Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Leukämie an

Der Manager eines internationalen Unternehmens wandte sich nach einer Berufsunfähigkeit wegen Leukämie an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg, um sich bei der Vorbereitung eines Antrages auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung unterstützen zu lassen. Aufgrund des von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten vorbereiteten Leistungsantrages konnte ein Anerkenntnis des Versicherers erzielt werden.

Manager im internationalen Unternehmen

Der Versicherungsnehmer war vor Eintritt seiner Berufsunfähigkeit als Manager tätig. In einem internationalen Unternehmen hatte er eine Führungsposition. Hierbei zeichnete sich die Tätigkeit vor allem durch die ständige Präsenz in den verschiedenen Standorten aus. Diese lagen unter anderem in Europa und in den USA.

Das Aufgabengebiet des Managers erstreckte sich dabei vor allem auf Gesprächs- und Telefontermine, Meetings mit der Geschäftsleitung zur Erwirkung von Beschlüssen sowie Präsentationen, welche er außerhalb seiner Kernarbeitszeit und somit am Wochenende erstellt hat. Während der Anfahrt zum Geschäftssitz innerhalb Deutschlands nutzte der Manager die Zeit stetig zur Beantwortung von E-Mails oder zur Abstimmung per Telefon.

Berufsunfähigkeit wegen Leukämie und Non-Hodgkin-Lymphom?

Der Versicherungsnehmer begab sich nach anhaltender Erschöpfung in ärztliche Behandlung. Zunächst wurden mehrfache COVID-19 Tests durchgeführt. Die Ergebnisse fielen jedoch negativ aus.

Im weiteren Behandlungsverlauf wurde der Versicherungsnehmer an verschiedene Ärzte überwiesen. Hierbei wurde nach einigen Monaten ein Non-Hodgkin-Lymphom diagnostiziert. Hierbei handelt es sich um eine bösartige Erkrankung des lymphatischen Systems, welches unter anderem die Lymphknoten anschwellen lässt, zu Müdigkeit und Gewichtsreduktion führt, wie auch zu Übelkeit. Diese Symptome trafen auf den Versicherungsnehmer zu. Nach weiteren ärztlichen Behandlungen wurde ebenfalls eine chronische lymphatische Leukämie bei dem Versicherungsnehmer festgestellt. Auch die Symptome der Atemnot und des Reizhuste treffen auf den Versicherungsnehmer zu.

Hinsichtlich seines Arbeitsalltags war er nunmehr überaus eingeschränkt. Durch die lymphatische Leukämie war er durchaus Infektionsgefährdet und somit war es ihm nicht mehr möglich die Geschäftsreisen durch Europa bis hin in die USA anzutreten. Darüber hinaus war er durch den minimalsten Arbeitsaufwand äußerst erschöpft und konnte die benötigte Konzentration für mehrstündige Meetings mit mehreren Gesprächspartnern keineswegs aufbringen. Die Angst während des Führens eines PKW einzuschlafen erschwerten es dem Versicherungsnehmer die Anreise zu den Geschäftssitzen wahrzunehmen.

Alsdann erlangte der Versicherungsnehmer die Einsicht, dass er der Tätigkeit in einer Führungsposition krankheitsbedingt nicht mehr gerecht werden konnte. Er entschied sich daher Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen. Hierfür wandte sich der Manager an die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg, um sich bei der Vorbereitung und Stellung des Leistungsantrags unterstützen und begleiten zu lassen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Versicherer erkennt Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung an

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sichteten die medizinischen und wirtschaftlichen Unterlagen des Versicherungsnehmers und stimmten die zu verfolgende Strategie mit dem Versicherungsnehmer ab. Sodann konzipierten die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsnehmer den Inhalt des Leistungsantrags sowie die ergänzenden Anlagen. Durch die überzeugende Aufbereitung des Sachverhalts war ein Minimum an Rückfragen durch den Versicherungsnehmer zu beantworten. Sodann erkannte der Versicherer die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers auch zeitnah an.

Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer) und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass auch die Mandanten der Kanzlei Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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