Proxalto Lebensversicherung AG erkennt Berufsunfähigkeit eines Fliesenlegers an!

Nachdem die Proxalto Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente zunächst verweigert hatte, erreichten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Anerkennung der Berufsunfähigkeit eines Fliesenlegers.

Fliesenleger im Ein-Mann-Betrieb

Nach Abschluss seiner Ausbildung war der Versicherungsnehmer im erlernten Beruf als Fliesenleger tätig.  Anschließend folgte eine erste Selbstständigkeit und eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Nach Wiederaufnahme der Tätigkeit arbeitete der Fliesenleger als Einzelunternehmer in der Regel unter der Woche für je 10 Stunden täglich und am Samstag führte er oftmals zusätzlich Kundengespräche am Vormittag.

Die Tätigkeit eines Fliesenlegers zeichnet sich vor allem durch die schwere körperliche Belastung aus. Um den Arbeitsplatz vorzubereiten, nahm der Versicherungsnehmer zunächst einen Fliesenabschlag vor. Im Anschluss musste er den mehrere Kilo schweren Schutt von der Arbeitsstelle beseitigen. Hierfür waren oft auch mehrere Gänge notwendig. Sofern der Arbeitsplatz vorbereitet war, brachte der Fliesenleger das Baumaterial auf, mauerte ggf. und begann mit der Haupttätigkeit. Das Fliesenlegen war dem Versicherungsnehmer nur möglich, in dem er verschiedenste Körperhaltungen einnahm. Hierzu zählt unter anderem ständiges Hocken bzw. Knien, eine ständig gebückte Haltung, langes Arbeiten mit erhobenen Armen etc.

Rezidivierende depressive Störung & Anpassungsstörung führten zur Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers

Nach vermehrtem Eintreten von physiologischen Gesundheitsstörungen wie einer Refluxerkrankung setzten allmählich auch psychische Probleme bei dem Versicherungsnehmer ein. Im Verlauf der ärztlichen Behandlung wurde eine rezidivierende depressive Störung mit Anpassungsstörung diagnostiziert (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression). Jedoch blieben auch die körperlichen Einschränkungen präsent. So begann der Versicherungsnehmer mit der Einnahme eines Antidepressivums, welches jedoch nicht die gewünschte Wirkung erzielte. Auch nachts war der Fliesenleger von Schmerzen geplagt, so entschied er sich kurzfristig zur Beantragung von Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Proxalto Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, wenn Ihre Versicherung berechtigte Leistungen nicht zahlen möchte und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreicht außergerichtliches Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit eines Fliesenlegers

Im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens lehnte die Proxalto Lebensversicherung AG die Leistungen dem Grunde nach ab. Nach Beauftragung der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm der Versicherer die Leistungsprüfung erneut auf.

Der Versicherer prüfte die bereits eingereichten Unterlagen erneut und ordnete schließlich eine Begutachtung des Versicherungsnehmers an. Das Erstellen, sowie die Prüfung des Gutachtens seitens des Versicherers dauerte mehrere Monate an. Schlussendlich erkannte die Proxalto Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit des Fliesenlegers ab an.

Ihre BU-Versicherung zahlt nicht? Hilfe von Spezialisten

Aus diesem Grunde macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherern zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung bestmöglich durchzusetzen.

Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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