Vermittler – Podcast der Kanzlei Jöhnke & Reichow zum Thema: Beratungshaftung des Versicherungsmaklers

In der aktuellen Ausgabe des „Vertriebsinpuls„-Podcast vom VersicherungsJournal spricht Björn Thorben Jöhnke aus der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB über Beratungshaftung. Insbesondere geht es um den Fünf-Millionen-Euro-Fehler und wie man diesen hätte vermeiden können.



Den Ausführungen liegt das Urteil des LG Hamburg vom 09.09.2021 (Az.: 413 KHO 27/20) zugrunde. In diesem Verfahren ging es um die Frage,  ob der Versicherungsmakler während einer laufenden Betreuung seine Beratungspflicht gegenüber seinem Kunden nicht nachkam und das Risiko nicht versicherte.  Zur Verhinderung dieses Worstcase-Szenarios ist die Kenntnis der Anforderungen an die Maklerpflichten von enormer Wichtigkeit (vgl. LG Hamburg: Versicherungsmakler haftet für ca. 5 Mio. Euro Schaden des Versicherungsnehmers).

Ein etwaiger Beratungsfehler kann vorkommen. Das ist das Berufsrisiko eines Versicherungsvermittlers. Und selbst, wenn die Haftungssumme geringer ist, kann eine mögliche Haftung die berufliche Existenz bedrohen. Gern stehen Ihnen die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow für Rückfragen zu diesem Thema zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht„, sowie unter „Vertriebs- und Vermittlerrecht“ zusammengefasst.

Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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