Projektmanagerin erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Depressionen

Eine Projektmanagerin reichte, nachdem sie an Magersucht und Depressionen erkrankt war, nach rechtlicher Begleitung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei ihrem Versicherer ein und erhielt ein Leistungsanerkenntnis.

Berufliche Tätigkeit als Projektmanagerin

Die Versicherungsnehmerin arbeitete sich in ihrem Betrieb bis zur Projektmanagerin hoch. Im Rahmen ihrer Tätigkeit analysiert die Projektmanagerin regelmäßig die Marktbewegung und erarbeitete Verbesserungs- und Verschlankungsprojekte. Neben der internen Prozessoptimierung kümmerte sich die Projektmanagerin um Zahlen- und Kostenanalysen, sowie um den Einkauf.

Vor allem bestand die Tätigkeit in der Realisierung von Firmenzielen. Hierfür erarbeitete die Projektmanagerin mehrere Statistiken und Skizzierungen die sie in einer Präsentation zusammenfügte und dem Vorstand präsentierte.

Berufsunfähig nach Magersucht und Depressionen

Die Projektmanagerin litt seit ihrer Jugend an Magersucht (Anorexia nervosa). Dies wurde im Laufe der Jahre durch eine rezidivierende Depression verstärkt.

Nach der Einweisung in eine psychiatrische Klinik verbesserte sich der allgemeine Gesundheitszustand der Projektmanagerin. Dies hielt jedoch nicht lange und sie kehrte in ihre ehemalige Routine zurück. Ihr Alltag war geplagt durch ständige Schlafstörungen welche teils psychisch bedingt waren sowie weiterführender Appetitlosigkeit, Entscheidungsschwierigkeiten, Panikattacken und ständige Müdigkeit.

Durch die extrem hohe Arbeitsbelastung – auch am Wochenende und zu später Stunde – bekam die Projektmanagerin nach Geburt Ihres Sohns extreme Angst in ihren Job zurückzukehren. Nach der Entbindung Ihres Sohnes kam es daher zu einer Gewichtszunahme. Dies konnte die Versicherungsnehmerin nur schwer verarbeiten.

Nach Absprache mit Ihrer Ärztin begab sich die Projektmanagerin zweimal in eine stationäre Therapie. Hier erholte sie sich und führte zu Hause genaustens das Behandlungskonzept durch. Bedauerlicherweise erlitt Sie jedoch einen Rückfall und entschied sich daher nach Einstellung des Krankentagegelds einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung einzureichen siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Hierfür wandte sie sich an die im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow.

Leistungsanerkenntnis nach Berufsunfähigkeits-Leistungsantrag mithilfe von Jöhnke & Reichow

Nachdem sich die Projektmanagerin an die Hamburger Fachanwälte für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow wandte, arbeiteten diese mit Ihr die bereits vorgelegten Unterlagen auf. Diese wurden nach Sinnhaftigkeit geordnet und als Anlage zum Leistungsantrag bei dem Versicherer eingereicht. Der Versicherer prüfte nach Erhalt des Antrages die Unterlagen und erkannte anschließend die Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) und damit auch Leistungspflicht aus der Berufsunfähigkeitsversicherung an.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsanträge gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt. Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für das Versicherungsrecht, welche Sie in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahren / Leistungsverfahren unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten. Gemeinsam wird eine Strategie entwickelt, mit welcher Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchgesetzt werden können.

Digitale Beratung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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