Wir helfen im Streitfall zwischen Versicherten und Vermittler.
Nachdem sich in Sachen BWF – Stiftung keine Besserung der Situation für die Anleger zeigt, klagen immer mehr betroffene Anleger gegen ihren Vermittler. Auch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte liegen zwischenzeitlich erste Anlegerklagen vor. Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow hat sich im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht auf die Vertretung von Vermittlern und Anlageberatern spezialisiert. Dabei haben wir in der Vergangenheit stets auch die Entwicklungen rund um die BWF – Stiftung aus Berlin verfolgt. Dabei müssen wir feststellen, dass immer mehr Anleger dazu übergegangen sind, ihren Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch zu nehmen. Anwaltskollegen berichten hierzu bereits über eine Vielzahl von Verfahren. Involviert ist dabei offenbar auch die Kanzlei Dr. Späth und Partner aus Berlin. Diese betreuen auf Anlegerseiten offenbar bereits mehrere Verfahren und raten Anlegern dabei zu einem Klageverfahren gegen den Vermittler.
Nunmehr liegt auch einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow betreuten Vermittler eine solche Klage der Anwälte Dr. Späth und Partner aus Berlin vor. Darin wirft der Anleger dem Vermittler mehrere Pflichtverletzungen vor, u.a. eine mangelhafte Aufklärung über die mit der Anlage bei der BWF – Stiftung verbundenen Risiken und eine Verletzung der Plausibilitätsprüfungspflicht. Aufgrunddessen fordert der Anleger nunmehr vom Vermittler Schadensersatz in Höhe seines Anlagebetrages. Unsererseits werden wir uns für den Vermittler um die Abwehr der erhobenen Forderung bemühen.
Unsere Empfehlung an Vermittler der BWF – Stiftung lautet, sich bereits frühzeitig um anwaltliche Unterstützung zu bemühen. Sobald ein anwaltliches Forderungsschreiben – sei es von der Kanzlei Dr. Späth und Partner oder einer anderen Anlegerkanzlei – sollte der Vermittler unverzüglich einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und diesen mit der Prüfung und ggf. Abwehr der gegen ihn erhobenen Forderungen beauftragen. Im Idealfall können dann durch anwaltliche Unterstützung bereits die Forderungen des Anlegers abgewehrt werden, ohne dass es eines gerichtlichen Klageverfahrens bedarf. Gerne steht auch die Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Hamburg für eine Interessensvertretung zur Verfügung.
Rechtsanwalt Jens Reichow (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht)
Ihre Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Rechtsanwalt Reichow ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Er betreut als Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow vor Allem Versicherungs- und Finanzanlagevermittler. Nähere Angaben zu Jens Reichow finden Sie in dem gegenüberliegenden Video oder unter folgendem Anwaltsprofil:
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