Proxalto Lebensversicherung AG erkennt Berufsunfähigkeit wegen Depression an!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für eine selbständige Cateringunternehmerin ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression) durch die Proxalto Lebensversicherung AG, ehemals Generali Lebensversicherung AG, nachdem diese Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der Versicherungsnehmerin zunächst abgelehnt hatte.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Die Versicherungsnehmerin erlitt eine schwere Depression und einen Bandscheibenvorfall im Bereich der Halswirbelsäule. Dies führte auch zu erheblichen Schlafstörungen, sodass die Versicherungsnehmerin nur noch wenige Stunden pro Nacht schlief. Sie wies eine deutlich eingeschränktes Anpassungs- und Umstellungsvermögen , eine deutlich beeinträchtigte Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben, eine deutlich beeinträchtigte Widerstands- und Durchhaltefähigkeit und eine vollständig aufgehobene Gruppenfähigkeit auf. Die Versicherungsnehmerin war hierdurch deprimiert und ratlos, weswegen sie sich zunehmend von sozialen Kontakten zurückzog. Aufgrund Ihres Bandscheibenvorfalls waren ihr ferner auch keine schweren körperlichen Arbeiten mehr möglich.

Nachdem die Versicherungsnehmerin ihren ursprünglich ausgeübten Beruf als selbständige Betreiberin eines Cateringunternehmens gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, stellte sie zunächst selbständig einen Leistungsantrag bei der Proxalto Lebensversicherung AG (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Nachdem diese den Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin abgelehnt hatte, mandatierte sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg mit der außergerichtlichen Vertretung.

Beratung & Begleitung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte 

Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow unterstützte die Versicherungsnehmerin und beriet sie über alle Aspekte des außergerichtlichen Berufsunfähigkeitsverfahrens (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeitsversicherung: Die außergerichtliche Geltendmachung der BU-Leistungen). Des Weiteren wurden auch alle möglichen Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem ursprünglichen Leistungsantrag der Versicherungsnehmerin beigefügt waren. Im Anschluss wurde mit der Versicherungsnehmerin aufgearbeitet, welche weiteren Unterlagen beim Versicherer einreichen werden sollten, um ein unbefristetes Anerkenntnis ihrer Berufsunfähigkeit zu erreichen.

Hierbei wurde der Versicherer darauf hingewiesen, dass die zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit maßgebliche berufliche Tätigkeit ein von der Versicherungsnehmerin in Selbständigkeit betriebener mobiler Cateringservice war, den die Versicherungsnehmerin aus gesundheitlichen Gründen aufgeben musste. Da es sich hierbei um die letzte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte, war dies die berufliche Tätigkeit, welche die Lebensstellung der Versicherungsnehmerin prägte. Ferner musste gegenüber dem Versicherer dargelegt werden, dass der Versicherungsnehmerin eine Umorganisation ihres Betriebes wirtschaftlich unzumutbar war.

Um die Versicherungsnehmerin auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeitsverfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung: Prozess gegen den Versicherer) erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen, sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

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Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsanerkenntnis der Proxalto Lebensversicherung AG

Die Proxalto Lebensversicherung AG war bei der ursprünglichen Leistungsprüfung noch fälschlicherweise davon ausgegangenen, dass eine von der Versicherungsnehmerin für wenige Wochen ausgeübte Teilzeittätigkeit in einem Anstellungsverhältnis für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit maßgeblich gewesen sei. Durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow, welche das tatsächliche Berufsbild der Versicherungsnehmerin konkretisierte und der Proxalto Lebensversicherung AG aufzeigte, dass eine Umorganisation des Cateringunternehmens der Versicherten aus wirtschaftlicher Sicht unzumutbar war, konnte der Berufsunfähigkeitsversicherer dazu bewegt werden, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Dadurch konnte ein gerichtliches Verfahren gegen den Versicherer vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend für zweieinhalb Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an die Versicherungsnehmerin aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Expertenrat zahlt sich in BU-Verfahren aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen mit ihren Fachanwälten für Versicherungsrecht jederzeit unterstützend zur Seite. Dies gilt nicht nur, wenn wie in dem vorliegenden Fall der Versicherer bereits eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt hat, sondern auch bereits bei der Beantragung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung (siehe hierzu Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Leistungsantrag). Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung sowie unter  Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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RA Bernhard Gramlich

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