Jens Reichow in Hamburg

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LG Verden (Aller): Jöhnke & Reichow erreicht Reduzierung der Provisionsrückforderung gegenüber Allianz Beratungs- und Vertriebs AG

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow erreicht in einem gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Verden (Aller) für ihren Mandanten eine deutliche Reduzierung der Provisionsrückforderung der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG.

Allianz Beratungs- und Vertriebs AG verklagt ehemaligen Versicherungsvertreter vor LG Verden (Aller)

Nach der Beendigung des Handelsvertretervertrages rechnete die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG weiter über das Provisionskonto des ausgeschiedenen Versicherungsvertreters ab. In den nachfolgenden Monaten wies das Provisionskonto ein zunehmend steigendes Negativsaldo des Versicherungsvertreters aus. Nachdem der Versicherungsvertreter dieses nicht ausglich, erhob die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG schlussendlich Klage gegen den Versicherungsvertreter vor dem Landgericht Verden (Aller) und begehrte die vollständige Zahlung des vor allem aus Provisionsrückforderungen aufgelaufenen negativen Saldos. Der Versicherungsvertreter beauftragte daraufhin die Kanzlei Jöhnke & Reichow mit seiner Verteidigung gegen die Klage.

Umfangreiche Verteidigungschancen für Versicherungsvertreter

Der Gesetzgeber billigt dem Versicherungsvertreter bzgl. der Abwehr von gegen ihn gerichteten Provisionsrückforderungen umfangreiche Rechte zu. Nach § 87a Abs.3 HGB treffen den Versicherer umfangreiche Nachbearbeitungsmaßnahmen, wenn er unverdient gebliebene Provisionsvorschüsse vom Versicherungsvertreter zurückfordern will. Eine umfangreiche Darstellung der Rechte finden Sie in unserem Artikel Rückforderung von unverdienten Provisionen: So kann sich der Versicherungsvertreter wehren!

Auch kann der Versicherer nicht einfach nur den negativen Saldo einfordern. Vielmehr muss er nach entsprechendem Bestreiten des Versicherungsvertreters die genaue Zusammensetzung des Saldos und die Berechnung der Einzelforderungen offenlegen (siehe hierzu auch OLG München: Darlegung von Provisionsrückforderungen).

Portrait Jens Reichow 13: 18 Querformat

„Die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG nahm in ihrer Klageschrift sehr detailliert zu einzelnen Stornovorgängen Stellung. Aus Sicht des Versicherungsvertreters konnte daher zu jedem einzelnen Stornovorfall erwidert und das Gericht auf Mängel in der Nachbearbeitung hingewiesen werden.“

 

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Mangelhafte Nachbearbeitung?

Die Klage der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG umfasste Provisionsrückforderungen für unterschiedlichste Versicherungsverträge, welche während der Laufzeit des Handelsvertretervertrages vom Versicherungsvertreter vermittelt worden waren. Hierbei galt es auch folgende Besonderheiten zu beachten:

Allianz Beratungs- und Vertriebs AG reduziert Provisionsrückforderung

Aufgrund der Argumentation der Kanzlei Jöhnke & Reichow sah es das Gericht als zweifelhaft an, dass die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG ihre Nachbearbeitungsverpflichtungen in sämtlichen Stornofällen erfüllt hatte. Dadurch wären einzelne Provisionsrückforderungen der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG unbegründet gewesen. Vor diesem Hintergrund konnte im Rahmen der Güteverhandlung eine Reduzierung der seitens der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG gerichtlich eingeklagten Forderung um ca. die Hälfte erreicht werden.

Fazit

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow freut sich, dass für unseren Mandanten eine erhebliche Reduzierung der Provisionsrückforderung erreicht werden konnte. Das Verfahren zeigt exemplarisch, dass bei einer konstruktiven Auseinandersetzung mit Provisionsrückforderungen der Versicherer unzureichende Nachbearbeitungen aufgedeckt und hierdurch die gegen den Versicherungsvertreter gerichtete Forderung reduziert werden kann.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Über den Autor:

Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:

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