Canada Life Assurance Europe plc erkennt Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung an

Im Rahmen der außergerichtlichen Interessenvertretung erzielten die Hamburger Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow ein Leistungsanerkenntnis aus der Dread-Disease-Versicherung durch die Canada Life Assurance Europe plc für den Versicherungsnehmer.

Bedingungsgemäß krank im Sinne der Dread-Disease-Versicherung?

Der Versicherungsnehmer schloss 2011 eine Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) bei der Canada Life Assurance Europe plc ab. Diese leistet in der Regel, sofern eine der fest definierten Erkrankungen bei den Versicherungsnehmern auftritt. Der Versicherer definiert die Erkrankung in den Versicherungsbedingungen wie folgt:

„Fortschreitende Zerstörung des Bauchspeicheldrüsengewebes durch rezidivierende Entzündungen mit Verlust der Funktionen (Verdauung von Fett und Eiweiß, Blutzuckerregulation). Die Diagnose muss durch einen Arzt für innere Krankheiten nachgewiesen werden. Chronische Bauchspeicheldrüsenentzündungen, die nachweislich durch chronischen Alkoholabusus entstanden sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“

Der Versicherungsnehmer erlitt eine chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung (chronische Pankreatitis). Die Begleiterscheinungen der Erkrankung äußerten sich vor allem in Oberbauchschmerzen, Durchfall sowie Übelkeit und Appetitlosigkeit. Dementsprechend baute der Versicherungsnehmer auch an Körpergewicht ab. Damit einhergehend war ebenso ein Blähbauch.

Der Versicherungsnehmer beantragte daher die versicherte Leistung aus der Dread-Disease-Versicherung. Nach Prüfung des Leistungsantrages und Sichtung der eingereichten medizinischen Befunde lehnte die Canada Life Assurance Europe plc die Leistungserbringung jedoch ab. Grund hierfür war, dass nach Ansicht des Versicherers keine bedingungsgemäße schwere Krankheit vorlag.

Der Versicherer führte aus, dass der Versicherungsnehmer einerseits keine relevanten Befunde vorgelegt habe und andererseits lediglich eine hereditäre (erbbedingte) chronische Pankreatitis auf dem Boden einer atypischen, zystischen Fibrose festgestellt worden sei. Somit seien keine sicheren Anzeichen einer chronischen Pankreatitis festgestellt. Auch liege die fortschreitende Zerstörung durch eine rezidivierende Entzündung des Gewebes nicht vor. In einem weiteren Befund sei auch wieder am ehesten eine milde chronische Pankreatitis ohne akuten Schub diagnostiziert worden.

Außergerichtliches Leistungsanerkenntnis der Canada Life Assurance Europe plc

Nach Erhalt der Ablehnung wandte sich der Versicherungsnehmer an die Hamburger, auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Diese forderten nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen zunächst einen Aktenauszug bei dem Versicherer an. Nach Sichtung der Unterlagen bezifferten die Fachanwälte für Versicherungsrecht die Ansprüche des Versicherungsnehmers.

Der Versicherer lehnte jedoch zunächst erneut ab. Sodann trugen die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow weiter zum Eintritt der bedingungsgemäßen schweren Krankheit vor und reichten weitere Arztunterlagen ein. Obwohl sich aus den neuen Arztunterlagen keine wesentlich neuen Erkenntnisse ergaben, korrigierte die Canada Life Assurance Europe plc ihre zunächst fehlerhafte Leistungsentscheidung und erkannte nunmehr die Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung des Versicherungsnehmers an.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Fazit:

Sollten auch Sie Probleme bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Dread-Disease-Versicherung haben, steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern beratend zur Verfügung und unterstützt sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

RA Bernhard Gramlich

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.