Anästhesist erhält nach Krebserkrankung Berufsunfähigkeitsrente

Die Fachanwälte für Versicherungsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Anästhesisten nach dessen Krebserkrankung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufliche Tätigkeit als Anästhesist

Der versicherte Mediziner war selbstständiger Anästhesist, und zwar mit eigener Praxis seit 17 Jahren. Seit mehr als 12 Jahren bestand zudem eine Kooperation mit einem Operations-Zentrum. In diesem OP-Zentrum nahm der Anästhesist die komplette anästhesiologische und schmerztherapeutische Versorgung der Patienten wahr. Diese umfasste sämtliche ärztliche Tätigkeiten vor, während und nach einer Operation. Zudem musste die Versorgung stets durch den Anästhesisten persönlich vorgenommen werden. Zeitlich fand die Tätigkeit von Montags bis Freitags zwischen 8 Uhr und 18 Uhr statt. Wobei sich der Einsatz nach dem Operationsplan und dem jeweiligen Umfang der Operationen richtete.

Die Versorgung war dabei auch von körperlichen Tätigkeiten, wie dem Umlagern oder Anheben der Patienten, geprägt. Von besonderer Bedeutung war jedoch die ständige Konzentration und Aufmerksamkeit des Anästhesisten bei seiner Tätigkeit als Anästhesist selbst.

Berufsunfähigkeit nach Krebserkrankung

Im November 2016 erhielt der Anästhesist die Diagnose eines Prostatakarzinoms. Daraufhin unterzog er sich direkt einer Prostataentfernung. Zeitgleich wurden bereits die Lymphknoten im Beckenbereich mit anhängendem Nervengewebe entfernt. Für die Zeit der Behandlung und Genesung wurde die Praxis durch verschiedene Krankheitsvertretungen besetzt. Dennoch versuchte der Anästhesist zumindest administrative Tätigkeiten, wie beispielsweise die Abrechnungen etc., weiter selbst auszuführen.

Der durchgeführte Eingriff hatte jedoch Nachfolgen. Unter anderem kam es zu einer Stuhl- und Urininkontinenz, massiven Darm und Bauch Beschwerden, sowie der vollständige Verlust der sexuellen Funktionen. Dem Eingriff schloss sich eine Reha sowie weitere medizinische Maßnahmen an.

Trotz Wahrnehmung aller möglichen Maßnahmen wurde wiederholt Krebs diagnostiziert. Daraufhin wurde eine sofortige Strahlen- und Hormontherapie veranlasst. Jedoch kam es, als Folge der Strahlentherapie, zu einer weiteren Schädigung des Darms. Durch diese kam es zu einer Passagenstörung im Magen-Darm-Bereich. Eine Folge dieser Störung waren Koliken, an denen der Anästhesist häufig litt. Zudem verschlechterte sich der psychische Zustand. Neben depressiven Phasen, welche eine psychologische Betreuung notwendig werden ließen, kam es zu Schlafstörungen, Konzentrationsverlust und Gedächtnisstörungen.

Die Tätigkeit nach Eintritt der Erkrankung

Eine Durchführung der Tätigkeiten, wie sie in gesunden Tagen noch ausgeübt wurden (siehe oben), war dem Anästhesisten nicht mehr möglich. Zunächst versuchte er zwar, für wenige Stunden an einigen Tagen, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Die Tätigkeiten strengten den Anästhesisten zu stark an. Zudem musste er häufig Operationen, in denen er Assistierten sollte, aus körperlichen oder psychischen Gründen absagen.

Hinzu kam, dass er bei bestimmten Bewegungen unkontrolliert Urin abgab und in Aufklärungsgesprächen mit Patienten häufig unkonzentriert war. Dies führte zu Fehlern und unvollständigen Aufklärungen, auf welche ihn Kollegen hinwiesen. Selbst im Bereich der administrativen Tätigkeiten kam es wiederholt zu Fehlern, aufgrund der fehlenden Konzentration und der häufigen Abgeschlagenheit.

Sodann wurden bei der Tumornachsorge Metastasen im Becken diagnostiziert. Diese Diagnose veranlasste eine weitere Operation. In diesem Zusammenhang stellte der Anästhesist sein Praxistätigkeit vollständig ein. Zudem sah er sich veranlasst die Praxis zu verkaufen.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Der BU-Leistungsantrag

Aufgrund der gesundheitlichen Prognose war ein Berufswiedereintritt nicht ersichtlich. Die Beschwerden konnten sich, entsprechend der Prognose, lediglich verschlechtern und es zu weiteren Verwachsungen im Bauchraum kommen. Aus diesem Grund wollte der Anästhesist Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beantragen (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Diese bestand im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung. Im Falle einer Berufsunfähigkeit kommt es in dieser Konstellation nicht zu einer Rentenzahlung, sondern zu einer Beitragsübernahme und somit zu einer Beitragsfreistellung zugunsten des Versicherten.

Der Leistungsantrag fiel dem Anästhesisten, der zunächst auf sich alleine gestellt war, erheblich schwer. Aufgrund der fehlenden Konzentration war es ihm nicht möglich, sich stringent mit den Fragen des Versicherers auseinander zu setzen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Dies führte dazu, dass der Versicherer bereits den Stand der Bearbeitung und den Verbleib der benötigten Unterlagen anfragte.

Daraufhin beauftrage der Anästhesist die Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ihn bei der Erstellung des Leistungsantrages zu unterstützen. Im Rahmen dieser Beauftragung verhalfen die Fachanwälte von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dem Versicherten zunächst zu einem längeren Zeitraum für das Erstellen und Beibringen der notwendigen Unterlagen. Darüber hinaus unterstützte die Kanzlei den Anästhesisten bei der stringenten Beantwortung der Leistungsfragen. Aufgrund der Fachkundigkeit der Anwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wurde der gestellte Leistungsantrag innerhalb kürzester Zeit, nur wenige Tage nach dem Einreichen, vom Versicherer rückwirkend bewilligt.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Im Bereich der Berufsunfähigkeit ergibt es Sinn, sich stets fachkundig anwaltlich beraten zu lassen. Die frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Expertise kann verhindern, dass die vertraglich zugesicherten Ansprüche des Versicherten vereitelt werden. Zudem ist es Versicherten und Vermittlern anzuraten, sich mit dem Ablauf eines typischen BU-Verfahrens vertraut zu machen, bevor eine Leistungsansprüche geltend gemacht werden.

Die Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht ist anzuempfehlen. Denn diese besitzen eine langjährige und notwendige Praxiserfahrung. Ausschließlich solche Erfahrungen führen in der Praxis zu guten und adäquaten Ergebnissen. Die rechtliche Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts sind für den Laien kaum noch überschaubar. Lediglich die tägliche Praxis gewährt eine entsprechende Kenntnis.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow beschäftigt verschiedene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Diese begleiten und unterstützen Versicherte in sämtlichen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens. Dabei wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gerne beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Für Rechtsfragen steht Ihnen die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit ihren Fachanwalts-Team jederzeit gerne zur Verfügung: Kontakt-Formular.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Rechtsanwalt Björn Jöhnke

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.