+++ Pressemitteilung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB +++

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg erweitert ihre Fachanwaltschaft um einen Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht):

Herrn Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner und Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow, wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg (RAK) am 15.10.2020 für seine nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bereich des Informationstechnologierechts der Titel

„FACHANWALT FÜR INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT“

verliehen. Damit ist Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt Jöhnke auch in diesem Fachbereich ausgewiesener Experte und Spezialist für IT-Recht.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) beinhaltete dabei die folgenden Einzelrechtsgebiete:

  • Technische und organisatorische Grundlagen; Schutz des geistigen Eigentums, Vertragsrechtliche Grundlagen, Erstellung von Software, Überlassung von Software, Software as a Service; cloud computing, Pflege von Software, Escrow Vereinbarungen und IT in der Insolvenz
  • Standardklauseln; Hardwareverträge; Verbraucherverträge; IT-Projekte; Outsourcing, Vertrieb von Software
  • Schutz des geistigen Eigentums, Datenbankrecht; Verantwortung für Inhalte, Domain-Namen, Providerverträge; Grundlagen E-Commerce; Besondere Vertriebsformen, Apps und social Media
  • Recht des Datenschutzes; Datenschutz bei Telemedien und E-Commerce, Grenzüberschreitende; Datenverarbeitung; Sicherheit der Informationstechnologien, Technische Grundlagen, Recht der elektronischen Signaturen, Berufsspezifische Regelungen, VPN und WAN
  • Technische Grundlagen, Regulatorischer Rahmen, Frequenzzuordnung, Rufnummern; Entgelt und AGB-Regulierung, Besonderer Kundenschutz; Internationale Bezüge einschließlich IPR: Kollisionsrecht, Rechtswahl Kartellrechtliche Bezüge; Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, EVB-IT
  • Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie; Verfahrensarten, Sachvortrag in Softwareprozessen und Beweis, Internationales Zivilverfahrensrecht

Herr Rechtsanwalt Jöhnke ist bereits seit vielen Jahren schon Fachanwalt. Ihm wurden von der Rechtsanwaltskammer Hamburg (RAK) bereits vor Jahren für seine nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in den jeweiligen Rechtsbereichen die beiden Fachanwaltstitel

„FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT“ sowie „FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ“ 

verliehen. Damit ist Herr Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke einer der wenigen sogenannten „3-Fach-Fachanwälte“ deutschlandweit. Damit kann die Kanzlei Jöhnke & Reichow auf eine Vielzahl von Fachanwälten zurückgreifen und den vielen Mandanten der Kanzlei ein höchstes Maß an rechtlichem Know-How zur Verfügung stellen. Die Kanzlei verfügt über die folgenden verschiedenen Fachanwaltschaften:

Das Team der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freut sich den Mandanten und Geschäftspartnern sowie Netzwerkpartnern mit „Rat & Tat“ zur Seite stehen und auch weiter unterstützen zu können. Wir freuen uns weiterhin über die vielen Rechts- und Mandatsanfragen, die der Kanzlei angetragen werden. Nehmen Sie jederzeit gern Kontakt mit der Kanzlei auf unter 040/34809750 oder senden uns eine Email an info@joehnke-reichow.de.