Versicherter erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Hirntumor

Eine Versicherte wandte sich nach einem Hirntumor an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daraufhin konnte innerhalb weniger Monate ein Leistungsanerkenntnis des Versicherers erreicht werden.

Berufliche Tätigkeit

Die Versicherungsnehmerin war seit neun Jahren in einer international agierenden Personal- und Unternehmensberatung tätig. Dabei war die Versicherte das Bindeglied zwischen den Klienten und dem Unternehmen. Daher hatte sie viele verschiedene Aufgaben mit großem Verantwortungsbereich zu übernehmen. Neben der Planung und Organisation sämtlicher Termine für Partner und Klienten, sowie der Vorbereitung und Zuordnung neuer Projekte, war sie auch für das Erstellen von aufwendigen und umfangreichen Berichten zuständig.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit begleitete die Versicherte bis zu 20 Projekte gleichzeitig. Wobei sich ihr Job insbesondere durch den ständigen Kontakt mit den verschiedenen Partnern, Klienten und Kunden auszeichnete. Einen festgelegten und monotonen Arbeitstag gab es nicht. Vielmehr war ihre Tätigkeit gerade dadurch geprägt, schnell und flexibel auf Planänderungen zu reagieren. Arbeiten unter permanentem Zeitdruck gehörte zu ihrem Alltag. Von besonderer Bedeutung waren dabei die ständig erforderliche Konzentration und Aufmerksamkeit, um sämtliche Projekte parallel managen zu können.

Nach einer Restrukturierung innerhalb des Unternehmens entschied sich die Versicherungsnehmerin zu der Konkurrenz zu wechseln.

Berufsunfähigkeit nach Hirntumor

Bei der Versicherten wurde ein Hirntumor diagnostiziert, welcher daraufhin operativ entfernt wurde. Bei einem anschließenden MRT wurde dann jedoch festgestellt, dass der Tumor zurückgekommen war.

Eine weitere Operation wurde von den behandelnden Ärzten als zu gefährlich eingestuft, sodass der Tumor mittels Protonentherapie bestrahlt wurde. Seit der Operation leidet die Versicherungsnehmerin unter extremen Kopfschmerzen, Schwindel- und Migräneanfällen, Konzentrationsschwäche, zitternden Händen, permanenter Erschöpfung sowie Seh- und Hörbeeinträchtigungen.

Neben den körperlichen Beeinträchtigungen stellten sich auch psychische Beschwerden ein, die dazu führten, dass die Versicherte sich in psychologische Behandlung begeben musste. Eine Durchführung der Tätigkeiten, wie sie in gesunden Tagen ausgeübt wurden, waren und sind der Versicherungsnehmerin daher in Gänze unmöglich geworden.

Antrag auf Berufsunfähigkeit

Aufgrund des gesundheitlichen Zustands war es der Versicherten nicht mehr möglich ihrer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Um sie bei der Erstellung des Leistungsantrags zu unterstützen, beauftragte die Versicherte die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Im Rahmen dieser Beauftragung konnte der Leistungsantrag vollständig und umfangreich vorbereitet werden, sodass der Versicherer auch schnell entscheiden konnte. Eine Bewilligung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erfolgte bereits nach drei Monaten.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützen Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Unterstützung durch Experten bei Berufsunfähigkeit

Im Bereich der Berufsunfähigkeit ergibt es Sinn, sich stets fachkundig anwaltlich beraten und unterstützen zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Digitale Beratung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitere Informationen und spannende Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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