Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg, Anwalt für Berufsunfähigkeit

„Als Fachanwalt für Versicherungsrecht stehe ich den Mandanten der Kanzlei Jöhnke & Reichow mit Rat & Tat zur Seite. Ich freue mich die Fachanwaltschaft der Kanzlei damit erweitern zu können. Für meine Mandanten setze ich mich mit besonderem persönlichen Engagement ein.“

Weitere Informationen zu RA Gramlich

+++ Pressemitteilung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte PartGmbB +++

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg erweitert ihre Fachanwaltschaft um einen weiteren Fachanwalt für Versicherungsrecht:

Herrn Rechtsanwalt Bernhard Robert Gramlich wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamburg (RAK) am 29.04.2020 für seine nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Bereich des Versicherungsrechts der Titel

„FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT“

verlieren. Damit ist Herr Rechtsanwalt & Fachanwalt Gramlich ausgewiesener Experte und Spezialist für Versicherungsrecht.

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht beinhaltete dabei die folgenden Einzelrechtsgebiete:

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht sowie Besonderheiten der Prozessführung
  • Sachversicherungsrecht, (insb. Recht der Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts, Recht der Fahrzeugversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insb. das Recht der Pflichtversicherung, private und betriebliche Haftpflicht, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht)
  • Recht der privaten Personenversicherung (Recht der Kranken- und Auslandsreisenkrankenversicherung, Lebensversicherung, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung) Grundzüge des Vertrauensschadens- und Kreditversicherungsrechts
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht sowie Rechtsschutzversicherungsrecht
  • Bauwesenversicherung und Recht der Versicherungsaufsicht

Herr Rechtsanwalt Gramlich ist seit dem 01.10.2019 für die Kanzlei Jöhnke & Reichow in den Rechtsgebieten des Versicherungsrechts sowie Vermittler- und Vertriebsrecht tätig. Davor war Herr Gramlich ebenfalls in einer versicherungsrechtlichen & verkehrsrechtlichen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg tätig.

Seit dem 10.07.2017 ist Herr Rechtsanwalt Gramlich ebenfalls berechtigt die Fachanwaltsbezeichnung „FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT“ zu tragen. Herr Gramlich verfügt damit über weitrechende Erfahrungen in der anwaltlichen Tätigkeit sowie im Prozessrecht.

Nach seinem Wechsel in die Kanzlei Jöhnke & Reichow berät und vertritt der Rechtsanwalt Gramlich Versicherte im Bereich der Biometrieversicherungen sowie Sachversicherungen, und zwar bundesweit.

Die Kanzlei freut sich einen weiteren Fachanwalt den Mandanten der Kanzlei Jöhnke & Reichow zur Seite stellen zu können.

Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte PartGmbB