Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg erreichen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein außergerichtliches Leistungsanerkenntnis ERGO Lebensversicherung AG für einen Ingenieur aus Niedersachsen, nachdem dieser an einer Depression erkrankt war.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als selbstständiger Diplom Ingenieur tätig. Sein Arbeitstag begann mit der Anfahrt zum ca. 25 km entfernten Büro. Nach Ankunft bearbeitete er zunächst die angefallene Post, führte Telefongespräche und im Anschluss Mitarbeitergespräche. Im Laufe des Vormittags begann er mit seiner Haupttätigkeit, der Durchführung von statischen Berechnungen. Diesen dienten zum Schutz von Leib und Leben bei Neubauwerken. Die statischen Berechnungen helfen bei der Standsicherung und der Unterstützung der Tragfähigkeit des Gebäudes. Hier war das Führen von Telefonaten mit den Kunden, den Prüfungsingenieuren und Amtspersonen ebenfalls notwendig. Am Nachmittag musste der Versicherungsnehmer die vor- und nachbereitende Buchhaltung durchführen. Hierbei erstellte und prüfte er Rechnungen. Nach Abschluss dieser Tätigkeit begab er sich auf den Heimweg. Ein durchschnittlicher Arbeitstag lag bei ca. 10 Stunden täglich.
Im Laufe der Zeit verfiel der Versicherungsnehmer jedoch in eine mittelgradig schwere Depression. Er begab sich in Behandlung, dieser war aber vergebens.
Die depressive Episode des Versicherungsnehmers hielt über zwei Jahre an und wurde so zur dysthymischen (chronischen) Depression. Darüber hinaus erlitt der Versicherungsnehmer eine psychomotorische Antriebsminderung sowie eine kognitive Erschöpfungsstörung. Diese äußerten sich in der verminderten Kapazität an Konzentration. Die diagnostizierte Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (kurz: ADHS) beschwerten die Symptome bedauerlicherweise nur noch weiter. Hinzu kommt die Agoraphobie (ugs. Platzangst) des Versicherungsnehmers. Diese erschwerte ihm im weiteren Verlauf der Symptomatik lediglich nur noch die Büroarbeit.
Nun mehr stellte er einen Antrag auf Leitungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung bei der ERGO Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Nach Einreichung des Antrags auf Leitungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der ERGO Lebensversicherung AG, prüfte der Versicherer den Leistungsantrag und lehnte diesen anschließend ab, da laut psychiatrischen Gutachten lediglich eine Berufsunfähigkeit in Höhe von 30-40 % vorläge.
Mit dem Ergebnis der Leistungsprüfung gab sich der Versicherungsnehmer nicht zufrieden und beauftragte die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der außergerichtlichen Interessenvertretung gegen den Berufsunfähigkeitsversicherer.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst legitimierten sich Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegenüber der ERGO Lebensversicherung AG und forderten anschließend einen Aktenauszug an. Nach Erhalt der angeforderten Dokumente legten die Fachanwälte für Versicherungsrecht Widerspruch gegen das Ergebnis der Leistungsprüfung ein und reichten ergänzend einen Entlassungsbericht ein. Sodann prüfte die ERGO Lebensversicherung AG unter Zuziehung von Beratungsärzten erneut den Leistungsfall und erkannte anschließen die Leistungspflicht schriftsätzlich an.
Gerade in Leistungsprüfungsverfahren bei Berufsunfähigkeit lassen sich die Versicherungsnehmer häufig auf langwierigen und komplizierten Schriftverkehr mit der BU-Versicherer ein. Teilweise füllen Versicherte die Leistungsanträge selbst und oft auch falsch aus. Dabei ist zu beachten, dass der Leistungsantrag Dreh- und Angelpunkt eines möglichen Versicherungsprozesses wird. Ein Leistungsantrag, welcher der Versicherung einmal überlassen wurde, ist nur ganz selten noch zu korrigieren. Auf diesen Leistungsantrag hin prüft die Versicherung jedoch, ob überhaupt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hierzu prüft das Versicherungsunternehmen, ob der Versicherte den Nachweis des Vorliegens einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit überhaupt erbracht hat. Ist dieses nicht Fall, lehnt der BU-Versicherer den Leistungsantrag ab. Allein deshalb empfiehlt es sich schon frühzeitig anwaltlichen Rat durch Experten einzuholen.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte steht den Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung, mit entsprechenden Fachanwälten für Versicherungsrecht kompetent und erreichbar zur Seite. Die Kanzlei berät und vertritt Versicherte bundesweit.
Selbstverständlich arbeitet die Kanzlei Jöhnke & Reichow voll digital. Den Mandanten steht damit ein persönlicher Zugang digitalen Akte – sogenannte „Online-Akte“ – zur Verfügung, so dass Kommunikationswege angemessen verkürzt werden. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte bieten ebenso Videoberatung über die bekannten Plattformen Zoom, Skype und Teams an, so dass auch die Mandanten der Kanzlei Reisekosten und Reisezeit sparen können.
Weitergehende Informationen mit entsprechenden Erläuterungen hinsichtlich dieses rechtlichen Themenkomplexes sind nachfolgend zu finden: Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit wegen Depression sowie unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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