Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit wegen Herzinfarkt an!

Der Versicherte benötige Unterstützung bei der Begleitung seines Leistungsfalls, da er Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Herzinfarkt beanspruchen wollte. Bezüglich der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nahm er die Dienstleistungen der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Anspruch, da dieses sich auf u.a. Berufsunfähigkeitsangelegenheiten spezialisiert hat.

Berufsunfähigkeit wegen Herzinfarkt 

Der Mandant und Versicherungsnehmer führte, nachdem er als gelernter Kraftfahrzeugmechaniker handwerklich viel selbst tätig war, die Mitarbeiter des Autohauses als Geschäftsführer. Indes war er auch für die Lohnbuchhaltung und die Überwachung der EDV-Anlage zuständig. Auch vertrat er seine Mitarbeiter während des Urlaubs und bei Krankheit. An den Samstagen arbeitete der Mandant ebenfalls im Autohaus und unterstützte im Bereich der Serviceannahme. Außerdem kümmerte der Mandant sich samstags um die Kassenführung, Fakturierung und Kontenmangement.

Trotz der Tatsache, dass der Mandant Geschäftsführer des Autohauses war, betreute er viele Kunden selbst. Gerade der Bereich Konfliktmanagement, Probleme mit Kraftfahrzeugen, Unfälle, Versicherungsschäden, Finanzierung oder Leasingangelegenheiten, Vermietung von Transportern und Wohnwagen, wurde von dem Mandanten selbst übernommen.

Der Versicherte erlitt während seiner damaligen Tätigkeit als Geschäftsführer des Autohauses einen Herzinfarkt (I21.0: Akuter transmuraler Myokardinfarkt der Vorderwand) und musste nach notärztlicher Versorgung mit einem Rettungswagen ins städtische Krankenhaus gebracht werden. Ihm wurde so dann ein Stent gesetzt und er wurde als arbeitsunfähig aus dem Krankenhaus entlassen. Auch schloss sich eine Rehabilitationsmaßnahme an. Auch begab er sich in psychologische Behandlung bei welcher eine mittelschwere depressive Episode diagnostiziert wurde (F32.1).

Der Versicherungsnehmer unternahm sodann einen Arbeitsversuch mit reduzierten Stunden (ca. 4 Stunden). Während seiner Arbeit mit Ruhe- und Entspannungsphasen, hatte der Mandant trotzdem extreme Stresssituationen auf der Arbeit, die sich in Konzentrationsschwierigkeiten, Ängsten und Schlafstörungen zeigte manifestierten. Es folgte sodann wieder Arbeitsunfähigkeit, da die reduzierten Stunden bereits zu viel für den Versicherten waren. Nach weiteren gescheiterten Arbeitsversuchen und psychiatrischen Behandlungen wurde sodann der Leistungsfall „Berufsunfähigkeit“ in die Wege geleitet, da die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden konnte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Begleitung in BU-Verfahren!

Der Versicherte erhielt von der Kanzlei Jöhnke & Reichow in diesem Leistungsantragsverfahren eine vollumfängliche und ausführliche Rechtsberatung hinsichtlich seiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag. Hierbei wurde dem Versicherten erklärt, welche Ansprüche ihm aus seinem Versicherungsvertrag zustehen. So dann übernahm die Kanzlei Jöhnke & Reichow die komplette Unterstützung des Versicherten bei dem BU-Leistungsantrag (siehe hierzu Berufsunfähigkeit beantragen). Dieser Leistungsantrag umfasste ca. 20 Seiten mit vielen Fragen des Versicherers. Dazu mussten insbesondere umfassende Tätigkeitsbeschreibungen vor und nach Eintritt der Berufsunfähigkeit erstellt werden sowie auch einen entsprechenden Stundenplan eines typischen Arbeitstages. Dieses entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH, denn der Versicherte muss dem Versicherer gegenüber beweisen, dass er seine zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (siehe hierzu auch Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor). Der Versicherte ist folglich in der Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.

Die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow beriet den Versicherten so dann über alle Punkte des Leistungsantragsverfahrens. Gerade auf Berufsunfähigkeitsverfahren hat sich die Kanzlei Jöhnke & Reichow spezialisiert. Der Versicherte wurde umfassend über das BU-Verfahren aufgeklärt. Auch wurde der Mandant umfassend über alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers beraten. Da der Versicherte die Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit trägt, wurde der Mandant auch über alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag aufgeklärt. Auch wurde der Mandant der Kanzlei auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hingewiesen. Bereits in diesem noch „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens wurden dem Versicherten erklärt, wie ein außergerichtliches Verfahren und ein mögliches gerichtliches Verfahren und eine etwaige Nachprüfung durch den Versicherer ablaufen kann. Auch etwaige Kostenrisiken wurde der Mandant beraten und ob zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen werden kann.

Versicherer erkennt Berufsunfähigkeit nach nur 5 Monaten an!

Nach nur 5 Monaten nach Einreichen des Leistungsantrages, wurde der Leistungsantrag vollumfänglich bewilligt. Zwischenzeitlich ließ der Versicherer noch eine medizinische Begutachtung des Versicherten durchführen, wozu er auch berechtigt ist. Das Versicherungsunternehmen darf selbst auch eigene medizinische Erhebungen machen und darf den Versicherten zum Arzt zur Untersuchung schicken.

Auch das medizinische Gutachten bestätigt die rechtliche Einschätzung der Kanzlei Jöhnke & Jöhnke Rechtsanwälte: eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ist bewiesen. Der Versicherer erkannte somit alle vertraglichen Ansprüche den Mandaten unbefristet an. Der Versicherer kehrte dabei selbstverständlich rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an den Versicherungsnehmer aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet wurden.

Ihre Versicherung zahlt nicht?

Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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Unterstützung durch Experten zahlt sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe zum Thema Berufsunfähigkeit können Sie der Seite www.bu-anwalt24.de entnehmen. Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Björn Jöhnke

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