Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erwirkt in einem außergerichtlichen Leistungsverfahren im Rahmen einer Berufsunfähigkeit wegen Burn-out für den Mandanten die Zahlung einer erheblichen Vergleichssumme von der Gothaer Lebensversicherung AG nach nur kurzer Korrespondenz.
Der Versicherungsnehmer war aufgrund eines Burn-outs zusammengebrochen und dadurch berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen geworden (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Infolge seiner Erkrankung stellte der Versicherungsnehmer sodann einen Leistungsantrag bei der Versicherungsgesellschaft (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Gothaer Lebensversicherung AG lehnte alsdann den seitens des Versicherungsnehmers gestellten Leistungsantrag ab. Zur Begründung führte die Gothaer Lebensversicherung AG an, der Versicherungsnehmer habe seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt und erklärte zeitgleich den Rücktritt vom streitgegenständlichen Vertrag wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheiten. Der Versicherungsvertrag sei – so die Gothaer Lebensversicherung AG – mit sofortiger Wirkung erloschen. Für den Fall der nur fährlässigen Verletzung der Anzeigeobliegenheit seitens des Versicherungsnehmers kündigte die Gothaer Lebensversicherung AG hilfsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Gothaer Lebensversicherung AG warf dem Versicherungsnehmer im Wesentlichen vor, dieser habe im Rahmen eines alkoholbedingten Führerscheinentzuges im anzeigepflichtigen Zeitraum eine Behandlung sowie eine ärztliche Beratung erhalten. Der Versicherer vertrat dabei die Auffassung, eine im Zusammenhang mit einem Trunkenheitsdelikt im Straßenverkehr stehende Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration stelle eine anzeigepflichtige Behandlung und ärztliche Beratung dar.
Der Versicherungsnehmer beauftragte alsdann die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der außergerichtlichen Interessenvertretung.
Dem Vortrag der Gothaer Lebensversicherung AG trat die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschieden entgegen und widersprach ausdrücklich der Leistungsablehnung. Die Kanzlei Jöhnke & Reichow vertrat dabei die Auffassung, dass eine Blutentnahme im Rahmen der Prüfung eines alkoholbedingten Führerscheinentzugs keine Behandlung bzw. ärztliche Beratung darstellt und diese Vorgehensweise lediglich der strafrechtlichen Beweissicherung dient.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichte nach nur kurzer Korrespondenz mit der Gothaer Lebensversicherung AG die Zahlung einer hohen Vergleichssumme, mit der ein Leistungszeitraum von insgesamt vier Jahren abgegolten wurde. Das seitens der Gothaer Lebensversicherung AG zunächst unterbreitete Vergleichsangebot konnte nochmals mittels gegenübergestellter eigener Leistungsberechnung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhöht und das außergerichtliche Verfahren zügig beendet werden. Der Mandant hatte somit nach nur kurzer schriftlicher sowie fernmündlicher Kommunikation mit dem Versicherer durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine beträchtliche Vergleichssumme zur Abfindung der Ansprüche aus der streitgegenständlichen Berufsunfähigkeit erhalten.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte freut sich, für den Mandanten die Zahlung einer beträchtlichen Vergleichssumme erwirkt zu haben. Die außergerichtliche Verhandlung hat gezeigt, dass eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Versicherungsgesellschaft, innerhalb derer auch die prozessualen Risiken beider Parteien eingehend erörtert und gegenübergestellt werden, zu einer vernünftigen und beidseitig interessengerechten gütlichen Einigung führen kann, die schlussendlich ein kosten- und zeitintensives Gerichtsverfahren entbehrlich gemacht hat.
Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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