Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Nierenkrebs an!

Der Versicherungsnehmer wandte sich an die auf u.a. Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag wegen Nierenkrebs.

Berufsunfähig wegen Nierenkrebs mit Metastasenbildung in der Lunge

Der Versicherungsnehmer erkrankte 2012 an Nierenkrebs mit Metastasenbildung in der Lunge, worauf seine linke Niere operativ entfernt werden musste. Daraufhin wurden alltägliche Dinge wie langes stehen, langes sitzen, heben und Bücken schmerzhaft für den Rücken und für die Nierengegend. Auch wurde dadurch die Konzentration und das Durchhaltevermögen stark eingeschränkt.

Der Versicherungsnehmer konnte seine Tätigkeit als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst aus alltäglichen Gründen nicht mehr ausüben (siehe hierzu Berufsunfähigkeit wegen Krebs), da E-Mails schreiben, Telefonate führen, Klärungsgespräche führen, Angebote Schreiben sowie Kundenberaten hohe Konzentration und hohe Merkfähigkeit benötigen. Dies fiel dem Versicherungsnehmer entsprechend sehr schwer. Auch konnte der Versicherungsnehmer weder lange sitzen noch lange stehen, da dieses sich auf den Rücken und somit auf die Niere schmerzhaft auswirkte.

Nachdem der Versicherungsnehmer seinen ursprünglich ausgeübten Beruf als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, mandatierte er die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte Hamburg, da diese auf Berufsunfähigkeitsverfahren spezialisiert sind (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Begleitung in BU-Verfahren!

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahm die Unterstützung des Versicherungsnehmers beim Leistungsantrag des Versicherers. Hierbei galt es die vielen Fragen des Versicherers vollumfänglich und detailliert zu beantworten und den Leistungsantrag entsprechend zu erstellen. Auch mussten umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erarbeitet werden. Dazu gehörte es ebenfalls einen Stundenplan eines typischen Arbeitstages zu erstellen. Dieses ist zwingend notwendig, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber darlegen, dass er seine zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Versicherte ist in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit

Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Wie lange dauert ein Prüfungsverfahren durch den Versicherer?

Berufsunfähigkeitsverfahren, bzw. Leistungsantragsverfahren, können durchaus im Einzelfall sehr lange dauern. Wenn Versicherungen den Leistungsantrag und die Unterlagen intensiv prüfen und viele Nachfragen an die Versicherten haben, können Leistungsverfahren durchaus auch ein Jahr und länger dauern. Dieses hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Dabei natürlich auch von den gesundheitlichen Beschwerden in Verbindung mit dem Tätigkeitprofil des Versicherten.

Hinzukommen können eigene medizinische Erhebungen des Versicherers. Der Versicherer kann – wenn die vorliegenden medizinischen Unterlagen nicht aussagekräftig sind – einen medizinischen Gutachter beauftragen den Versicherten zu untersuchen. Auch dieses kann durchaus zu Verzögerungen des Verfahrens führen.

Durch die Beauftragung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte konnte in diesem Versicherungsfall ein schnelles Anerkenntnis herbeigeführt werden.

Prüfen Versicherungen den Leistungsfall selbst?

Viele Versicherer bedienen sich mittlerweile auch externer Dienstleister, welche so dann den Leistungsfall mit überprüfen und sogar auch Vor-Ort-Termine bei den Versicherten durchführen. Der Kanzlei ist hierbei zum Beispiel die Pro Claims Solutions GmbH, Markenbergweg 36, 59846 Sundern-Hövel, bekannt. Diese Firma wird sehr häufig von deutschen Versicherern beauftragt, zum Beispiel bei Verfahren von Berufsunfähigkeitsversicherungen, Invaliditätsversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, Krankentagegeldversicherungen. Bedauerlicherweise können hierbei erfahrungsgemäß auch Verzögerungen des Leistungsverfahrens entstehen, denn wird eine externe Firma mit der Leistungsprüfung / teilweisen Leistungsprüfung beauftragt, so sind mehrere Parteien in das Verfahren involviert. Der Versicherer lässt sich dabei entsprechend Aspekte von der externen Firma vorbereiten, um so dann entscheiden zu können.

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit nach nur 4 Monaten an!

Bereits nach vier Monaten wurde in dieser Angelegenheit der Leistungsantrag durch den Versicherer bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche des Versicherungsnehmers anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Ein unbefristetes Anerkenntnis der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erreichen war das Ziel der Unterstützung der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Das Versicherungsdezernat der Kanzlei hat sich explizit auf Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert. Das Ziel ist es stets für die Mandanten das Beste zu erreichen, dabei möglichst ohne Eskalation eines Rechtsstreits. Lässt sich dieser nicht vermeiden, wird ein entsprechende ein Prozess gegen den Versicherer geführt, sofern der Mandant dieses wünscht.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst. Beachten Sie auch unseren „News“ Bereich. Einen Überblick finden Sie auch unter Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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