Berufsunfähigkeit wegen Depression einer Physiotherapeutin anerkannt

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützte eine an Depression erkrankte Physiotherapeutin bei der Beantragung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund des entsprechenden Leistungsantrages erkannt die Axa Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit an.

Tätigkeit der Physiotherapeutin

Die Versicherungsnehmerin war selbständige Physiotherapeutin und führte 30 Jahre lang ihre eigene Praxis mit mehreren Mitarbeitern. Seit 2007 war die Physiotherapeutin außerdem noch freiberuflich als Heilpraktikerin tätig. Seit mehr als 20 Jahren besteht seitens der Physiotherapeutin eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) bei der Axa Lebensversicherung AG.

Als Praxisinhaberin zeichnete sich ihr Arbeitsalltag durch eine Vielzahl an Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung aus. Dabei bestand ihr Arbeitstag sowohl aus Patientenbehandlungen, Mitarbeiterfortbildungen und Therapiebesprechungen, als auch aus administrativen Tätigkeiten wie der Buchhaltung, Rezeptkontrolle oder der Vor- und Nachbereitung der individuellen Therapien. Auch die Korrespondenz mit den überweisenden Ärzten und Krankenkassen gehörte zu ihren Aufgaben.

Dabei erforderte die Praxisleitung nicht nur eine entsprechende fachliche Kompetenz und Expertise, sondern gerade auch ein hohes Maß an organisatorischem Geschick. Die Endverantwortung für die gesamte Praxisorganisation und Leitung sowie den jeweiligen Patientenbehandlungen lag allein bei der Physiotherapeutin.

Zeitlich fand ihre Tätigkeit sieben Tage die Woche statt. Am Wochenende arbeitete die Physiotherapeutin vor allem die administrativen Aufgaben ab, welche neben der Vielzahl an anderen Aufgaben im Praxisalltag unter der Woche, liegen geblieben waren.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Depression?

Im Jahr 2011 hatte die Physiotherapeutin erstmals mit gesundheitlichen, körperlichen Problemen zu kämpfen. Hinzukam eine enorme emotionale Belastung durch die einsetzende Demenz des Vaters der Physiotherapeutin, um den sie sich zusätzlich zu ihrer immensen Arbeitsbelastung kümmerte.

Es folgten die ersten Erschöpfungsanzeichen und depressive Tendenzen. Seit 2014 befand sich die Physiotherapeutin daher in psychologischer Begleitung. Neben der hohen Arbeitsbelastung kamen in der Folgezeit auch private Beziehungskrisen hinzu, welche im Jahr 2016 zu der Trennung von ihrem Ehemann führten.

Die Physiotherapeutin fühlte sich durch den emotionalen Stress zunehmend überfordert. Dies äußerte sich unter anderem in einer starken Gewichtsabnahme sowie der reduzierten Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Der Physiotherapeutin fiel es immer schwerer, sich zu konzentrieren und zu motivieren. Insgesamt fühlte sie sich der Vielzahl ihrer Aufgaben nicht mehr gewachsen.

2017 folgte eine vierwöchige stationäre Behandlung. Bei dem Einzug in die Klinik wurde eine mittelschwere Depression bei der Physiotherapeutin diagnostiziert (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Auch in der Folgezeit fühlte die Physiotherapeutin sich nicht mehr in der Lage, die gewohnte Qualität ihrer Behandlungen aufrechtzuerhalten.

Sie litt unter enormen Erschöpfungszuständen, Konzentrations- und Motivationsproblemen und Angstzuständen. Dies führte dazu, dass die Physiotherapeutin immer wieder arbeitsunfähig geschrieben wurde.

Der Tod ihres Vaters und die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin brachten die Physiotherapeutin derart an ihre Grenze, sodass sich die Physiotherapeutin seither nicht mehr in der Lage sieht, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Die Physiotherapeutin war nunmehr seit April 2019 arbeitsunfähig.

BU-Leistungsantrag durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow

Für eine Beratung in Bezug auf die Leistungspflicht der Axa Lebensversicherung AG und der notwendigen Unterlagen wandte sich die Physiotherapeutin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow. Zusammen mit den Fachanwälten für Versicherungsrecht wurde erörtert, ob die Leistungsbedingungen vorliegen und eine Strategie für die Geltendmachung der Leistungsansprüche besprochen. Auf der Basis des von der Kanzlei Jöhnke & Reichow begleiteten Leistungsantrages erfolgte schließlich die Bewilligung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag durch die Axa Lebensversicherung AG.

Expertenrat zahlt sich im BU-Verfahren aus!

Bei Fragen zur Berufsunfähigkeit ist es sinnvoll, sich stets fachkundig durch Fachanwälte beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich allgemein mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor Leistungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts sind kaum noch überschaubar. Lediglich die tägliche Praxis gewährt eine entsprechende Kenntnis über die Rechtslage. Die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist deswegen stets anzuempfehlen.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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