Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow verhalfen einem mehrfachen Geschäftsführer in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn bezüglich seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Entis Lebensversicherung AG zu einer fünfstelligen Vergleichszahlung.
Der Versicherungsnehmer war Geschäftsführer zweier GmbHs. Bei einer der beiden Unternehmen handelt es sich um ein Speditionsunternehmen. Bei dem anderen Unternehmen handelt es sich um eine Vermietung- und Verpachtungsgesellschaft.
Die Tätigkeit des Versicherungsnehmers beschränkt sich nicht nur auf das administrative Aufgabengebiet. Er nahm unter anderem Ersatzteile für die LKWs an, prüfte und reklamierte diese. Er führte Telefonate mit Auftraggebern, akquirierte neue und disponierte den Ein- und Verkauf. Darüber hinaus war er auch im Lager tätig, disponierte die LKW-Fahrten, änderte Tourenpläne, führte und kontrollierte die ordentliche Buchhaltung, kümmerte sich um versicherungsrechtliche Angelegenheiten und übernahm die Personalangelegenheiten.
Der Versicherungsnehmer erlitt eine arterielle Hypertonie und entwickelte im Laufe der Jahre eine mittelgradige depressive Episode. Er litt auch an einer chronischen emotionalen Belastungsstörung. Darüber hinaus leidet der Versicherungsnehmer auch an der Minderung der Knochendichte bzw. Osteopenie. Die daraus resultierenden psychosomatischen Probleme äußern sich in Ruhelosigkeit, eingeschränkte Aufnahmefähigkeit, Kopfschmerzen, erhöhter Puls und Blutdruck, Konzentrationsschwierigkeiten und Hyperventilation.
Sodann entschied er sich einen Leistungsantrag bei der Entis Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Die Entis Lebensversicherung AG lehnte nach Abschluss des Leistungsprüfungsverfahren die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund eines von ihr in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachtens endgültig ab und kam zu dem Ergebnis, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorläge (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Sodann wandte sich der Versicherungsnehmer zur Vertretung im außergerichtlichen Verfahren an die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst forderten die Fachanwälte für Versicherungsrecht den Berufsunfähigkeitsversicherer außergerichtlich zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Dies lehnte die Entis Lebensversicherung AG ab. Auch im weiteren Verlauf des außergerichtlichen Verfahrens hielt der Versicherer an seiner Ablehnung fest. Gleichwohl haben die Fachanwälte Jöhnke & Reichow dem Versicherer ein außergerichtliches Vergleichsangebot unterbreitet. Dies wurde abermals abgelehnt. Der Versicherungsnehmer entschied sich daraufhin Klage auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegen die Entis Lebensversicherung AG vor dem Landgericht Bonn zu erheben.
Das gerichtliche Klageverfahren in diesem Falle startete mit der Klageerhebung und dem darauffolgenden schriftlichen Vorverfahren. Noch vor der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien im schriftlichen Vorverfahren bereits einen Vergleich. Die Entis Lebensversicherung AG zahlt zur Abgeltung der Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherungsnehmer einen fünfstelligen Vergleichsbetrag (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).
Aus diesem Grunde macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Geschäftsführern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Geschäftsführer. Einen Überblick finden Sie zudem unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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