Heidelberger Lebensversicherung AG erweitert Leistungsanerkenntnis im Rahmen der Berufsunfähigkeit eines leitenden Mediziners

Nach Einreichung eines Leistungsantrages bei der Heidelberger Lebensversicherung AG gemeinsam mit den Fachanwälten für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow, erhielt der leitende Medizinier ein Leistungsanerkenntnis. Die Heidelberger Lebensversicherung AG nahm jedoch einen späteren Eintritt der Berufsunfähigkeit an, der nach Auffassung von Jöhnke & Reichow nicht nachvollziehbar war. Nach anwaltlicher Korrespondenz durch Jöhnke & Reichow folgte der Versicherer der Auffassung der Fachanwälte und weitete das Leistungsanerkenntnis auf den früheren und ursprünglich im Leistungsantrag beantragten Zeitraum aus.

Kurzum: medizinische Leitung einer GmbH

Als medizinische Leitung eines Unternehmens war der Versicherungsnehmer sowohl für den medizinischen Aspekt als auch für den Verwaltungs- und buchhalterischen Bereich zuständig.  Um Behandlungspläne erstellen zu können, musste der Versicherungsnehmer die gesamten Vorbefunde sichten, prüfen und Zusammenhänge zwischen jenen finden. Durch die Herstellung von Beziehungen zwischen den Diagnosen gelang es ihm eine Hauptdiagnose stellen zu können. Anschließend wurden dementsprechende Gesundheitskonzepte ausgearbeitet. Die tägliche Arbeitszeit der medizinischen Leitung ging weit über die eines Vollzeitjobs hinaus. Auch am Wochenende wurde der medizinische Leiter hinsichtlich der Verwaltungsaufgaben tätig.

Durch Fatique-Syndrom berufsunfähig

Nach der Erkrankung an Borreliose, erlitt der Versicherungsnehmer an Fibromyalgie sowie am Fatique-Syndrom. Dies führte zu einem langanhaltenden Abgeschlagenheitsgefühl, sowie zu Muskel- und Gelenkschmerzen. Ergänzt wurden diese durch überaus stark anhaltende Müdigkeit. Durch die Kombination der verschiedenen Erkrankungen, entwickelte der Versicherungsnehmer eine zunehmende Angststörung.

Infolgedessen litt der Versicherungsnehmer unter Erinnerungslücken die einer dissoziativen Amnesie ähneln, da er sich seit dem Auftreten dieser teilweise nicht mehr an langjährige Patienten hinsichtlich Ihrer Namen und Gesundheitsstörungen erinnern kann. Hinzu kam eine Konzentrationsstörung, welche den Versicherungsnehmer nicht erlaubten über mehrere Minuten hinweg komplexe Texte lesen zu lassen.

Aufgrund dessen wandte sich der Versicherungsnehmer an die Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow, um sich bezüglich der Vorbereitung des Leistungsantrags durch Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten und unterstützen zu lassen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Heidelberger Lebensversicherung AG korrigiert Leistungsanerkenntnis

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erarbeiteten gemeinsam mit dem Versicherungsnehmer die sinnvolle und logische Ausgestaltung des Leistungsantrages, nebst umfassenden medizinischen Belegen. Die Fachanwälte für Versicherungsrecht erreichen somit in der Regel ein Minimum an Rückfragen zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie zu der Tätigkeit durch den Versicherer.

Alsdann erkannte die Heidelberger Lebensversicherung AG die Leistungspflicht erfreulicherweise auch an. Das Leistungsanerkenntnis wurde jedoch zu einem späteren Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgesprochen als im Leistungsantrag beantragt wurde. Dem stimmten die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nicht zu und widersprachen somit dem Leistungsanerkenntnis. Nach kurzer schriftsätzlicher Erläuterung durch die Rechtsanwälte folgte der Versicherer der Auffassung von Jöhnke & Reichow und korrigierte sein Leistungsanerkenntnis hinsichtlich des Datums bezüglich des Eintritts der Berufsunfähigkeit.

Leistungsanträge wegen Berufsunfähigkeit – Nur mit Experten!

Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten bis schwer im Nachgang zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab.

Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen. Nur so wird gewährleistet, dass einem Versicherten spätere prozessuale Möglichkeiten nicht frühzeitig abgeschnitten werden und gegebenenfalls Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag vereitelt werden.

Fachanwälte für Versicherungsrecht von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow stehen den Versicherten, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.

Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang zur digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass die Mandanten von Jöhnke & Reichow Reisekosten und Reisezeit sparen können.

Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung . Einen Überblick finden Sie auch unter (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Auch können nachfolgend weitere Verfahrensberichte bezüglich weiterer Leistungsprüfungsverfahren im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung nachgelesen werden: Verfahrensberichte von Jöhnke & Reichow.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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