Bei der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht es oftmals um die wirtschaftliche Existenz des Versicherten. Fällen der Berufsunfähigkeit widmen wir uns daher mit besonderem persönlichen Engagement.
Die Deutsche Ärzteversicherung AG erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Depression rückwirkend an, nachdem die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich die Erkrankung der Versicherungsnehmerin darlegen und auf ein neues medizinisches Gutachten hinwirkte. Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Versicherungsnehmerin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.
Die Versicherungsnehmerin litt an einer residualen Trizepsschwäche sowie einer schwere Depression und damit einhergehenden andauernden Kopfschmerzen. Der Arm bzw. der Trizeps-Muskel fing bereits nach wenigen Minuten Belastung an zu zittern, wurde schwach und schmerzte, da der Trizeps-Muskel der Anstrengung nicht mehr Stand halten konnte, so dass die Belastung abgebrochen werden musste.
Ferner fühlte sich die Versicherungsnehmerin völlig erschöpft und körperlich matt, sie schlief seit langem kaum noch, war ausgebrannt und nicht mehr belastbar. Sie war deprimiert und ratlos und litt unter Schuldgefühlen und inneren Zwangsgedanken, weswegen sie sich immer mehr von sozialen Kontakten zurückzog.
Die Arbeit als niedergelassene Ärztin mit mehreren angestellten Ärzten war der Versicherungsnehmerin wegen ihrer schweren Depression, den massiven Schlafstörungen und der sehr starker Antriebslosigkeit faktisch nicht mehr möglich. Sie konnte ihre leitende Position nicht mehr ausüben, die Planungen und Organisation des Geschäftsbetriebes waren ihr gänzlich nicht mehr möglich. Auch der mit ihrer Tätigkeit verbundenen hohen Verantwortung und Arbeitszeitbelastung konnte die Versicherungsnehmerin aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr gerecht werden. Ferner war ihr auch die Bedienung medizinischer Geräte aufgrund ihrer Trizepsschwäche nicht mehr möglich.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow unterstützte die Versicherungsnehmerin und beriet sie über alle Aspekte des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und aufgearbeitet, welche weiteren Schritte erforderlich sind, um ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis zu erreichen.
Um die Versicherungsnehmerin auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeitsverfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden der Versicherungsnehmerin offen dargelegt.
Die Deutschen Ärzteversicherung AG hatte zur Prüfung der Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses konzentrierte sich aber ausschließlich auf die körperlichen Einschränkungen der Versicherungsnehmerin, weswegen die Versicherungsnehmerin auch nur von einer Orthopädin untersucht wurde. Die psychischen Erkrankungen der Versicherungsnehmerin blieben hierbei vollkommen außen vor.
Nachdem durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow das vollständige Krankheitsbild der Versicherungsnehmerin dargelegt und konkretisiert werden konnte, stimmte die Deutsche Ärzteversicherung AG zu, zusätzlich auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen. Daraufhin wurde die Versicherungsnehmerin zusätzlich von einem Facharzt für Psychiatrie begutachtet.
Durch dieses weitere Gutachten konnte die Berufsunfähigkeit wegen Depression (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) der Versicherungsnehmerin sodann zweifelsfrei nachgewiesen werden, sodass der Berufsunfähigkeitsversicherer sich gezwungen sah, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Ein gerichtliches Verfahren gegen die Deutsche Ärzteversicherung AG konnte so vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden.
Die Deutsche Ärzteversicherung AG zahlte rückwirkend für zwei Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an die Versicherungsnehmerin aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Wenn Sie eine Ablehnung der Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben, ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Wir prüfen die Leistungsentscheidung des Versicherers und decken die Schwächen in der Argumentation des Versicherers auf. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow beraten und vertreten Versicherungsnehmer bundesweit.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular. Weiter Informationen zum Bereich „Berufsunfähigkeit“ finden Sie hier. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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