Continentale Lebensversicherung AG zahlt Abfindungssumme bei Streit um Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem LG München I

Vor dem LG München I erreicht die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Abfindungssumme durch die Continentale Lebensversicherung AG.

Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Continentale Lebensversicherung AG

Der Versicherungsnehmer hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Continentale Lebensversicherung AG abgeschlossen. Später erkrankte er an Demenz bei Alzheimer-Erkrankung. Er war aufgrund dessen nicht mehr in der Lage, seiner beruflichen Tätigkeit als Kfz-Mechaniker nachzugehen.

Nachdem er Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hatte (siehe hierzu: Der Leistungsantrag), warf die Continentale Lebensversicherung AG dem Versicherungsnehmer jedoch vor, dass er ihn im Rahmen der Beantragung des Versicherungsvertrages bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen getäuscht habe, weil er eine Operation des Handgelenks und Kniebeschwerden im risikorelevanten Zeitraum vor der Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben hatte, obwohl im Antrag danach gefragt wurde.

Die Continentale Lebensversicherung AG erklärte den Rücktritt vom Versicherungsvertrag und die Anfechtung ihrer Vertragsannahmeentscheidung wegen arglistiger Täuschung. Sie verweigerte in der Folge auch Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht).

Der Prozess gegen die Continentale Lebensversicherung AG

In diesem gerichtlichen Verfahren unterstützte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherungsnehmer dabei, sich gegen die Anfechtung der Continentale Lebensversicherung AG zu wehren und Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Hierbei musste insbesondere eine umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erarbeitet werden, damit der Continentale Lebensversicherung AG das genaue Berufsbild des Versicherungsnehmers aufgezeigt werden konnte. Dieses war zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).

Demgegenüber muss der Berufsunfähigkeitsversicherer jedoch die Arglist des Versicherungsnehmers beweisen, wenn er den Versicherungsvertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen anfechten will. Dabei hat die Arglist aber auch eine subjektive Komponente. Aus der unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen allein kann daher noch nicht auf Arglist geschlossen werden. Der Versicherungsnehmer muss zusätzlich auch erkannt und gebilligt haben, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen angenommen hätte. Den Versicherungsnehmer trifft daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine sogenannte „sekundäre Darlegungslast“. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer schlüssig und nachvollziehbar erklären muss, warum er bestimmte Gefahrenumstände, die eigentlich im Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzugeben gewesen wären, nicht angegeben wurden. Auch diesbezüglich erhielt der Versicherungsnehmer eine eingehende rechtliche Beratung und Unterstützung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Gerichtlicher Vergleich vor dem LG München I

Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens konnte dem Gericht schlüssig dargelegt werden, dass der im Namen des Versicherers handelnde Versicherungsvertreter der Swiss Life Select Deutschland GmbH den Versicherungsnehmer bei Beantragung des Versicherungsvertrages teilweise fehlerhaft beraten und aufgeklärt hatte. Die Continentale Lebensversicherung AG sah dann ein, dass ihm der Beweis seines Arglistvorwurfs wohl nicht gelingen würde. Im Rahmen der Güteverhandlung vor dem zuständigen Landgericht München I erklärte sich die Continentale Lebensversicherung AG daher bereit, dem Versicherungsnehmer zur Beendigung des Rechtsstreits einen hohen fünfstelligen Betrag zu zahlen.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Begleitung gegenüber Berufsunfähigkeitsversicherung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützte den Versicherungsnehmer und beriet ihn über alle Aspekte des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Selbstverständlich wurde der Versicherungsnehmer auch eingehend über das gerichtliche Verfahren und insbesondere auf die entsprechende Beweislastverteilung aufgeklärt. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

Wie dieser Fall erneut zeigt, ist es stets ratsam, sich fachanwaltlichen Rat zu holen, wenn man sich mit einer Anfechtung oder einer Rücktrittserklärung eines Berufsunfähigkeitsversicherers konfrontiert sieht. Keinesfalls sollte man sofort den Kopf in den Sand stecken und die Entscheidung des Versicherers einfach akzeptieren, ohne seinen Fall vorher von einem Rechtsanwalt, der über Spezialwissen im Bereich des Versicherungsrechts verfügt, überprüfen zu lassen.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weitere Informationen finden Sie auch unter: Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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