Rechtsanwalt bei Berufsunfähigkeit für Hamburg

neue leben Lebensversicherung AG zahlt in Rechtstreit um Berufsunfähigkeit vor dem LG Hamburg eine Vergleichssumme

 

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreicht in einem gerichtlichen Verfahren vor dem LG Hamburg für den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung einer Vergleichssumme durch die neue leben Lebensversicherung AG.

neue leben Lebensversicherung AG lehnte Leistungen aus Berufsunfähigkeitsversicherung ab

Der Versicherte war als Verbundzusteller an fünf Tagen in der Woche zu 38,5 Stunden bei der Deutschen Post AG tätig. Der Betriebsarzt der Deutschen Post AG attestierte im Oktober 2013 dem Versicherungsnehmer, dass bei seiner ausgeübten Tätigkeit als Verbundzusteller dauernde gesundheitliche Bedenken bestehen. Er wies darauf hin, dass der Versicherte in der Zustellung nicht mehr einsetzbar sei. Konkret habe es sich dabei um schwerwiegende und nicht behebbare körperliche Beschwerden gehandelt. Ärztliche Gutachten ergaben Diagnosen wie rezidivierende ISG-Blockierungen (mechanische Störung des Gelenks, Schmerzzustand), rezidivierende LWS-Blockierungen (Einschränkung der Beweglichkeit von Wirbelkörpern), muskuläre Dysbalance, BWS-Syndrom (Beschwerden der Brustwirbelsäule) oder aber auch deformierende Rückenerkrankung. Ferner wies der Betriebsarzt darauf hin, dass der Versicherungsnehmer durchgehend seit April 2013 krankgeschrieben sei. Daraufhin beantragte die Mandantschaft Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus dem bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag mit der neue leben Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Die neue leben Lebensversicherung AG lehnte jedoch den Leistungsantrag des Versicherungsnehmers gerichtet auf Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit ab. Der Versicherungsnehmer stand damit ohne Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Alsdann mandatiert der Versicherte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.

Rechtliche Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Der Auffassung der neue leben Lebensversicherung AG, dass bei der Mandantschaft lediglich ein Berufsunfähigkeitsgrad in Höhe von 20% vorlag, folgte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nicht. Dabei stützte sich die Kanzlei auf das Gutachten des Betriebsarztes der Deutschen Post AG, der dem Versicherten attestierte, dass bei seiner ausgeübten Tätigkeit als Verbundzusteller dauernde gesundheitliche Bedenken bestanden und er diese zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen könnte. Außerdem sei der Versicherte über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben gewesen. Ärztliche Unterlagen haben dazu vorgelegen. Bei der beruflichen Situation des Mandanten, nämlich die Tätigkeit als Zusteller an fünf Tagen in der Woche zu 38,5 Stunden, sei es ihm unmöglich aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen weiterzuarbeiten. Diesbezüglich wies der Betriebsarzt auf folgendes hin:

“Der Beamte ist aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen in der Zustellung nicht mehr einsetzbar. Ein Restleistungsprofil ist nicht mehr vorhanden. Der Beamte ist gemäß § 44 Abs. 1 BBG dienstunfähig.”

Damit liege nach Auffassung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unter Beachtung der weiteren orthopädischen und hausärztlichen Gutachten unstreitig ein Berufsunfähigkeitsgrad in Höhe von über 50% und damit eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor. Weitere ärztliche Untersuchungen hatten nämlich ergeben, dass die Mandantschaft zweifellos zu 70% beim Führen des Postautos sowie zu 90% beim Ein- und Aussteigen, den Haupttätigkeit eines Verbundzustellers, eingeschränkt sei. Ein weiterer Arzt habe dem Versicherten eine Umschulung empfohlen. Diese erübrige sich jedoch für die Zukunft, da die Mandantschaft aufgrund seiner schwerwiegenden und nicht behebbaren körperlichen Beschwerden seinen ursprünglich ausgeübten Beruf nicht weiter verwirklichen kann und daher bereits in den Ruhestand versetzt wurde. Dies spreche für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, fügte die Kanzlei hinzu. Laut Gutachten des Betriebsarztes, sei davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit vor Ablauf eines Jahres nicht wieder aufnehmen könne.

Bedenkenswert erscheine zudem, dass sämtliche zuvor gefertigte ärztliche Gutachten und Berichte den schlimmen Gesundheitszustand des Mandanten nachweisen, sich aus dem Gutachten des von dem Versicherer beauftragen Arzt jedoch ergebe, dass der Versicherte kerngesund sei. Der Versicherungsfall sei hier evident eingetreten. Vor diesem Hintergrund sei die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit anzuerkennen und antragsgemäße sowie vertraglich vereinbarte Leistung an den Versicherten auszukehren, so Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Welche Auffassung vertrat die neue leben Lebensversicherung AG?

Die neue leben Lebensversicherung AG war der Auffassung, dass bei der Mandantschaft keine vollständige Berufsunfähigkeit vorlag. Eine solche liege vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, in seinem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf tätig zu sein und eine andere Tätigkeit, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, nicht ausüben (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Der seitens des Versicherers beauftragte Sachverständige kam nach den Untersuchungen des Versicherungsnehmers zu dem Ergebnis, dass der Grad der Berufsunfähigkeit in dem Beruf als Verbundzusteller lediglich 20% betrage. Eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% im Sinne der Versicherungsbedingungen liege beim Versicherten mithin nicht vor.

Des Weiteren sei auch eine Dienstunfähigkeit nicht mit einer Berufsunfähigkeit vergleichbar. Der Betriebsarzt der Deutschen Post AG habe lediglich eine Dienstunfähigkeit für 24 Monate festgestellt, nicht jedoch die Berufsunfähigkeit des Versicherten.

Die neue leben Lebensversicherung AG lehnte demnach sowohl die Leistungserbringung aus dem Versicherungsvertrag als auch die Zahlung einer Vergleichssumme im Rahmen eines außergerichtlichen Leistungsverfahrens ab.

neue leben Lebensversicherung AG zahlt Vergleichssumme nach Verhandlung vor dem LG Hamburg

Die neue leben Lebensversicherung AG lehnte sowohl die Leistungserbringung aus dem Versicherungsvertrag als auch die Zahlung einer Vergleichssumme im Rahmen eines außergerichtlichen Leistungsverfahrens ab. Der Versicherungsnehmer erhob daraufhin Klage vor dem Landgericht Hamburg.

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Würdigung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erschien die Ablehnung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit rechtlich nicht gerechtfertigt. Demzufolge konnte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte im Rahmen der gerichtlichen Verhandlung über die Leistungsansprüche aus dem Versicherungsvertrag die Zahlung einer hohen Vergleichssumme durch den Versicherer an den Mandanten erreichen. Die Vergleichssumme stellte eine gute Lösung für den Versicherten dar, so dass diese Angelegenheit erfolgreich und wunschgemäß erledigt auf diese Weise werden konnte.

Fazit zu dem Gerichtsverfahren vor dem LG Hamburg

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freut sich, dass für den Mandanten die Zahlung einer hohen Vergleichssumme herausgeholt werden konnte. Die gerichtliche Verhandlung über die Ansprüche der Mandantschaft hat gezeigt, dass bei einer konstruktiven Auseinandersetzung mit der Versicherung und einer guten Verhandlung vor dem Gericht in Berufsunfähigkeitsangelegenheiten unzureichende Darlegungen aufgedeckt und dadurch die zunächst abgelehnte Leistung einer Versicherung aus dem Versicherungsvertrag wieder erwirkt werden kann, respektive Vergleichslösungen erarbeitet werden können.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Prozess gegen den Versicherer

 

In sämtlichen einzelnen Verfahrensschritten ist der Versicherte oftmals auf die optimale Unterstützung seines Rechtsanwaltes angewiesen. Dieser sorgt nicht nur für die Vertretung des Versicherten im Prozess gegen den Versicherer, sondern hat durch die Gestaltung von Schriftsätzen, Befragung von Zeugen und Sachverständigen (z.B. Ärzten) auch erheblichen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens. Aus der Sicht des Versicherten einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es daher wichtig von Anfang an einen Anwalt an der Seite zu haben, welchem der Versicherte vertraut und welcher den Versicherten individuell unterstützt. Wie eine solche Unterstützung durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aussehen kann, zeigt das gegenüberliegende Video und unser Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Prozess gegen den Versicherer

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Hilfe von Spezialisten für Berufsunfähigkeit

Aus diesem Grunde macht es Sinn sich stets und von Anfang in die Hände versierter Rechtsanwälte zu begeben, die praktisch ausgebildet im Versicherungsrecht sind. Dabei ist stets anzuempfehlen sich Rat und kompetente Unterstützung von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht zu holen. Auch dabei ist es vorteilhaft sich an Fachanwälte zu wenden, die auf eine langjährige Erfahrung in Versicherungsprozessen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen zurückblicken können. Nur die Erfahrung aus der Praxis führt zu guten und adäquaten Ergebnissen, da die rechtlichen Fallstricke im Bereich des Berufsunfähigkeitsrechts kaum noch überschaubar ist und nur die tägliche Praxis eine entsprechende Kenntnis sichert.

Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Jöhnke & ReichowRechtsanwälte

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, welche in allen Stadien eines Berufsunfähigkeitsverfahrens / Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Dabei ist wird eine bundesweite Vertretung garantiert. Ihr persönlicher Fachanwalt für Versicherungsrecht wird Sie gern beraten und mit Ihnen zusammen eine Strategie entwickeln Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung bestmöglich durchzusetzen.

Sie erreichen die Kanzlei unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren können Sie unter www.bu-fachanwalt24.de einsehen. Auch stehen Ihnen im News-Bereich der Kanzlei auf der Webseite viele wichtige Informationen zur Verfügung. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt berichtet über Verfahren gegen neue leben Lebensversicherung AG.

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