Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. nimmt Leistungseinstellung der Berufsunfähigkeitsrenten zurück!

Der Versicherungsnehmer wandte sich an die unter anderem auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow mit der Bitte um Unterstützung bei der Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G.. Der Versicherer hatte die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nach einem von ihm durchgeführten Nachprüfungsverfahren eingestellt, da er den Versicherungsnehmer auf eine neue von ihm ausgeübte Tätigkeit konkret verweisen wollte.

Konkrete Verweisung durch den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. im Nachprüfungsverfahren

Der Versicherungsnehmer war bis zum Jahr 2017 als Berufskraftfahrer beruflich tätig. Aufgrund einer unfallbedingten Hüft- und Oberschenkelhalsfraktur konnte der Versicherungsnehmer diese berufliche Tätigkeit jedoch nicht mehr ausüben. Er machte daher Leistungen aus seinem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag beim Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. geltend (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen), die vom Versicherer auch anerkannt wurden.

Im Jahr 2021 nahm der Versicherungsnehmer jedoch eine neue berufliche Tätigkeit als Produktionsmitarbeiter bei einem Hersteller von Bausonderprodukten auf, bei der er genauso viel Einkommen verdiente wie bei seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer. Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens (siehe hierzu: Das BU-Nachprüfungsverfahren) informierte der Versicherungsnehmer den Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. ordnungsgemäß über seine neue Tätigkeit und die Höhe seines Verdienstes.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Versicherungsnehmers enthielt eine Klausel – wie im Übrigen die ganz überwiegende Mehrheit aller Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge – wonach keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die seinen Kenntnissen und Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Dann darf der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Tätigkeit verweisen und darf die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag einstellen.

Da der Versicherungsnehmer durch seine neue Arbeitsstelle als Produktionsmitarbeiter genauso viel verdiente wie während seiner Tätigkeit als Berufskraftfahrer, meinte der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G., dass die Lebensstellung des Versicherungsnehmers durch die neue Stelle gewahrt sei, verwies ihn auf diese Tätigkeit und stellte die Leistungen ein.

Außergerichtliche Vertretung im Nachprüfungsverfahren durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Der Versicherungsnehmer mandatierte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg, um sich gegen die aus seiner Sicht unrechtmäßige Leistungseinstellung zu wehren.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte zeigten dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. auf, dass die neue Tätigkeit des Versicherungsnehmers zwar in wirtschaftlicher Hinsicht mit der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit vergleichbar ist, allerdings weder der Ausbildung noch der Erfahrung des Versicherungsnehmers entspricht. Die neue Tätigkeit entsprach auch in sozialer Hinsicht nicht der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit des Versicherungsnehmers, sodass durch sie die Lebensstellung des Versicherungsnehmers auch trotz des gleichen Gehalts gerade nicht gewahrt wird. Hierbei wurde dem Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. umfangreich dargelegt, inwieweit sich die beiden Tätigkeiten insbesondere hinsichtlich Qualifikation und Verantwortung unterschieden. Der Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. folgte dieser Argumentation und nahm seine Leistungseinstellung zurück. Der Versicherungsnehmer erhielt sodann seine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch weiterhin.

Wir freuen uns über die Entscheidung des Versicherers. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung steht die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern als Ansprechpartner zur Verfügung und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Versicherungsrecht und unter Berufsunfähigkeitsversicherung. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

Zum Anwaltsprofil

RA Bernhard Gramlich

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.