Der BU-Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Parkinson innerhalb weniger Tage an, nachdem der Versicherungsnehmer unterstützt durch die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte aus Hamburg einen Leistungsantrag stellte. Weitere Informationen zum Leistungsantrag erhalten Sie auch unter Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag
Der Versicherungsnehmer bekam die Diagnose Morbus Parkinson und fühlte sich durchgehend im Erschöpfungszustand. Dadurch verstreifen sich seine Muskeln und es führt zu Verlangsamungen seiner Bewegungen sowie zum Zappeln des gesamten Körpers, wobei er sich nach der Arbeit sofort hinlegt und keine Zeit mehr für seine Familie hat. Unteranderem führte es bei dem Versicherungsnehmer zum erhöhten Harndrang, wodurch einige Tropfen unkontrolliert in die Hose gehen. Dies ist natürlich auf der Arbeit sowie in der Öffentlichkeit unangenehm. Außerdem fühlt sich der Versicherungsnehmer verängstigt auf große Veranstaltungen mit großen Menschenmengen zu gehen.
Seit Januar 2012 war die Arbeit als Energie-Beauftragter wegen der hohen Erschöpfbarkeit nicht mehr möglich, da der Versicherungsnehmer täglich Protokolle schreiben muss und durch seine Verlangsamung sowie der Versteifung der Muskeln nicht mehr in der normalen Geschwindigkeit tippen kann, dies führte zu Überstunden. Außerdem wird seine Arbeit öfter durch seinen erhöhten Harndrang unterbrochen, dies führte ebenfalls zu Überstunden. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer mit dem Auto zu anderen Standorten fahren, wo er die Kontrollen durchführen muss. Dies führte dazu, dass er viel gehen und Treppensteigen muss, welches den Versicherungsnehmer sehr erschöpft und seine Bewegungsabläufe stark eingeschränkt.
Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als (u.a.) Energie-Beauftragter nicht mehr ausüben konnte, mandatierte er die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte Hamburg. Zunächst übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow danach die Unterstützung des Versicherungsnehmers beim Leistungsantrag des Versicherers. Hierbei galt es die vielen Fragen des Versicherers vollumfänglich und detailliert zu beantworten und den Leistungsantrag entsprechend zu erstellen. Auch mussten umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erarbeitet werden. Dazu gehörte es ebenfalls einen Stundenplan eines typischen Arbeitstages zu erstellen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow beriet dabei über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren. Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Berufsunfähigkeitsverfahren, bzw. Leistungsantragsverfahren, können durchaus im Einzelfall sehr lange dauern. Wenn Versicherungen den Leistungsantrag und die Unterlagen intensiv prüfen und viele Nachtragen an die Versicherten haben, können Leistungsverfahren durchaus auch ein Jahr und länger dauern. Dieses hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Dabei natürlich auch von den gesundheitlichen Beschwerden in Verbindung mit dem Tätigkeitprofil des Versicherten.
Hinzukommen können eigene medizinische Erhebungen des Versicherers. Der Versicherer kann – wenn die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht aussagekräftig sind – einen medizinischen Gutachter beauftragen den Versicherten zu untersuchen. Auch dieses kann durchaus zu Verzögerungen des Verfahrens führen.
Viele Versicherer bedienen sich mittlerweile auch externer Dienstleister, welche so dann den Leistungsfall mit überprüfen und sogar auch Vor-Ort-Termine bei den Versicherten durchführen. Der Kanzlei ist hierbei zum Beispiel die Pro Claims Solutions GmbH, Markenbergweg 36, 59846 Sundern-Hövel, bekannt. Diese Firma wird sehr häufig von deutschen Versicherern beauftragt, zum Beispiel bei Verfahren von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. Bedauerlicherweise können hierbei erfahrungsgemäß auch Verzögerungen des Leistungsverfahrens entstehen, denn wird eine externe Firma mit der Leistungsprüfung / teilweisen Leistungsprüfung beauftragt, so sind mehrere Parteien in das Verfahren involviert. Der Versicherer lässt sich dabei entsprechend Aspekte von der externen Firma vorbereiten, um so dann entscheiden zu können.
Bereits nach 20 Tagen wurde in dieser Angelegenheit die Berufsunfähigkeit wegen Parkinson vom Versicherer anerkannt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den BU-Versicherer geführt werden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.
Ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen war das Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Das Versicherungsdezernat der Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es stets für die Mandanten das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechende ein Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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