Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. zahlt Berufsunfähigkeitsrente für die Dauer einer Umschulung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg erwirkt vom Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. für einen Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Dauer einer Umschulung, nachdem der Versicherer die Leistungen zunächst gegenüber dem Versicherungsnehmer abgelehnt hatte.

Berufsunfähig wegen frozen-shoulder-Syndrom?

Der Versicherungsnehmer litt schon seit längerem an einem frozen-shoulder-Syndrom in beiden Schultergelenken, weswegen er schließlich im Jahr 2016 seinen Beruf als Industriemechaniker gesundheitsbedingt aufgeben musste. Er begann stattdessen eine Umschulung zum technischen Zeichner. Während der Dauer der Umschulung verdiente der Versicherungsnehmer erheblich weniger als in seinem vorherigen Beruf als Industriemechaniker. Nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung nahm der Versicherungsnehmer im Jahr 2018 eine Tätigkeit als technischer Zeichner auf, mit welcher er an sein vorheriges Gehaltsniveau wieder anknüpfen konnte. Den Versicherungsfall meldete er dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. aber erst Ende 2020.

Leistungsablehnung des Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.

Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.. lehnte Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst ab, da er meinte, dass die eingereichten medizinischen Unterlagen nicht ausreichten, um die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nachzuweisen (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Hieraufhin beauftragte der Versicherungsnehmer die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit einer Überprüfung der Leistungsablehnung.

Eine Überprüfung der Leistungsablehnung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ergab, dass die Leistungsablehnung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. wohl nicht ganz von der Hand zu weisen war. An medizinischen Unterlagen gab es lediglich einen Auszug aus der Krankenkassendatei des Versicherungsnehmers und einen einzelnen Diagnosebericht, welcher jedoch keine Ausführungen zum Grad etwaiger Leistungseinschränkungen enthielt. Der Versicherungsnehmer ist aber beweispflichtig für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeit, muss hierbei ärztlich, am besten sogar fachärztlich festgestellt und nachgewiesen werden. Das heißt, es muss ärztlich nachgewiesen werden, dass der Versicherungsnehmer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung nach Argumentation der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. jedoch nachvollziehbar darlegen, dass der Beginn der Umschulung, die ja zunächst mit erheblichen finanziellen Einbußen für den Versicherungsnehmer verbunden war, gesundheitsbedingt erfolgte. Daraufhin erklärte sich der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. aus Kulanz bereit, dem Versicherungsnehmer für die Dauer der Umschulung die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Hiermit war der Versicherungsnehmer auch einverstanden und vollkommen zufrieden.

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

RA Bernhard Gramlich

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.