Allgemeinmediziner erhält Berufsunfähigkeitsrente von Deutschen Ärzteversicherung AG

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verhilft einem Allgemeinmediziner zu Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Ärzteversicherung AG (DÄV). Dank der Unterstützung der Fachanwälte für Versicherung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte für den Versicherten trotz vorheriger Leistungsablehnung der Deutschen Ärzteversicherung AG ein vollumfängliches Leistungsanerkenntnis.

Vorerkrankungen des Allgemeinmediziner

Bereits seit der Geburt litt der Allgemeinmediziner an einer beidseitigen Innenohrschwerhörigkeit. Dieser Erkrankung beeinträchtigte und erschwerte das Leben des Allgemeinmediziner seither. Teilweise war dem Allgemeinmediziner ein Verstehen von Gesprächspartnern lediglich durch Lippenlesen möglich. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters erkrankte er zudem an einer Blasenentleerungsstörung.

Im Rahmen der Covid-19 Pandemie wurde auch für Patienten eine Maskenpflicht eingeführt. Während der Behandlung war eine Verständigung für den Allgemeinmediziner dadurch nahezu unmöglich. Diese Umstände bestärkten die Notwendigkeit des Allgemeinmediziners, seine Tätigkeit nunmehr einzuschränken. Eine solche Einschränkung hat jedoch auch erhebliche finanzielle Folgen. Diese fürchtete der Allgemeinmediziner.

Doch die Verständigung mit den Patienten war nicht der Hauptgrund für die Leistungseinschränkung des Allgemeinmediziners. Vielmehr war die Unmöglichkeit des Allgemeinmediziners Patienten ausreichend behandeln zu können. Denn der ständige Drang die Toilette aufsuchen zu müssen hinderte ihn sich adäquat auf die Behandlung konzentrieren und diese ausführen zu können. Da die Behandlung der Patienten den Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellte, lag eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nahe. Genau für dieses Szenario hatte sich der Allgemeinmediziner bei der Deutschen Ärzteversicherung AG gegen Berufsunfähigkeit versichert.

Allgemeinmediziner beantragt Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

Der Allgemeinmediziniert stellte sodann einen Antrag auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutsche Ärzteversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Die Bewilligung der Leistungen wurde zunächst jedoch abgelehnt. Die Deutsche Ärzteversicherung AG begründete diese damit, dass es im Rahmen einer Behandlung von Patienten lediglich zu einer Verzögerung kommen würde. Die konkrete berufliche Tätigkeit sei allerdings nicht, entsprechend den Versicherungsbedingungen, beeinträchtigt (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte argumentieren zugunsten von Berufsunfähigkeit 

Gegen diese Ablehnung des Leistungsantrages erhob der Allgemeinmediziner, mithilfe der Beratung der Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow den Widerspruch gegen diese Leistungsablehnung. Dies wurde seitens der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte auch unter Verweis auf einen vor Erhebung des Widerspruchs anerkannten Grades der Behinderung von 70% begründet. Die Deutsche Ärzteversicherung AG wies den Widerspruch jedoch zurück. Der Grad der Behinderung sei eine rein abstrakte, nach medizinischen Gesichtspunkten, stattfindende Begutachtung. Eine maßgebliche Beurteilung, ob die bisherige Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann, fehle bei einer solchen Begutachtung. Zeitgleich erklärte sich die Deutsche Ärzteversicherung AG aber bereit, die Berufsfähigkeit durch einen Gutachter (medizinischen Sachverständigen) bewerten zu lassen. Dieses verbunden mit der Zusicherung des Versicherers, im Anschluss an das Sachverständigengutachten eine Neubewertung des Leistungsantrages vorzunehmen.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Anerkenntnis der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch die Deutsche Ärzteversicherung AG

Das Gutachten wies eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nach. Der medizinische Sachverständige kam zu dem gutachterlichen Ergebnis, dass der versicherte Allgemeinermediziner in Bezug auf seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübten Tätigkeit zu mindestens 50% eingeschränkt ist.

In Folge des Gutachtens erkannte die Deutsche Ärzteversicherung AG eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit an. Der versicherte Allgemeinmediziner erhält seit diesem Zeitpunkt Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Das Leistungsprüfungsverfahren wurde damit zu Gunsten des Versicherten beendet.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei Fragen zur Berufsunfähigkeit macht ist es sinnvoll sich stets fachkundig durch Fachanwälte beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden.

Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich allgemein mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor Leistungsansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts sind kaum noch überschaubar. Lediglich die tägliche Praxis gewährt eine entsprechende Kenntnis über die Rechtslage. Die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist deswegen stets anzuempfehlen.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens. Dabei wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung: Kontakt-Formular.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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