Multi-Rentenversicherung der Janitos Versicherung AG: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreicht für Versicherten eine Vergleichszahlung

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg erwirken für den Versicherungsnehmer einer Multi-Rentenversicherung der Janitos Versicherung AG einen außergerichtlichen Vergleich mit der Janitos Versicherung AG in fünftstelliger Höhe.

Multi-Rentenversicherung – Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Janitos Versicherung AG bietet das Modell der Multi-Rentenversicherung an. Diese Versicherung deckt mehrere relevante Risiken ab. Der Versicherer erbringt die Rentenleistungen sofern einer der nachstehenden Punkte vorliegt:

  1. Vorliegen eines Invaliditätsgrad von min. 50%
  2. Irreversible Organschädigung durch Krankheit oder Unfall
  3. Schwere Erkrankung durch Krankheit oder Unfall (z.B. Krebs ab Stadium II)
  4. Pflegebedürftigkeit
  5. Grundfähigkeitsverlust (z.B. Hören, Sehen)
  6. Kapitalsofortleistung durch Krankheit oder Unfall

Die Leistungserbringung ist somit unabhängig von einer ggf. vorliegenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.

Hodgkin Lymphom im 2. Stadium

Der Versicherungsnehmer litt an Morbus Hodgkin (Lymphdrüsenkrebs). Dies versuchte er mit viermaliger Chemotherapie sowie Strahlentherapie zu behandeln. Gemäß Bedingungswerk fällt Krebs ab Stadium II unter den Punkt schwere Erkrankung. Der Versicherungsnehmer war bereits im Stadium IIA.

Der Versicherungsnehmer reichte bei der Janitos Versicherung AG einen Antrag auf Leistungen aus der Multi-Rentenversicherung ein. Diesen lehnte der Versicherer ab, da gemäß dem Bedingungswerk der Leistungsantrag zu spät eingereicht wurde.

Sodann wandte sich der Versicherungsnehmer an die versierten Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Janitos Versicherung AG. Nach Legitimierung und Bezifferung der Ansprüche gegenüber der Janitos Versicherung AG, hat sich dieser zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens zur Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 10.000,00 € bereit erklärt.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Leistungsverfahrens. Dabei wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“. Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung: Kontakt-Formular.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

RA Bernhard Gramlich

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.