Die erfahrenen Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow erzielten einen gerichtlichen Vergleich in einem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe um das Bestehen einer Berufsunfähigkeit wegen Depression. Danach verpflichtete sich die Nürnberger Lebensversicherung AG zur Abgeltung des Versicherungsfalls der Versicherungsnehmerin eine fünfstellige Vergleichssumme zu zahlen.
Die Versicherungsnehmerin war vor Eintritt ihrer Berufsunfähigkeit als Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst tätig. Für die ausgeübte Tätigkeit wurde der Versicherungsnehmerin seitens Ihres Arbeitsgebers ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt. Der Arbeitsalltag der Versicherungsnehmerin zeichnete sich grundsätzlich durch erhöhten Leistungsdruck sowie auch Zeitnot aus, da sie mehrere Kundentermine an einem Tag wahrnehmen musste. Sofern diese Kundentermine im Umkreis von 130 km der Arbeitsstelle lagen, übernachtete Sie Zuhause. In allen anderen Fällen übernachtete die Versicherungsnehmerin in Hotels. Die Anreise zu den Kundenterminen fand in der Regel mit dem Dienstfahrzeug statt und einer zurückgelegten Strecke von ca. 500 km pro Kunden. Nach einem traumatischen Verkehrsunfall, war es der Versicherungsnehmerin nicht mehr möglich, ohne Panikattacken in einen PKW zu steigen. Somit war sie nicht mehr in der Lage, ihrem Beruf als Außendienstlerin nachzugehen, und entschied sich, einen Antrag auf Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).
Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erlitt die Versicherungsnehmerin durch einen Autounfall auf der Bundesautobahn. Bereits vorher hatte sie über psychische Probleme geklagt, welche Sie als Depressionen einstufte. Diese verstärkten sich infolge des Unfalls und weiteten sich bis hin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer Angststörung mit Panikattacken aus.
Die psychischen Beeinträchtigungen zeigen sich vor allem bei Autofahrten mit hoher Geschwindigkeit. Hier erleidet die Versicherungsnehmerin durch bestimmte Gerüche und Geräusche „Flashbacks“, welche zu einer Panikattacke ausarten.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nach der Leistungsablehnung der Nürnberger Lebensversicherung AG machten die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Ansprüche der Versicherungsnehmerin zunächst außergerichtlich geltend und forderte den Versicherer zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Daraufhin lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG erneut die Zahlung einer Berufsunfähigkeit ab und hielt an ihrer Leistungsentscheidung fest.
Mit einem weiteren Schreiben der Kanzlei Jöhnke & Reichow wiesen die Fachanwälte auf, dass das vorab eingeholte Gutachten mangelhaft ist. Die Nürnberger Lebensversicherung AG reagierte zunächst mehrere Monate nicht. Mit einem weiteren Schreiben der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde das vorgelegte Gutachten abermals bemängelt und es wurden weitere Arztberichte zur Bestätigung der Berufsunfähigkeit wegen Depression vorgelegt. Nach weiterem Schriftwechsel teilte die Nürnberger Lebensversicherung AG mit, dass sie ihre Entscheidung nicht revidieren werde. Nach Abstimmung mit der Versicherungsnehmerin wurde die weitere Vorgehensweise erörtert und die Klageschrift gefertigt.
Nach Klageerhebung beim LG Karlsruhe, wurde der Sachverhalt des Verfahrens zunächst im schriftlichen Vorverfahren zwischen den Parteienvertretern erörtert. Nach dem Gerichtstermin führten die Prozessbevollmächtigten Vergleichsverhandlungen hinsichtlich der Abgeltung des Versicherungsfalls gegen eine Einmalzahlung. Dabei konnte die Nürnberger Lebensversicherung AG zu einem Vergleichsschluss mit der Versicherungsnehmerin bewegt werden, in welchem sich die Nürnberger Lebensversicherung AG verpflichtete einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an die Versicherungsnehmerin zu zahlen (weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer).
Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow unterstützte die Versicherungsnehmerin und beriet sie über alle Aspekte des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Selbstverständlich wurde die Versicherungsnehmerin auch eingehend über das gerichtliche Verfahren und insbesondere auf die entsprechende Beweislastverteilung aufgeklärt. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden der Versicherungsnehmerin transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.
Einen Überblick zur Rechtsprechung in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression, sowie unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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