Der Geschäftsführer eines Personaldienstleistungsunternehmens wandte sich nach einer Depression an die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und erhielt aufgrund des gemeinsam erarbeiteten Leistungsantrags ein Leistungsanerkenntnis aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Der Versicherungsnehmer machte sich im Laufe seiner beruflichen Karriere selbstständig. Er gründet ein Unternehmen zur Vermittlung von Arbeitskräften. Seinen Arbeitstag begann er mit der Anfahrt zum Büro. Hier hörte er bereits nebenbei seine Mailbox ab und notierte sich welche Mitarbeiter sich in der letzten Nacht krankmeldeten oder nicht zur Arbeit erschienen sind.
Nach Ankunft im Büro musste der Geschäftsführer die fehlenden Mitarbeiter durch andere ersetzen und die entsprechenden Verträge ändern und noch vor Arbeitsbeginn den Kunden zur Unterzeichnung übermitteln. Im weiteren Verlauf des morgens schrieb der Geschäftsführer Abmahnungen sowie Kündigungen. Darüber hinaus beantwortete er über den ganzen Tag E-Mails und nahm Telefongespräche an.
Der Geschäftsführer führte auch Teammeetings zur Optimierung der Bürotätigkeit und führte im Nachmittag oftmals auch Bewerbungsgespräche. Hierbei musste er vor allem bei ausländischen Bewerbern darauf achten, dass diese sowohl Aufenthaltstitel als auch eine Arbeitserlaubnis vorlegen konnten. Der Versicherungsnehmer musste überdies auch Kundengespräche führen um entsprechend mit den Mitarbeitern über die Kundenzufriedenheit zu sprechen. Der gesamte Arbeitstag war extrem stressig und lückenlos mit Terminen und Gesprächen bestückt.
Während der überaus erfolgreichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Geschäftsführer seines eigenen Unternehmens erfuhr er häufiger das Gefühl von Antriebslosigkeit und Lustlosigkeit. Dies führte soweit, dass der Versicherungsnehmer die Mitarbeiter nicht mehr an ihren Arbeitsplätzen besuchte, keine Neukundenakquise mehr betrieb, keine langen E-Mails und Verträge mehr lesen konnte und keine Kundenbesuche mehr durchführen konnte.
Sodann erhielt der Versicherungsnehmer die Diagnose einer mittelgradigen Depression (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Diese versuchte er mittels tiefenpsychologischer Therapie und Verhaltenstherapie zu behandeln. Leider schlugen die Therapien nicht an und es entwickelte sich eine schwere Depression. Die psychische Verhaltensstörung des Versicherungsnehmers baute zu dem auf einer Alkoholsucht auf. Ferner litt er an Adipositas, sowie an Bluthochdruck (Hypertonie).
Durch all diese Diagnosen entschied sich der Geschäftsführer zunächst das Unternehmen durch seine Ehefrau führen zu lassen. Als Ihnen jedoch bewusst geworden war, dass der Krankheitsverlauf des Versicherungsnehmers länger anhalten wird, strukturierten sie das Unternehmen zu einem Online-Handel für Arbeitsschutzkleidung um. Sodann wandte sich der Versicherungsnehmer vertrauensvoll an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Hamburger Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow sichteten nach Mandatsübernahme zunächst die Unterlagen des Versicherungsnehmers. Sodann ermittelten diese gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer die wesentlichen Bestandteile des Leistungsantrags und füllten diesen gemeinsam aus (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Ferner wurden die ergänzenden Unterlagen sinnvoll zusammengestellt und dem Leistungsantrag beigefügt. Durch die überaus logische und konsequente Aufarbeitung der relevanten Informationen, erhielt der Versicherungsnehmer bereits nach kurzer Zeit ohne ein hohes Maß an Rückfragen das Leistungsanerkenntnis bezüglich seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Frühzeitige anwaltliche Expertise zahlt sich besonders in Berufsunfähigkeitsverfahren aus. Durch fachkundige anwaltliche Beratung kann garantiert werden, dass der Versicherte die ihm zustehenden Leistungen erhält. Zwar ist Versicherten und Vermittlern dennoch zu raten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen. Fachkundige juristische Unterstützung sollte dennoch in Anspruch genommen werden. Die Praxis im Bereich der Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und die rechtlichen Fallstricke des Berufsunfähigkeitsrecht sind kaum überschaubar. Aus diesem Grund ist eine entsprechende Kenntnis im Bereich Berufsunfähigkeitsrecht notwendig. Lediglich durch eine tägliche Praxis, sowie langjähriger Erfahrung, kann garantiert werden, dass gute und adäquate Ergebnisse erzielt werden.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
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