Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeit in Lüneburg

LG Lüneburg verurteilt Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zur Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung an Gastronom mit Depression

Die im Versicherungsrecht erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow erreichen im Rahmen eines Streits im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen selbstständigen Gastronom mit Depression in der ersten Instanz vor dem Landgericht Lüneburg eine Verurteilung der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Gastronom: Zwischen Barkeeping & Buchhaltung

Als Inhaber und Geschäftsführer einer Bar in Niedersachen war der Versicherungsnehmer täglich selbst für die vor- und nachbereitende Buchhaltung zuständig. Hierfür war ein konzentriertes Zählen des Geldbestandes und sorgfältiges Eintragen ins Kassensystem notwendig. Vor dem Einkaufen musste der Versicherungsnehmer in den Betrieb fahren und zunächst erst einmal die Räumlichkeiten säubern. Nach Sichtung der Restbestände erstellte er eine konkrete Einkaufsliste und fuhr folglich in den Einzelhandel um die fehlenden Getränke und anderweitige Ware einzukaufen. Anschließend mussten die Einkäufe weggeräumt und der Lagerbestand vermerkt werden. Die Getränkebestellungen wurden vom Versicherungsnehmer selbst entgegengenommen und eingeräumt. Ab dem späten Nachmittag wurde das Geschäft geöffnet.  Es wurden von ihm Getränke gezapft, Kaffeespezialitäten zubereitet und Cocktails gemixt. Nebenher war es selbstverständlich, dass der Versicherungsnehmer mit der Kundschaft Gespräche führt und diese auch unterhält. Darüber hinaus musste er parallel alle anfallenden Gläser und weiteres Geschirr per Hand abwaschen und die Räumlichkeiten während des laufenden Betriebes sauber halten.

Mit der Zeit entwickelte der Versicherungsnehmer eine mittelgradige depressive Episode. Infolgedessen war es ihm nicht mehr möglich das Geschäft alleine zu betreiben. Ihm mangelte es an Geduld, Konzentration und Gelassenheit. Sodann entschied er sich einen Berufsunfähigkeitsleistungsantrag bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zu stellen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Depression mit Isolationstendenz als Barkeeper mit Kundenkontakt

Eine mittelgradige depressiv Episode äußerst sich meist durch verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit, ein geringeres Selbstwertgefühl sowie durch eine negative Zukunftsperspektive. Der Versicherungsnehmer hatte während der Arbeit im Betrieb oft das Gefühl von Stress und der Angst Kunden etwas anzutun, sobald er sich eingeengt fühlte, was der Depression geschuldet war. Durch alle ausgeübten Tätigkeiten fühlte er sich überaus erschöpft und hatte das Verlangen nach Hause zu gehen und sich auszuruhen. Jedoch hatte er selbst dort oft private Probleme mit seiner Familie. So äußerte sich seine Neurasthenie. Dies ist eine psychosomatische Erkrankung die sich durch ein quälendes Erschöpfungsgefühl nach geringer körperlicher Tätigkeit bemerkbar macht.

Nach elf Monaten der Leistungsprüfung, lehnte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG die beantragten Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ab, da sie zu dem Ergebnis kam, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht vorläge (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Daraufhin ließ sich der Versicherungsnehmer von den Rechtsanwälten der Kanzlei Jöhnke & Reichow im außergerichtlichen Verfahren gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG vertreten.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Außergerichtliche Interessenvertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegenüber der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG

Zunächst forderten die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherer zur Leistungserbringung auf. Daraufhin teilte der Versicherer mit, dass dieser seine vorangegangene Leistungsentscheidung überprüfen wird. Nach eneuter Prüfung lehnte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG die Leistungen jedoch weiterhin ab.

Mit einem weiteren Schreiben der Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow übersandten diese eine weitere fachärztliche Stellungnahme eines Psychiaters, der feststellte, dass eine Rückkehr des Versicherungsnehmers in seinen zuvor ausgeübten Beruf aufgrund seiner psychischen Erkrankung ausgeschlossen ist und eine dauerhafte Berufsunfähigkeit besteht. Folglich wurde der Versicherer erneut zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgefordert.

Nach einer weiteren Leistungsablehnung entschied sich der Versicherungsnehmer aufgrund von Existenzängsten dazu, mit Hilfe der Fachanwälte für Versicherungsrecht Jöhnke & Reichow Klage gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG vor dem Landgericht Lüneburg zu erheben.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erheben Klage gegen die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung vor dem Landgericht Lüneburg

Das erstinstanzliche Verfahren gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer begann mit der Klageerhebung vor dem Landgericht Lüneburg. Nach Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens durch das Gericht erörterten die Prozessbevollmächtigten der Parteien zunächst erst einmal schriftsätzlich die Sach- und Rechtslage.

Alsdann wurde ein Gerichtstermin anberaumt. Nach Feststellung einer Beweisaufnahme zur genauen beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers beschloss das Landgericht Lüneburg, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Hierzu wurde der Versicherungsnehmer begutachtet und es wurde eine gutachterliche Stellungnahme des Sachverständigen eingeholt. Der Prozessbevollmächtigte des Versicherers bemängelte die gutachterliche Stellungnahme jedoch. Daher hatte das Gericht erneut zum Gerichtstermin und der Anhörung des Sachverständigen geladen. Hier wurden unteranderem die mangelhafte Qualifikation und Ausarbeitung des Gutachtens seitens der Prozessbevollmächtigten des Versicherers gerügt. Diese Mängel wurden jedoch umgehend zurückgewiesen.

Schließlich terminierte das Landgericht Lüneburg einen Verkündungstermin zur Entscheidung und verurteilte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrenten für die Vergangenheit, die Erstattung der Beiträge für die Vergangenheit, die Beitragsfreistellung für die Zukunft, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente für die Zukunft, die Zahlung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Versicherungsnehmers sowie zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits.

Weitere Infos zum Ablauf des Gerichtsprozesses gegen BU-Versicherer: siehe auch Der Prozess gegen den Versicherer

Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen

Aus diesem Grunde macht es Sinn, sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen, sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar sind und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression sowie unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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