Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Handelsvertreter von OVB wegen angeblich unverdienter Provisionen in Anspruch genommen

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertritt einen Handelsvertreter, welcher seitens der OVB Vermögensberatung AG wegen angeblich erfolgter Stornierungen von vermittelten Versicherungsverträgen auf Rückzahlung unverdienter Provisionen in Anspruch genommen wird. Die OVB forderte den Handelsvertreter nach Beendigung des gemeinsamen Handelsvertretervertrags zur Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse auf. Begründet wird dies mit Vertragsstornierungen innerhalb des Haftungszeitraums.

Oftmals ist den ausgeschiedenen Handelsvertretern jedoch nicht bekannt, ob überhaupt Stornierungen vorliegen. Hintergrund ist, dass diese oftmals keine Stornogefahrmitteilung mehr nach der Beendigung des Handelsvertretervertrages erhalten. Ob das Vertriebsunternehmen – in diesem Falle die OVB – selbst eigene Stornobekämpfungsmaßnahmen ergriffen hat, ist oftmals unklar. Ob die Voraussetzungen zur Geltendmachung einer solchen Rückzahlung erfüllt sind, bedarf daher einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Einzelfalls.

Es wird deswegen dringend angeraten, die Forderung von einem im Handelsvertreterrecht versierten Rechtsanwalt juristisch überprüfen zu lassen. Unsere unverbindliche Empfehlung an Sie als Handelsvertreter:

  • Zahlen Sie den geforderten Betrag aus dem Forderungsschreiben nicht ohne eine vorherige Überprüfung der Ansprüche.
  • Versäumen Sie auf keinen Fall Ihnen gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie gern unsere Erfahrung in Anspruch.

Sollten auch Sie seitens der OVB Vermögensberatung AG oder anderen ehemaligen Vertragspartnern zur Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse in Anspruch genommen werden, so stehen wir Ihnen gern als kompetente Ansprechpartner zur Seite

Im Rahmen eines telefonischen Erstgesprächs informieren wir Sie über die möglichen Kosten und Risiken einer Verteidigung gegen die Vorwürfe der OVB Vermögensberatung AG. Wir beraten Sie gern und freuen uns über Ihren Kontakt.

 

Rechtsanwalt Jens Reichow
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

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