Berufsunfähigkeit eines Konstruktionsmechanikers: Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag

Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichten für einen Konstruktionsmechaniker im Rahmen eines Prozesses vor dem Landgericht Ingolstadt, bei dem es um Ansprüche wegen einer Berufsunfähigkeit ging, eine Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG.

Das Tätigkeitsbild eines Konstruktionsmechanikers

In zuletzt gesunden Tagen war der Versicherungsnehmer als Konstruktionsmechaniker tätig. Hier war die Haupttätigkeit das Biegen von Rohren. Diese hatten in der Regel eine Länge von 2-6 m. Der Biegevorgang wurde mit Werkzeugen, welche ein Gewicht von 15-20 kg hatten, vorgenommen. Während eines Arbeitstages kam es bis zu 300 Hebevorgängen. Das Gewicht variierte hier zwischen 10-20 kg pro Vorgang. Während der verschiedenen Vorgänge veränderte der Konstruktionsmechaniker regelmäßig seine Haltung. Die meiste Zeit verbrachte er jedoch im Stehen oder in gebückter Haltung.

Die Tätigkeit des Konstruktionsmechanikers zeichnete sich vor allem durch Geschicklichkeit, Hand-Augen-Koordination, Sorgfalt und eine gute körperliche Konstitution aus.

Nach einiger Zeit begannen die Gelenke des Konstruktionsmechanikers arbeitsbedingt zu verschleißen.

HWS-, BWS-, LWS- und Ehlers-Danlos-Syndrom

Im Laufe der Zeit erlitt der Konstruktionsmechaniker an Schulter-, Ellenbogen- und Handgelenkschmerzen. Diese resultierten aus Diagnosen wie Handgelenksarthrose, Skoliose in der BWS, Bandscheibenvorfällen, und Ganglien in den Handgelenken. Der Konstruktionsmechaniker förderte den Verschleiß seiner Knochen und Gelenke durch die überaus belastende körperliche Arbeit. Schließlich wurde bei ihm das Ehlers-Danlos-Syndrom diagnostiziert.

Um die berufliche Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft ausführen zu können, müsste der Konstruktionsmechaniker zunächst erst einmal gesund und leidensfrei werden. Bedauerlicherweise verbesserte sich seine gesundheitliche Situation nicht und er beantragte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen aus der BU-Versicherung

Nach Stellung des Leistungsantrages bei der Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte diese die Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten ab. Der Versicherer begründete dies mit einer nicht vorliegenden Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Dem widersprach der Konstruktionsmechaniker und überreichte eine genauere Tätigkeitsbeschreibung.

Nach erneuter Ablehnung seitens des Versicherers wandte sich der Konstruktionsmechaniker an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht machten die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer außergerichtlich geltend. Dieser lehnte jedoch weiterhin die Leistungserbringung ab.

Sodann entschied sich der Versicherungsnehmer Klage vor dem LG Ingolstadt gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG zu erheben.

Klageverfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Nach Klageerhebung vor dem Landgericht Ingolstadt erörterten die Prozessbevollmächtigten der Parteien schriftsätzlich die Rechtslage des Verfahrens. Nach einiger Korrespondenz lud das Gericht zur Güte- und anschließender mündlichen Verhandlung.

Die Parteien einigten sich in der zweiten mündlichen Verhandlung auf eine Vergleichszahlung in fünfstelliger Höhe. Ferner erkannte der Versicherer im Rahmen des Vergleichs an, unter Verzicht auf die gesundheitliche Nachprüfung zukünftig eine monatliche Rente in Höhe von 80 % der versicherten Rentenleistung bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages im Jahr 2040 zu zahlen.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Leistungsablehnung eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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