Fachanwalt für Versicherungsrecht

Verweigert der Versicherer Ihnen eine Leistung aus Ihrer Versicherung?

Bei Versicherungen geht es oftmals um die Absicherung der

wirtschaftlichen Existenz des Versicherten. Versicherungsrechtsfällen

widmen wir uns daher mit besonderem persönlichen Engagement.

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Versicherung zahlt nicht – Hamburger Rechtsanwalt hilft!

Die Versicherung zahlt nicht – eine erschreckende Nachricht für viele Versicherungsnehmer. Viele Versicherungsnehmer haben eine Versicherung gerade abgeschlossen, um im Versicherungsfall abgesichert zu sein. Die Versicherung dient oftmals dazu existentielle Risiken abzusichern. Zahlt die Versicherung nicht, bedeutet dies für viele Versicherungsnehmer, dass sie vor dem finanziellen Kollaps stehen.

Versicherung zahlt nicht – Die Gründe

Die Gründe, weshalb eine Versicherung nicht zahlt, können vielfältig sein. Typische Ablehnungsgründe des Versicherers sind:

  • Versicherungsprämie wurde nicht gezahlt.
  • Es liegt kein versicherter Schaden vor.
  • Es greift ein Ausschluss der Versicherungsbedingungen.
  • Der Versicherungsnehmer hat seine vorvertragliche Anzeigepflicht (siehe § 19 VVG) verletzt.

Oftmals lehnt der Versicherer eine Leistung auch aus mehreren Gründen ab.

Welche Versicherungssparten sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Versicherungssparten von dem Problem „Versicherung zahlt nicht“ betroffen. Zu Leistungsablehnungen kommt es insbesondere im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung und Rentenversicherung.

Welche Versicherer sind betroffen?

Zu Leistungsablehnungen kommt es bei allen Versicherern. Als im Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei führen wir für Versicherungsnehmer als unsere Mandanten aktuell Verfahren gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherer.

Welche Möglichkeiten haben Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer sollten die Entscheidung des Versicherers nicht ohne weiteres akzeptieren, sondern anwaltlichen Rat einholen. Dadurch kann geklärt werden, ob die Leistungsablehnung gerechtfertigt ist.

Zahlt der Versicherer zu Unrecht nicht, kann ein Rechtsanwalt dann auch die weitere Interessensvertretung übernehmen und gegen die Leistungsablehnung des Versicherers vorgehen. Dies erfolgt meist zunächst außergerichtlich – kann aber auch im Rahmen einer gerichtlichen Klage erfolgen.

Auch die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow steht natürlich gerne für eine Prüfung einer Leistungsablehnung des Versicherers und eine Interessensvertretung zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 040 – 34 80 97 50 oder per Email unter info@joehnke-reichow.de

 

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

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