Berufsunfähigkeit wegen Krebs von Versicherer anerkannt!

Der BU-Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Krebs nach einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg unterstützten Leistungsantrages an. Weitere Informationen zum Leistungsantrag erhalten Sie auch unter Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeit nach Krebs im Mundrachenbereich?

Der Versicherungsnehmer beschwerte sich zunächst über Mundtrockenheit und Schleimbildungen, insbesondere nachts. Es stellte sich heraus, dass der Versicherte an einem Tonsillenkarzinom litt, welche mit Chemotherapie behandelt werden musste. Dadurch kam es unter anderem auch zu Schlafproblemen. Des Weiteren kam es zu Nacken- und Kopfschmerzen und somit auch zu Konzentrationsstörungen. Dieser desolate gesundheitliche Zustand führt dazu, dass der Versicherte seine Tätigkeit – zu mindestens 50% – nicht mehr ausüben konnte (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Krebs).

Die Arbeit als Anlagenvermittler und Versicherungsmakler erfolgt größtenteils durch Beratung der Kunden, aber auch das Zuhören selbst erfordert eine hohe Konzentration. Da dem Versicherungsnehmer das Sprechen Schmerzen bereitete, konnten keine langen Gespräche geführt werden, was jedoch für die Ausübung seines Berufes sehr wichtig ist. Der Versicherungsnehmer war durch das Reden und Sprechen an sich erschöpft und konnte sich kaum noch konzentrieren.

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Anlagenvermittler und Versicherungsmakler gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, mandatierte er die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und bat um Unterstützung bei der Beantragung der Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

Der Tätigkeitsbericht / Stundenplan des Versicherten

Im vorliegenden Fall unterstützte die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherungsnehmern zunächst bei der Erstellung einer umfassenden Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dazu gehörte es ebenfalls einen Stundenplan eines typischen Arbeitstages zu erstellen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist schließlich in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.

Beratung über die Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Wie lange dauert ein Leistungsverfahren des BU-Versicherers?

Berufsunfähigkeitsverfahren, bzw. Leistungsantragsverfahren, können durchaus im Einzelfall sehr lange dauern. Wenn Versicherungen den Leistungsantrag und die Unterlagen intensiv prüfen und viele Nachfragen an die Versicherten haben, können Leistungsverfahren durchaus auch ein Jahr und länger dauern. Dieses hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Dabei natürlich auch von den gesundheitlichen Beschwerden in Verbindung mit dem Tätigkeitprofil des Versicherten.

Eigene medizinische Prüfungen des Versicherers

Hinzukommen können eigene medizinische Erhebungen des Versicherers. Der Versicherer kann – wenn die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht aussagekräftig sind – einen medizinischen Gutachter beauftragen den Versicherten zu untersuchen. Auch dieses kann durchaus zu Verzögerungen des Verfahrens führen. Durch die Beauftragung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte in diesem Versicherungsfall jedoch ein für den Versicherten positives Leistungsanerkenntnis durch die Versicherung herbeigeführt werden.

Sollten Patientenakten eingeholt und vorgelegt werden?

Der Versicherer überprüft anhand der eingereichten Unterlagen des Versicherungsnehmers – seine Leistungspflicht. Dabei ist der Versicherer auch berechtigt, eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers zu prüfen. Hierbei holt er sich umfassende Auskünfte bei den behandelnden Ärzten ein. Unabhängig von der Frage, ob der Versicherungsnehmer eine umfassende Schweigepflichtentbindung unterzeichnen sollte, kann der Versicherer also nun direkt Einblick in die „Patientenakte“ nehmen.

Alles rund um die Problematik von „Patientenakten“ können Sie gern hier nachlesen:

Prüfen Versicherungen den Leistungsfall selbst?

Viele Versicherer bedienen sich mittlerweile auch externer Dienstleister, welche so dann den Leistungsfall mit überprüfen und sogar auch Vor-Ort-Termine bei den Versicherten durchführen. Der Kanzlei ist hierbei zum Beispiel die Pro Claims Solutions GmbH, Markenbergweg 36, 59846 Sundern-Hövel, bekannt. Diese Firma wird oftmals von deutschen Versicherern beauftragt, zum Beispiel bei Verfahren von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. Bedauerlicherweise können hierbei manchmal auch Verzögerungen des Leistungsverfahrens entstehen, denn wird eine externe Firma mit der Leistungsprüfung / teilweisen Leistungsprüfung beauftragt, so sind mehrere Parteien in das Verfahren involviert. Der Versicherer lässt sich dabei entsprechend Aspekte von der externen Firma vorbereiten, um so dann entscheiden zu können.

Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Krebs nach 1,5 Jahren an!

Nach 1,5 Jahren Verfahrensdauer wurde in dieser Angelegenheit die Berufsunfähigkeit wegen Krebs anerkannt. Diese überaus lange Verfahrensdauer war für den Versicherten äußerst unschön, bestätigt jedoch, dass Einzelfälle durchaus lange Zeit benötigten. Aus diesem Grunde macht es Sinn, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der einen durch das gesamte Leistungsprüfungsverfahren begleitet.

Dementsprechend musste vorliegend jedoch kein förmliches und rechtliches Verfahren gegen den Versicherer  geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Unser Anspruch: Erreichen eins vollumfänglichen Anerkenntnisses

Ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen war das Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Das Versicherungsdezernat der Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es für die Mandanten stets das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechender Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem möglichen späteren Prozess gegen den Versicherer, sofern dieses überhaupt notwendig ist. Aber fangen wir doch erstmal an Sie von Anfang an als kompetenter Partner und Berater zu unterstützen, nämlich beim Leistungsantrag. Bestenfalls nehmen Sie schon vorher Kontakt zu uns auf, damit wir für Sie die richtige Strategie planen können.

Angebot der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jeder Versicherte und jeder Vermittler, der Versicherte in biometrischen Fragen berät und betreut, kann sich völlig kostenfrei telefonisch an die Kanzlei Jöhnke & Reichow wenden, um den Sachverhalt einmal zu besprechen und eine Strategie zu planen. Ein telefonische Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei für Sie! Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit von Versicherungsmaklern finden Sie dabei unter Berufsunfähigkeit als Versicherungsmakler. Soforthilfe und Tipps finden Sie auch unter www.bu-anwalt24.de. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Anwalt unterstützt bei Leistungsantrag bei Berufsunfähigkeit wegen Krebs.

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