Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte lädt zum Vermittler-Treff zum Thema „Einsatz von Servicevereinbarungen“ ein. Die Vorträge richten sich dabei speziell an Vermittler der Versicherungs- und Finanzbranche.
Servicevereinbarungen sind bei Versicherungsmaklern zunehmen beliebter. Sie ermöglichen es Versicherungsmaklern zusätzliche Servicedienste dem Kunden anzubieten und dadurch eine erhöhte Kundenbindung zu erreichen. Auf der anderen Seite können Versicherungsmakler auch zusätzliche Umsätze generieren. Gleichwohl besteht auch die Gefahr, dass Vereinbarungen unwirksam sind. Rechtsanwalt Jens Reichow zeigt in seinem Vortrag, welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten Versicherungsmakler dabei haben. Hierbei werden insbesondere folgende Punkte thematisiert:
Herr Kohl (nimmt seit 2009 eine Servicepauschale und war ein InsurTech bevor es den Begriff gab) zeigt in seinem Vortrag, wie Sie – auch mit Hilfe eines digitalen Kundenordners – Dienstleistungspauschalen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Aus der Praxis. Für die Praxis. Aber vor allem IDD-konform.
Seiner Meinung nach macht der Einsatz einer KundenApp für jeden Finanzdienstleister Sinn. Nur welche App ist die richtige?
Am Schluss wird er Ihnen eine neue App vorstellen, mit der Sie mehr können als nur die Verträge Ihrer Kunden verwalten. Zum Beispiel Ihrem Anwalt einen bestimmten Vertrag oder Bereich freischalten…
Im Anschluss an die Veranstaltung laden wir zum gemeinsamen Gedankenaustausch beim Snack & Getränk ein.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bitten jedoch um verbindliche Anmeldung an:
Wir freuen uns auf eine interessante Veranstaltung.
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
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