versicherten vornehmen darf.
Hier fragte die DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung AG zur Prüfung der Sachlage medizinische Auskünfte von den entsprechenden Ärzten und Behandlern an. Nach Erhalt der ärztlichen Fragebögen, wertete die DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung AG die Unterlagen aus und erkannte anschließend nach fünf Monaten Leistungsprüfung die bedingungsgemäße Dienstunfähigkeit des Polizeibeamten an. Der Polizeibeamte erhielt so dann die vertraglich vereinbarten Leistungen.
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Aus diesem Grund macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft, sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Versicherern zurückblicken können.
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Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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