Die Deutsche Ärzteversicherung AG erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Depression rückwirkend an, nachdem die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte außergerichtlich die Erkrankung der Versicherungsnehmerin darlegen und auf ein neues medizinisches Gutachten hinwirkte. Der Versicherer hatte die Leistungen aufgrund eines von ihm in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachtens zunächst abgelehnt. Mit dieser Leistungsablehnung wandte sich die Versicherungsnehmerin an die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg.
Die Versicherungsnehmerin litt an einer residualen Trizepsschwäche sowie einer schwere Depression und damit einhergehenden andauernden Kopfschmerzen. Der Arm bzw. der Trizeps-Muskel fing bereits nach wenigen Minuten Belastung an zu zittern, wurde schwach und schmerzte, da der Trizeps-Muskel der Anstrengung nicht mehr Stand halten konnte, so dass die Belastung abgebrochen werden musste.
Ferner fühlte sich die Versicherungsnehmerin völlig erschöpft und körperlich matt, sie schlief seit langem kaum noch, war ausgebrannt und nicht mehr belastbar. Sie war deprimiert und ratlos und litt unter Schuldgefühlen und inneren Zwangsgedanken, weswegen sie sich immer mehr von sozialen Kontakten zurückzog.
Die Arbeit als niedergelassene Ärztin mit mehreren angestellten Ärzten war der Versicherungsnehmerin wegen ihrer schweren Depression, den massiven Schlafstörungen und der sehr starker Antriebslosigkeit faktisch nicht mehr möglich. Sie konnte ihre leitende Position nicht mehr ausüben, die Planungen und Organisation des Geschäftsbetriebes waren ihr gänzlich nicht mehr möglich. Auch der mit ihrer Tätigkeit verbundenen hohen Verantwortung und Arbeitszeitbelastung konnte die Versicherungsnehmerin aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr gerecht werden. Ferner war ihr auch die Bedienung medizinischer Geräte aufgrund ihrer Trizepsschwäche nicht mehr möglich.
Die Deutschen Ärzteversicherung AG hatte zur Prüfung der Berufsunfähigkeit der Versicherungsnehmerin ein medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses konzentrierte sich aber ausschließlich auf die körperlichen Einschränkungen der Versicherungsnehmerin, weswegen die Versicherungsnehmerin auch nur von einer Orthopädin untersucht wurde. Die psychischen Erkrankungen der Versicherungsnehmerin blieben hierbei vollkommen außen vor.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Nachdem durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow das vollständige Krankheitsbild der Versicherungsnehmerin dargelegt und konkretisiert werden konnte, stimmte die Deutsche Ärzteversicherung AG zu, zusätzlich auch ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten einzuholen. Daraufhin wurde die Versicherungsnehmerin zusätzlich von einem Facharzt für Psychiatrie begutachtet.
Durch dieses weitere Gutachten konnte die Berufsunfähigkeit wegen Depression (weitere Infos siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression) der Versicherungsnehmerin sodann zweifelsfrei nachgewiesen werden, sodass der Berufsunfähigkeitsversicherer sich gezwungen sah, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Ein gerichtliches Verfahren gegen die Deutsche Ärzteversicherung AG konnte so vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden.
Die Deutsche Ärzteversicherung AG zahlte rückwirkend für zwei Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an die Versicherungsnehmerin aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Wenn Sie eine Ablehnung der Ansprüche aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten haben, ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Wir prüfen die Leistungsentscheidung des Versicherers und decken die Schwächen in der Argumentation des Versicherers auf. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Ärzten finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Arzt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow beraten und vertreten Versicherungsnehmer bundesweit. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt unter 040-34809750 oder info@joehnke-reichow.de. Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular. Weiter Informationen zum Bereich „Berufsunfähigkeit“ finden Sie hier. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.