Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstütze eine Physiotherapeutin nach einer psychischen Erkrankung bei der Stellung eines Antrages auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund dieses Antrages erkannte der Versicherer schlussendlich seine eigene Leistungspflicht an.
Die Versicherungsnehmerin war selbständige Physiotherapeutin und führte 30 Jahre lang ihre eigene Praxis mit mehreren Mitarbeitern. Seit 2007 war die Physiotherapeutin außerdem noch freiberuflich als Heilpraktikerin tätig. Als Praxisinhaberin zeichnete sich ihr Arbeitsalltag durch eine Vielzahl an Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung aus. Dabei bestand ihr Arbeitstag sowohl aus Patientenbehandlungen, Mitarbeiterfortbildungen und Therapiebesprechungen, als auch aus administrativen Tätigkeiten wie der Buchhaltung, Rezeptkontrolle oder der Vor- und Nachbereitung der individuellen Therapien. Auch die Korrespondenz mit den überweisenden Ärzten und Krankenkassen gehörte zu ihren Aufgaben.
Dabei erforderte die Praxisleitung nicht nur eine entsprechende fachliche Kompetenz und Expertise, sondern gerade auch ein hohes Maß an organisatorischem Geschick. Die Verantwortung für die gesamte Praxisorganisation und Leitung sowie den jeweiligen Patientenbehandlungen lag allein bei der Physiotherapeutin. Zeitlich fand ihre Tätigkeit sieben Tage die Woche statt. Am Wochenende arbeitete die Physiotherapeutin vor allem die administrativen Aufgaben ab, welche neben der Vielzahl an anderen Aufgaben im Praxisalltag unter der Woche, liegen geblieben waren.
Die Physiotherapeutin hatte bereits seit längerer Zeit mit gesundheitlichen körperlichen Problemen zu kämpfen. Hinzukam eine enorme emotionale Belastung durch die einsetzende Demenz des Vaters der Physiotherapeutin, um den sie sich zusätzlich zu ihrer immensen Arbeitsbelastung kümmerte. Es folgten die ersten Erschöpfungsanzeichen und depressive Tendenzen. Daher befand sich die Physiotherapeutin in psychologischer Begleitung. Neben der hohen Arbeitsbelastung kamen in der Folgezeit auch private Beziehungskrisen hinzu, welche zu der Trennung von ihrem Ehemann führten.
Die Physiotherapeutin fühlte sich durch den emotionalen Stress zunehmend überfordert. Dies äußerte sich unter anderem in einer starken Gewichtsabnahme sowie der reduzierten Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Der Physiotherapeutin fiel es immer schwerer sich zu konzentrieren und zu motivieren. Insgesamt fühlte sie sich der Vielzahl ihrer Aufgaben nicht mehr gewachsen.
Sodann folgte eine vierwöchige stationäre Behandlung. Bei dem Einzug in die Klinik wurde eine mittelschwere Depression bei der Physiotherapeutin diagnostiziert. Auch in der Folgezeit fühlte die Physiotherapeutin sich nicht mehr in der Lage die gewohnte Qualität ihrer Behandlungen aufrecht zu erhalten. Sie litt unter enormen Erschöpfungszuständen, Konzentrations- und Motivationsproblemen und Angstzuständen. Dies führte dazu, dass die Physiotherapeutin immer wieder arbeitsunfähig geschrieben wurde. Der Tod ihres Vaters und die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin brachten die Physiotherapeutin derart an ihre Grenze, sodass sich die Physiotherapeutin seither nicht mehr in der Lage sieht ihrer beruflichen Tätigkeit nachzukommen. Die Physiotherapeutin war nunmehr arbeitsunfähig.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Für eine Beratung in Bezug auf die Leistungspflicht des Versicherers und der notwendigen Unterlagen wandte sich die Physiotherapeutin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Zusammen mit den Fachanwälten für Versicherungsrecht wurde erörtert, ob die Leistungsbedingungen vorliegen und eine Strategie für die Geltendmachung der Leistungsansprüche besprochen. Auf der Basis dieser Erörterungen erfolgte sodann ein Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund dieses Leistungsantrages erkannte der Versicherer sodann die eigene Leistungspflicht an.
Bei Fragen zur Berufsunfähigkeit ist es sinnvoll sich stets fachkundig durch Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.
Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich allgemein mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor Leistungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts sind kaum noch überschaubar. Lediglich die tägliche Praxis gewährt eine entsprechende Kenntnis über die Rechtslage. Die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist deswegen stets anzuempfehlen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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