Frisörin erhält nach Hörsturz eine Berufsunfähigkeitsrente

Eine Frisörin wandte sich nach einem Hörsturz an die auf u.a. den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Bitte um Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag.

Berufsunfähigkeit nach Hörsturz – Morbus Menière

Die Frisörin erlitt einen schweren Hörsturz und musste mit Infusionen behandelt werden.  Im Anschluss daran litt sie unter einem bleibenden Tinnitus beidseitig. Ständig hohe Frequenzen sowie tonloses reden (flüstern) waren nicht mehr hörbar, bzw. nicht wahrnehmbar. Auch eine Geräuschkulisse war für die Frisörin nicht mehr interpretierbar; Verschwimmen von Geräuschen zu einem ständigen Hintergrundrauschen, das mit veränderlich an- und abschwellender Stärke zunehmend unerträglich wurde; Schleichende soziale Isolation durch Vermeidung von Kontakten auch außerhalt der Arbeitszeiten; Schlaf litt durch Ohrgeräusche, mehr als 2 Std. Schlaf am Stück waren nicht mehr möglich. Der Erschöpfungszustand und die Ohrgeräusche wurden immer stärker, bei gleichzeitigem Abfall der Hörfähigkeit. Seit 2017 gehäuft auftretende Gehörausfälle und Hörstürze mit Schwindel, gefolgt von Übelkeit und Erbrechen. Bei jedem Anfall: Jegliche Geräuschkulisse erzeugte Panik, Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerz, Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen, krampfartige Weinanfälle, Mutlosigkeit, Trauer, Depressives Verhalten.

Berufsunfähigkeit einer Frisörin?

Nachdem die Versicherungsnehmerin ihren ursprünglich ausgeübten Beruf als Frisörin gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben konnte, mandatierte sie die Kanzlei Jöhnke & Rechtsanwälte aus Hamburg, da diese auf den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert sind.

Seit Juni 2018 war die Arbeit als Friseurin wegen dem starken Hörverlust, Tinnitus, Schwindel und Ausfallerscheinungen faktisch nicht mehr möglich, denn durch die sich ständig ändernde und überwiegend hohe Geräuschkulisse im Friseur-Salon kam es schrittweise zu einer schleichenden Verschlechterung des Hörvermögens mit ständig wiederkehrenden Anfällen. Zuhören war aufgrund der Schwerhörigkeit für die Frisörin immer schwerer; mit starker Einschränkung der Kommunikation und Auswirkungen auf die Tätigkeit, da Kundenwünsche nur rudimentär erkannt, bzw. wahrgenommen werden. Gewöhnliche Unterhaltungen waren auch nicht mehr möglich. Telefondienste zur Terminvereinbarung im Frisörsalon waren auch nicht mehr möglich. So musste die Versicherungsnehmerin ihre Tätigkeit komplett einstellen.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bietet vollumfängliche Beratung & Begleitung in BU-Verfahren!

Bereits im Vorwege unterstützte die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow den Versicherungsnehmer und beriet über alle Aspekte des Berufsunfähigkeits-Verfahrens. Des Weiteren wurden auch alle Reaktionsmöglichkeiten des Versicherers besprochen und entsprechend die Unterlagen ausgewertet, die dem Leistungsantrag beizufügen waren.

Um den Versicherungsnehmer auf alle Möglichkeiten und Eventualitäten eines Ausgangs des Berufsunfähigkeits-, bzw. Leistungsantrags- Verfahrens hinzuweisen, wurden selbstverständlich auch in diesem „frühen“ Stadium des BU-Verfahrens ein etwaiges gerichtliches Verfahren erörtert sowie insbesondere auf die entsprechende Beweislast hingewiesen. Auch etwaige Kostenrisiken eines außergerichtlichen sowie gerichtlichen Verfahrens wurden dem Versicherungsnehmer transparent dargelegt und nachvollziehbar aufgezeigt.

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Bundesweite Vertretung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vertritt ihre Mandanten bundesweit vor Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Qualifizierte Unterstützung bei der Begleitung des BU-Verfahrens zahlt sich aus!

 

Das sogenannte „Berufsunfähigkeits-Verfahren“ beginnt bereits mit dem Leistungsantrag. Aus diesem Grund sollte frühzeitig kompetente und qualifizierte Unterstützung in diesem frühen Stadium des BU-Verfahrens in Anspruch genommen werden, damit „unvorhersehbare Risiken und Probleme“ des BU-Verfahrens vorhersehbar und damit kalkulierbar werden.

Zu allen rechtlichen Themen hinsichtlich „Berufsunfähigkeitsversicherungen“ berät und unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Jöhnke & Reichow gern. Die Kanzlei bietet rechtliche Unterstützung in allen Stadien eines BU-Verfahrens. Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Gern planen wir mit Ihnen eine Strategie um Sie bei der Anspruchsdurchsetzung gegenüber der Versicherung zu unterstützen.

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BU-Versicherer erkennt an

Bereits nach 8 Wochen wurde der Leistungsantrag vollumfänglich bewilligt. Dementsprechend musste kein förmliches Verfahren gegen den BU-Versicherer geführt werden, da alle vertraglichen Ansprüche der Versicherungsnehmerin unbefristet anerkannt wurden. Der Versicherer kehrte dabei rückwirkend alle vertragsgemäßen Leistungen an die Versicherungsnehmerin aus. Dazu gehörten nicht nur die Berufsunfähigkeitsrenten, sondern auch die in der Vergangenheit zu viel gezahlten Beiträge, die für den Zeitraum der Berufsunfähigkeit zurückerstattet und für die Zukunft gestundet wurden.

Expertenrat zahlt sich bei Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gern Ihr Ansprechpartner und steht Ihnen jederzeit unterstützend zur Seite. Die Kanzlei blickt auf eine Vielzahl von Berufsunfähigkeits-Fällen zurück und kann Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz dienen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Geltendmachung der BU-Leistung und auch in einem späteren Prozess gegen den Versicherer. Eine Zusammenfassung des Ablaufes eines BU-Verfahrens können Sie unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Ablauf des BU-Verfahrens entnehmen. Soforthilfe und Tipps entnehmen Sie unserer Präsenz unter www.bu-anwalt24.de.Weitere Informationen und Rechtsprechungen haben wir für Sie unter „Versicherungsrecht“ und themenspezifisch unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ zusammengefasst.

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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