Die AXA Lebensversicherung AG erkennt Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Depression rückwirkend an, nachdem die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg außergerichtlich für ihn Leistungen wegen Berufsunfähigkeit geltend gemacht hat. Die AXA Lebensversicherung AG hatte zunächst lediglich ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen und die Rentenzahlungen dann nach Ablauf der Befristung wieder eingestellt.
Der Versicherungsnehmer erlitt eine schwere depressive Episode (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Depression,) und damit einhergehenden Zitter- und Panikattacken, einem essenziellen Tremor und einem Burnout-Syndrom. Dies führte auch zu erheblichen Schlafstörungen, sodass der Versicherungsnehmer nur noch maximal 3 Stunden pro Nacht schlief. Der Versicherungsnehmer war deprimiert und ratlos, er litt unter Schuldgefühlen und inneren Zwangsgedanken, weswegen er sich zunehmend von sozialen Kontakten zurückzog.
Die Arbeit als Geschäftsführer war dem Versicherungsnehmer wegen seiner schweren Depression und den einhergehenden sehr starken täglichen Schwindelattacken und Zitterattacken, massiven Schlafstörungen und sehr starker Antriebslosigkeit faktisch nicht mehr möglich. Er konnte seine leitende Position nicht mehr ausüben, die Planungen und Gespräche mit Geschäftspartnern waren ihm gänzlich nicht mehr möglich. Auch der mit seiner Tätigkeit verbundenen hohen Verantwortung und Arbeitszeitbelastung von bis zu 80 Wochenstunden konnte der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr gerecht werden, sodass er seine Tätigkeit komplett einstellen musste.
Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Geschäftsführer einer Immobiliengesellschaft und einer Versicherungsmakleragentur gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte und die Befristung des Anerkenntnisses ausgelaufen war, mandatierte er die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow unterstützte den Versicherungsnehmer und beriet ihn über alle Aspekte des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem ursprünglichen Leistungsantrag des Versicherungsnehmers beigefüget waren. Im Anschluss wurde mit dem Versicherungsnehmer aufgearbeitet, welche weiteren Unterlagen er beim Versicherer einreichen musste, um ein unbefristetes Anerkenntnis seiner Berufsunfähigkeit zu erreichen.
Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeitsverfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.
Nachdem durch die Unterstützung der Rechtsanwälte der Kanzlei Jöhnke & Reichow das tatsächliche Berufsbild des Versicherungsnehmers konkretisiert werden konnte, konnte die AXA Lebensversicherung AG dazu bewegt werden, den Versicherungsnehmer erneut auf Kosten des Versicherers von einem psychiatrischen Sachverständigen begutachten zu lassen. Durch das Gutachten konnte die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers zweifelsfrei nachgewiesen werden (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor), sodass die AXA Lebensversicherung AG gezwungen war, ein unbefristetes Anerkenntnis auszusprechen. Dementsprechend konnte ein gerichtliches Verfahren gegen die AXA Lebensversicherung AG vermieden werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers unbefristet anerkannt wurden. Die AXA Lebensversicherung AG kehrte dabei rückwirkend für zweieinhalb Jahre alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den zurückliegenden Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeitsfällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen finden Sie unter „Versicherungsrecht“, sowie unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bereits zusammengefasst. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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